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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 281/12   

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https://dejure.org/2013,18119
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 281/12 (https://dejure.org/2013,18119)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.07.2013 - L 9 AL 281/12 (https://dejure.org/2013,18119)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Juli 2013 - L 9 AL 281/12 (https://dejure.org/2013,18119)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Bedarf an hauswirtschaftlicher Unterstützung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.07.2013 - L 9 AL 281/12
    Der erneute Ablehnungsbescheid ist nicht gemäß § 96 SGG Gegenstand des vorliegenden Rechtsstreits geworden (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 11.12.2007 - B 8/9b SO 12/06 R -, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.2018 - L 9 AL 228/17

    Erfüllung von Anwartschaftszeiten in der Arbeitslosenversicherung

    Dazu ist erforderlich, dass die Beschäftigungszeit aus bis zu 10 Wochen befristeten Beschäftigungen mehr als die Hälfte der versicherungspflichtigen Beschäftigung in der Rahmenfrist insgesamt beträgt (vgl. Urteil des Senats vom 11.07.2013 - L 9 AL 281/12 - juris Rn. 107; Striebinger, in: Gagel, SGB 111, 70.EL, § 142 Rn. 61a; Brand, in: ders., SGB 111, 8.Aufl., § 142 Rn. 10).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2020 - L 9 AL 6/18

    Arbeitslosengeld für Filmschaffende

    Damit wird gewährleistet, dass nur solche Arbeitnehmer in den Genuss der Vergünstigung kommen, denen längerfristige Beschäftigungsverhältnisse weitgehend verschlossen und die deshalb besonders schutzwürdig sind (vgl. zu § 123 Abs. 2 SGB III a.F.: Senat, Urteil vom 11.07.2013 - L 9 AL 281/12 -, juris Rn.108).
  • LSG Baden-Württemberg, 18.05.2018 - L 8 AL 3995/16

    Arbeitslosengeldanspruch - Erfüllung der verkürzten Anwartschaftszeit - mehrere

    Bei der Frage, ob eine Beschäftigung "im Voraus" durch Arbeitsvertrag auf nicht mehr als 10 Wochen zeit- oder zweckbefristet ist, ist nach dem dargestellten Regelungszweck des § 142 Abs. 2 SGB III maßgeblich darauf abzustellen, ob und in welchem Umfang Beschäftigungsverhältnisse eingegangen wurden, die im Voraus ausdrücklich auf nicht mehr als 10 Wochen befristet waren (vgl. auch LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.07.2013 - L 9 AL 281/12 -).
  • LSG Sachsen, 06.01.2022 - L 3 AL 24/20
    Die maßgebende Befristung muss jeweils "im Voraus" und durch Arbeitsvertrag vereinbart worden sein (vgl. LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Juli 2013 - L 9 AL 281/12 - juris Rdnr. 106; Öndül, in  Schlegel /Voelzke: jurisPK-SGB III [2. Aufl., 2020] § 142 Rdnr. 44; Valgolio, in Hauck/Noftz: SGB III [2/2020], § 142 Rdnr. 128).
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