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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 9 AS 13/08   

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https://dejure.org/2008,12797
LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 9 AS 13/08 (https://dejure.org/2008,12797)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.2008 - L 9 AS 13/08 (https://dejure.org/2008,12797)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 2008 - L 9 AS 13/08 (https://dejure.org/2008,12797)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Leistungen nach dem Sozialgesetzbuch Zweites Buch (SGB II); Mehrbedarf eines Kindes mit Nachteilsausgleich "G"; Voraussetzung der nichterwerbsfähigen Person

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB II § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 4
    Anspruch auf Leistungen nach dem SGB II, Mehrbedarf eines Kindes mit Nachteilsausgleich "G", Voraussetzung der nichterwerbsfähigen Person

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.11.2006 - B 7b AS 8/06 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunftskosten - selbst genutztes Wohneigentum -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 9 AS 13/08
    Diese Kosten sind allerdings nicht Gegenstand des Berufungsverfahrens, weil die Beteiligten den Streitgegenstand zulässigerweise auf die Regelleistung beschränkt haben (vgl. BSG Urt. v. 07.11.2006, Az. B 7b AS 8/06 R).
  • SG Aachen, 26.08.2008 - S 11 AS 96/08

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2008 - L 9 AS 13/08
    Teilweise wird angenommen (so SG Aachen, Urt. v. 26.08.2008, Az. S 11 AS 96/08), dass aus der fehlenden Einfügung einer solchen Altersbegrenzung bei Nr. 4 gefolgert werden müsse, dass der Mehrbedarf nach Nr. 4 Personen ohne eine Altersbeschränkung gewährt werden könne.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.03.2014 - L 9 SO 263/13

    Privilegierte Maßnahme der Eingliederungshilfe - stationäre Unterbringung der

    Kinder vor Vollendung des 15. Lebensjahres können hierzu von vornherein nicht gehören, da sie nach § 5 Abs. 1 i.V.m. § 2 Jugendarbeitsschutzgesetz auch unabhängig von Krankheiten und Behinderung nicht erwerbstätig sein können (zum Ganzen ausführlich das Urteil des Senats vom 11.12.2008 - L 9 AS 13/08 -, juris Rn. 31 ff., bestätigt durch BSG, Urt. v. 06.05.2010 - B 14 AS 3/09 R -, juris Rn. 19 f.).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 10.05.2017 - L 20 AS 382/15

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Sozialgeld - Mehrbedarf wegen Behinderung -

    Auch dort war unstreitig, dass der Bezug des Mehrbedarfes das Vorliegen von voller Erwerbsminderung bzw. Erwerbsunfähigkeit nach dem SGB VI voraussetzte und die Zuerkennung eines Nachteilsausgleichs wegen voller Erwerbsminderung für Kinder nicht in Betracht kam, sondern nur für Jugendliche, für die keine Verpflichtung mehr zum Besuch einer Schule mit Vollunterricht bestand (Oestreicher/Schelter/Kunz/ Decker, BSHG, Stand Juli 2003, § 23, Rn. 9; Hofmann in LPK-BSHG, 6. Aufl. 2003, § 23 Rn. 16; Dauber in Mergler/Zink, BSHG, 4. Aufl., 36. Lfg. Stand März 2004, § 23 Rn. 22b; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 11. Dezember 2008 - L 9 AS 13/08 -, Rn. 33, juris).
  • LSG Sachsen, 04.01.2010 - L 7 AS 73/09

    Anspruch auf Prozesskostenhilfe im sozialgerichtlichen Verfahren; Aussicht auf

    Keiner Entscheidung bedarf im PKH-Verfahren, ob diese Ablehnung mit dem geltenden Gesetz, insbesondere mit § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II (vgl. hierzu z.B. Urteil des erkennenden Senats vom 8. Dezember 2008 - L 7 AS 7/08 sowie Urteile des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 11. Dezember 2008 - L 9 AS 13/08 - Revision unter dem Aktenzeichen B 14 AS 3/09 R anhängig - und L 9 AS 34/08), vereinbar ist.
  • SG Oldenburg, 11.03.2009 - S 47 AS 283/09
    Der gleich lautende Wortlaut dieser beiden Normen spricht nach der Systematik dafür, dass bis zur Gesetzesänderung zum 01.01.2009 der Mehrbedarf auch Kindern zusteht (vgl. LSG NRW vom 11.12.2008 Az. L 9 AS 13/08 und L 9 AS 34/08, die die parallele Wortlautnutzung in S. 1 und S. 3 Nr. 4 nicht als tragende Argumente ausreichen lassen wollen).

    Die Gesetzesänderung mit Wirkung vom 01.08.2006 zeigt deutlich, dass für den Mehrbedarf der Nr. 2 eine Einschränkung nach dem Lebens-alter beabsichtigt war, wohingegen für den Mehrbedarf nach Nr. 4 nicht (vgl. LSG NRW vom 11.12.2008 Az. L 9 AS 13/08 und L 9 AS 34/08, die die Gegenansicht vertreten).

  • SG Dortmund, 05.05.2009 - S 31 AS 467/07
    § 28 Abs. 1 Nr. 4 SGB II (F. bis Ende 2008): Mehrbedarfszuschlag für Behinderte bis Ende 2008 nicht mit der Einschränkung versehen, dass der Mehrbedarf nur für Erwerbsunfähige im Sinne des Rentenrechts gewährt werden soll, und enthält auch sonst kein Altersbeschränkung/ Mindestalter (entgegen LSG NW 11. Dezember 2008, L 9 AS 13/08).

    Das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen hat entschieden, daß § 28 Abs. 1 Nr. 4 SGB II nicht für Personen gilt, die bereits vom Alter her grundsätzlich nicht erwerbsfähig sind, also nicht für Kinder (Urteil vom 11. Dezember 2008, L 9 AS 13/08 ).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.05.2009 - L 19 B 32/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die in der Rechtsprechung (LSG NRW, Urteile vom 11.12.2008 - L 9 AS 34/08 - und - L 9 AS 13/08 - Revision anhängig unter B 14 AS 3/09 R) vertretene Auffassung, dass ein Kind vor Vollendung des 15 Lebensjahres nicht erwerbsfähig i.S.d. § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II ist und damit als Sozialgeldempfänger keinen Anspruch auf Mehrbedarf nach § 28 Abs. 1 Satz 3 Nr. 4 SGB II haben kann, ergibt sich nicht ohne weiteres aus dem Wortlaut des Gesetzes und der bisherigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2009 - L 6 B 31/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Die Mehrbedarfsregelung nach § 28 Abs. 1 S. 3 Nr. 4 SGB II solle einen Ausgleich dafür schaffen, dass die betroffenen Behinderten nur wegen ihrer Behinderung zu einer Erwerbsarbeit nicht in der Lage seien (LSG, Urteile vom 11.12.2008, L 9 AS 13/08 und 34/08).
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