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   LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14 (https://dejure.org/2014,42960)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11.12.2014 - L 9 AL 49/14 (https://dejure.org/2014,42960)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 11. Dezember 2014 - L 9 AL 49/14 (https://dejure.org/2014,42960)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Bewilligung von Arbeitslosengeld nach fristloser Kündigung und Zahlung einer Abfindung durch den ehemaligen Arbeitgeber; Gewährung einer Abfindung wegen Unzumutbarkeit der Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses für den Arbeitnehmer gem. § 13 KSchG; Ruhen des ...

  • arbeitsrechtsiegen.de

    Vorsicht bei arbeitsgerichtlichen Abfindungsvergleichen - Anspruch auf Arbeitslosengeld kann Ruhen!

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen bei einer vom Arbeitgeber gezahlten Entlassungsentschädigung nach außerordentlicher Kündigung

  • rechtsportal.de

    Anspruch auf Arbeitslosengeld; Ruhen bei einer vom Arbeitgeber gezahlten Entlassungsentschädigung nach außerordentlicher Kündigung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZA 2015, 600
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 23.06.1981 - 7 RAr 29/80

    Anspruch auf Rückforderung von Arbeitslosengeld - Leistungen der Arbeitsförderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Die dem Arbeitnehmer in diesen Fällen zugesprochene Abfindung (§ 9 Abs. 1 iVm § 10 KSchG) enthält folglich keine Arbeitsentgeltanteile, sondern dient voll dem Ausgleich für den Verlust des sozialen Besitzstandes (vgl BSGE 52, 47, 50 = SozR 4100 § 117 Nr. 7 mwN; ebenso Herschel/Löwisch, Komm z KSchG, 6. Aufl, RdNr 1 zu § 9, RdNrn 11, 12 zu § 10).

    Ergibt sich auf Klage hier, daß dem Arbeitnehmer trotz Unbegründetheit der Kündigung die Fortsetzung des Arbeitsverhältnisses nicht zumutbar ist, hat das Gericht das Arbeitsverhältnis aufzulösen, und zwar zu dem Zeitpunkt, zu dem es bei begründeter außerordentlicher Kündigung geendet hätte (§ 13 Abs. 1 KSchG iVm § 9 Abs. 2 KSchG; vgl auch hierzu BSGE 52, 47, 50 = SozR 4100 § 117 Nr. 7 mwN, ebenso Herschel/Löwisch, aaO, RdNr 21 zu § 13).

  • BSG, 14.02.1978 - 7 RAr 57/76
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Zweck des § 117 Abs. 2 AFG ist es in erster Linie, den Doppelbezug von Arbeitsentgelt und Alg zu verhindern; der Inhalt seiner Regelung soll zugleich Manipulationen zur Umgehung dieses Zweckes erschweren (vgl BSGE 46, 20, 29 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 17).

    Dem entspricht die Rechtsprechung des Senats (BSGE 46, 20, 25 = SozR 4100 § 117 Nr. 2).

  • BSG, 29.10.1986 - 7 RAr 48/85

    Zwischenbeschäftigung - Ruhenszeitraum - Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Zweck des § 117 Abs. 2 AFG ist es in erster Linie, den Doppelbezug von Arbeitsentgelt und Alg zu verhindern; der Inhalt seiner Regelung soll zugleich Manipulationen zur Umgehung dieses Zweckes erschweren (vgl BSGE 46, 20, 29 ff = SozR 4100 § 117 Nr. 2; BSG SozR 4100 § 117 Nr. 17).
  • BSG, 08.12.1987 - 7 RAr 48/86

    Anspruch - Ruhen - Arbeitslosengeld - Ausnahme - Kündigung - Zeitpunkt -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    So hat das BSG zu § 117 Abs. 2 AFG, dem § 158 Abs. 1 Satz 1 SGB III entspricht, im Leitsatz des Urteils vom 08.12.1987 - 7 RAr 48/86 -, juris ausdrücklich festgehalten:.
  • BSG, 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R

    Arbeitslosengeld - Sperrzeit - Arbeitnehmerkündigung - Verletzung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Der Änderungsbescheid vom 26.03.2013 und der Ablehnungsbescheid vom 26.03.2013, die letztlich beide die Gewährung von Alg für die Zeit vom 01.11.2012 bis zum 30.11.2012 ablehnen und deshalb eine rechtliche Einheit bilden (vgl. hierzu auch (vgl. BSG, Urt. v. 06.02.2003 - B 7 AL 72/01 R -, juris Rn. 12 m.w.N.), haben die vorangegangenen Bescheide vom 01.03.2013 ersetzt und sind deshalb gemäß § 86 SGG alleine Gegenstand des Widerspruchsverfahrens geworden.
  • BSG, 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R

    Teilhabe am Arbeitsleben - Weiterzahlung von Anschluss-Übergangsgeld -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Er hat zudem seinen Antrag betragsmäßig nicht auf die Differenz zwischen dem Monatsbetrag des Alg und dem gezahlten Alg II beschränkt (vgl. zum Ganzen auch BSG, Urt. v. 23.02.2011 - B 11 AL 15/10 R -, juris Rn. 13 f.; Sommer, a.a.O., Rn. 20).
  • BVerfG, 12.05.1976 - 1 BvL 31/73

    Verfassungsmäßigkeit der Anrechnung einer Abfindung auf Arbeitslkosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 11.12.2014 - L 9 AL 49/14
    Auf die Entscheidung des BVerfG vom 12. Mai 1976 - 1 BvL 31/73 - (BVerfGE 42, 176 = SozR 4100 § 117 Nr. 1) beruft er sich zu Unrecht.
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