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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - L 16 KR 53/07   

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https://dejure.org/2007,18313
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - L 16 KR 53/07 (https://dejure.org/2007,18313)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.10.2007 - L 16 KR 53/07 (https://dejure.org/2007,18313)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Oktober 2007 - L 16 KR 53/07 (https://dejure.org/2007,18313)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 23.05.2007 - B 1 KR 27/07 B

    Verfassungsmäßigkeit der Zahnersatzversorgung in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - L 16 KR 53/07
    Selbst in den Fällen, in denen ein Zahnverlust nicht anders als mit einer Implantatversorgung zu behandeln sei, bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass gesetzlich Versicherte insoweit keinen Leistungsanspruch gegen ihre Krankenkasse hätten (BSG, Beschl. vom 23.05.2007, Az. B 1 KR 27/07 B, www.juris.de, mit Hinweis auf BSG, Beschl. vom 05.10.2005, Az.: B 1 KR 42/05 B, bestätigt durch Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Kammerbeschl. vom 09.01.2006, Az.: 1 BvR 2344/05, jeweils nicht veröffentlicht).

    Das BSG hat inzwischen in zahlreichen Entscheidungen präzisiert, wann Krankheiten den vom BVerfG geforderten Schweregrad erfüllen bzw. ihm gleichstehen (vgl. zuletzt BSG, Beschl. vom 23.05.2007, a.a.O., m.w.N.).

  • BSG, 19.06.2001 - B 1 KR 23/00 R

    Krankenversicherung - Voraussetzung für Kostenerstattungsanspruch -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - L 16 KR 53/07
    Damit fehlt es nicht an dem erforderlichen Kausalzusammenhang zwischen der Ablehnung der Leistung und der Entstehung von Kosten (vgl. insoweit BSG Sozialrecht (SozR) 3-2500 § 13 Nrn. 15 und 22, SozR 3- 2500 § 28 Nr. 6).

    Im Zeitpunkt der prothetischen Versorgung von Juli bis August 2005, auf den abzustellen ist (vgl. insoweit BSG SozR 3-2500 § 28 Nr. 6) lagen die gesetzlichen Voraussetzungen für einen Anspruch auf Gewährung implantologischer Leistungen des Klägers nicht vor; die Bereitstellung oder Bezuschussung solcher Leistungen durch die gesetzliche Krankenkasse über die bereits geleisteten Zuschüsse hinaus war entgegen der Auffassung des Klägers auch nicht verfassungsrechtlich geboten.

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - L 16 KR 53/07
    Insbesondere ist der Beschluss des BVerfG vom 06.12.2005 (Az.: 1 BvR 347/98, SozR 4-2500 § 27 Nr. 5) nicht anspruchsbegründend heranzuziehen.
  • BSG, 05.10.2005 - B 1 KR 42/05 B
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.10.2007 - L 16 KR 53/07
    Selbst in den Fällen, in denen ein Zahnverlust nicht anders als mit einer Implantatversorgung zu behandeln sei, bestünden keine verfassungsrechtlichen Bedenken, dass gesetzlich Versicherte insoweit keinen Leistungsanspruch gegen ihre Krankenkasse hätten (BSG, Beschl. vom 23.05.2007, Az. B 1 KR 27/07 B, www.juris.de, mit Hinweis auf BSG, Beschl. vom 05.10.2005, Az.: B 1 KR 42/05 B, bestätigt durch Bundesverfassungsgericht (BVerfG), Kammerbeschl. vom 09.01.2006, Az.: 1 BvR 2344/05, jeweils nicht veröffentlicht).
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