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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 20 SO 1/05   

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https://dejure.org/2006,16539
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 20 SO 1/05 (https://dejure.org/2006,16539)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.09.2006 - L 20 SO 1/05 (https://dejure.org/2006,16539)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. September 2006 - L 20 SO 1/05 (https://dejure.org/2006,16539)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anrechnung von durch Blindengeld angespartem Vermögen auf Hilfe zum Lebensunterhalt

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gewährung einer darlehensweise gewährten Hilfe zum Lebensunterhalt als Zuschuss ohne Anrechnung von durch Blindengeld angespartem Vermögen; Anspruch auf zuschussweise Bewilligung; Anrechnung von Vermögen bei der Leistungsgewährung; Einsetzen eines über das Schonvemögen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BVerwG, 04.09.1997 - 5 C 8.97

    Sozialhilfe - Einsatz angesparten Erziehungsgeldes als Härte - Vermögen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 20 SO 1/05
    Der Bürgermeister der Stadt C hat auf Anfrage des Sozialgerichts mit Schreiben vom 08.04.2005 mitgeteilt, er habe bei der seinerzeitigen Gewährung der Sozialhilfe an den Kläger in analoger Anwendung der Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts (BVerwG) vom 04.09.1997 - 5 C 8/97 - auf einen Einsatz des aus Blindengeld angesparten Vermögens verzichtet, da der Einsatz dieses Vermögens nach seiner Auffassung eine Härte im Sinne des § 88 Abs. 3 BSHG dargestellt hätte.

    Auch wenn das Erziehungsgeld einem anderen Zwecke als das Blindengeld diene, seien die vom Bundesverwaltungsgericht im Urteil vom 04.09.1997 - 5 C 8/97 (BVerwGE 105, 199 = FEVS 48, 4 = NJW 1998, 397) aufgestellten Grundsätze zur Verwertbarkeit von angespartem Vermögen auf den vorliegenden Fall übertragbar.

    Das vom Senat vertretene Ergebnis wird des Weiteren bestätigt durch die Entscheidung des Bundesverwaltungsgerichts zum Einsatz von Vermögen, das durch eingespartes Erziehungsgeld entstanden ist (vgl. BVerwG, Urteil vom 04.09.1997, 5 C 8/97, FEVS 48, 4).

  • BVerwG, 26.01.1966 - V C 88.64

    Rechtsmittel

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 20 SO 1/05
    Mit ihr sollen atypische Fälle erfasst werden, in denen wegen besonderer Umstände des Einzelfalles der Vermögenseinsatz ganz oder teilweise den Betroffenen unbillig belasten und den im Gesetz zum Ausdruck gekommenen Zielvorstellungen nicht gerecht würde (vgl. BVerwG, Urteil vom 26.01.1966, V C 88.64, BVerwGE 23, 149; Mergler/Zink, BSHG, § 88 Rdnr. 66; Brühl in Lehr- und Praxis-Kommentar (LPK-BSHG), 6. Auflage, 2003, § 88 Rdnr. 72).

    Der Senat schließt sich aber auch insoweit der bereits genannten Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 26.01.1966, V C 88.64, a.a.O.) an, wonach die Vorschrift über den Vermögenseinsatz (§ 88 BSHG) weder aus Art. 3 GG i.V. m. dem Sozialstaatsprinzip noch aus Art. 1 GG (Prinzip der Menschwürde) grundlegenden Bedenken unterliegt.

  • BSG, 05.12.2001 - B 7/1 SF 1/00 R

    Kürzung des Landesblindengeldes - Einrichtung iSd § 2 Abs 2 S 1 BliGG ND -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 20 SO 1/05
    Selbst unter Berücksichtigung, dass das Blindengeld seinem Sinn nach dem Blinden einen Ausgleich für die durch die Blindheit bedingten Mehraufwendungen bieten soll und darin auch die Befriedigung immaterieller Bedürfnisse des Blinden enthalten ist (vgl. hierzu BSG, Urteil vom 05.12.2001, B 7/1 SF 1/00 R, FEVS 53, 403), sind die Voraussetzungen eines Härtefalles nicht erfüllt.
  • BVerwG, 18.05.1995 - 5 C 22.93

    Schmerzensgeld im Sozialhilferecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.09.2006 - L 20 SO 1/05
    Ein Vergleich mit der Freistellung des Schmerzensgeldes vom Vermögenseinsatz, der in der Rechtsprechung des BVerwG (Urteil vom 18.05.1995, 5c 22/93, BVerwGE 98, 256) anerkannt ist, verbietet sich wegen der erheblichen Unterschiede zwischen Schmerzensgeld und Blindengeld.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2009 - 12 A 1363/09

    Pflegewohngeld; Vermögen; Vermögensschonbetrag; Heimbewohner;

    zu § 88 Abs. 3 BSHG: BVerwG, Urteil vom 26.1.1966 - V C 88.64 -, BVerwGE 23, 149 ff.; OVG NRW, Beschluss vom 19.12.2003 - 16 B 2078/03 -, a. a. O.; LSG NRW, Urteil vom 11.9.2006 - L 20 SO 1/05 -, Juris; zu § 12 Abs. 3 PfG NRW: OVG NRW, Urteil vom 25.5.2009 - 12 A 2663/06 -, Juris; Urteil vom 14.10.2008 - 16 A 1409/07 -, a. a. O., m. w. N.
  • LSG Bayern, 25.08.2009 - L 8 SO 64/08

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klagebegehren - Überprüfung des

    Oder das Blindengeld (LSG NRW Urteil vom 11.09.2006, Az.: L 20 SO 1/05).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 8 SO 257/10
    Unter diesen Umständen kommt es im Wesentlichen auf die Umstände des Einzelfalles an, ob der Fall einer begründeten Härte anzunehmen ist (vgl. Landessozialgericht LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11.09.2006 - L 20 SO 1/05, veröffentlicht in juris).
  • VG Augsburg, 15.02.2008 - Au 3 K 07.1498

    Pfändung des Rückzahlungsanspruchs; Mietkaution; Kaution aus Mitteln der

    Angesparte laufende Sozialleistungen sind grundsätzlich bei Einsatz des Vermögens nach § 12 des Sozialgesetzbuchs Zweites Buch - Grundsicherung für Arbeitsuchende (SGB II) zu berücksichtigen (vgl. BVerwG vom 4.9.1997 - BVerwGE 105, 199 zum Einsatz angesparten Erziehungsgeldes, LSG Nordrhein-Westfalen vom 11.9.2006 - L 20 SO 1/05 zum Einsatz angesparten Blindengeldes).
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