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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14 B   

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https://dejure.org/2015,15256
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14 B (https://dejure.org/2015,15256)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.06.2015 - L 9 SO 410/14 B (https://dejure.org/2015,15256)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juni 2015 - L 9 SO 410/14 B (https://dejure.org/2015,15256)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Deutsches Notarinstitut

    SGB XII § 93 Abs. 1 S. 1
    Sozialgerichtlicher Prüfungsmaßstab bei Überleitung eines Pflichtteilsanspruchs auf den Sozialhilfeträger

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens gegen einen die Überleitung eines Pflichtteilsanspruchs anzeigenden Bescheid; Wirksamkeit der Überleitung eines Anspruchs nach § 93 SGB XII; Negativevidenz; Rechtmäßigkeit der Überleitung eines ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Antrag auf Prozesskostenhilfe für die Durchführung des Klageverfahrens gegen einen die Überleitung eines Pflichtteilsanspruchs anzeigenden Bescheid

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Sozialhilfe; Rechtmäßigkeit der Überleitung eines Pflichtteilsanspruchs nach dem Tod der Mutter

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • FamRZ 2015, 2092
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.01.2012 - L 20 SO 565/11

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14
    Nur wenn offensichtlich ist, dass dieses Ziel nicht verwirklicht werden kann, ist der Erlass einer Überleitungsverfügung sinnlos und trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (BSG, Beschl. v. 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B -, juris Rn. 9; BSG, Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf die st. Rspr. des BVerwG zur inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 90 BSHG, die unter der Geltung des § 93 SGB XII unverändert fort gilt; s. auch Senat, Urt. v. 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 -, juris Rn. 31; LSG NRW, Beschl. v. 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B -, juris Rn. 19).

    Bei einem Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen grundsätzlich überleitungsfähigen, nicht höchstpersönlichen - d.h. insbesondere nicht von der Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten oder seines Betreuers hinsichtlich dessen Geltendmachung abhängigen - Anspruch; dieser ist gemäß § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar und als solcher im Übrigen auch nach § 851 ZPO pfändbar (vgl. hierzu näher BGH, Urt. v. 08.12.2004 - IV ZR 223/03 -, juris Rn. 11 ff., 14 ff.; BGH, Urt. v. 19.10.2005 - IV ZR 235/03 -, juris Rn. 15 ff.; s. auch ; LSG NRW, Beschl. v. 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B -, juris Rn. 21).

  • BGH, 19.10.2005 - IV ZR 235/03

    Überleitung von Pflichtteilsansprüchen des Hilfeempfängers auf den Träger der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14
    Bei einem Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen grundsätzlich überleitungsfähigen, nicht höchstpersönlichen - d.h. insbesondere nicht von der Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten oder seines Betreuers hinsichtlich dessen Geltendmachung abhängigen - Anspruch; dieser ist gemäß § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar und als solcher im Übrigen auch nach § 851 ZPO pfändbar (vgl. hierzu näher BGH, Urt. v. 08.12.2004 - IV ZR 223/03 -, juris Rn. 11 ff., 14 ff.; BGH, Urt. v. 19.10.2005 - IV ZR 235/03 -, juris Rn. 15 ff.; s. auch ; LSG NRW, Beschl. v. 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B -, juris Rn. 21).
  • BGH, 08.12.2004 - IV ZR 223/03

    Sozialhilferegress - Sozialhilfeträger können Pflichtteilsansprüche auf sich

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14
    Bei einem Pflichtteilsanspruch handelt es sich um einen grundsätzlich überleitungsfähigen, nicht höchstpersönlichen - d.h. insbesondere nicht von der Entscheidung des Pflichtteilsberechtigten oder seines Betreuers hinsichtlich dessen Geltendmachung abhängigen - Anspruch; dieser ist gemäß § 2317 Abs. 2 BGB übertragbar und als solcher im Übrigen auch nach § 851 ZPO pfändbar (vgl. hierzu näher BGH, Urt. v. 08.12.2004 - IV ZR 223/03 -, juris Rn. 11 ff., 14 ff.; BGH, Urt. v. 19.10.2005 - IV ZR 235/03 -, juris Rn. 15 ff.; s. auch ; LSG NRW, Beschl. v. 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B -, juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.12.2012 - L 9 SO 22/09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14
    Nur wenn offensichtlich ist, dass dieses Ziel nicht verwirklicht werden kann, ist der Erlass einer Überleitungsverfügung sinnlos und trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (BSG, Beschl. v. 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B -, juris Rn. 9; BSG, Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf die st. Rspr. des BVerwG zur inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 90 BSHG, die unter der Geltung des § 93 SGB XII unverändert fort gilt; s. auch Senat, Urt. v. 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 -, juris Rn. 31; LSG NRW, Beschl. v. 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B -, juris Rn. 19).
  • BSG, 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B

    Sozialhilfe - Übergang von Ansprüchen - Rechtmäßigkeit einer Überleitungsanzeige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14
    Nur wenn offensichtlich ist, dass dieses Ziel nicht verwirklicht werden kann, ist der Erlass einer Überleitungsverfügung sinnlos und trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (BSG, Beschl. v. 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B -, juris Rn. 9; BSG, Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf die st. Rspr. des BVerwG zur inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 90 BSHG, die unter der Geltung des § 93 SGB XII unverändert fort gilt; s. auch Senat, Urt. v. 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 -, juris Rn. 31; LSG NRW, Beschl. v. 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B -, juris Rn. 19).
  • BSG, 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B

    Sozialhilfe - Auskunftsverlangen gegenüber einem potenziell Unterhaltspflichtigen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14
    Nur wenn offensichtlich ist, dass dieses Ziel nicht verwirklicht werden kann, ist der Erlass einer Überleitungsverfügung sinnlos und trotz Vorliegens aller im Gesetz normierten Voraussetzungen als rechtswidrig aufzuheben (BSG, Beschl. v. 25.04.2013 - B 8 SO 104/12 B -, juris Rn. 9; BSG, Beschl. v. 20.12.2012 - B 8 SO 75/12 B -, juris Rn. 7 unter Bezugnahme auf die st. Rspr. des BVerwG zur inhaltsgleichen Vorgängerbestimmung des § 90 BSHG, die unter der Geltung des § 93 SGB XII unverändert fort gilt; s. auch Senat, Urt. v. 20.12.2012 - L 9 SO 22/09 -, juris Rn. 31; LSG NRW, Beschl. v. 23.01.2012 - L 20 SO 565/11 B -, juris Rn. 19).
  • BGH, 19.01.2011 - IV ZR 7/10

    Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.06.2015 - L 9 SO 410/14
    Dementsprechend kann sich die Klägerin auch nicht auf das Urteil des BGH vom 19.01.2011 - IV ZR 7/10 -, juris Rn. 13 ff. berufen, wonach der Pflichtteilsverzicht eines behinderten Sozialleistungsbeziehers grundsätzlich nicht sittenwidrig ist.
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