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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - L 2 KN 67/05 U |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.02.2009 - L 2 KN 67/05 U (https://dejure.org/2009,15994)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Februar 2009 - L 2 KN 67/05 U (https://dejure.org/2009,15994)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Unfallversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Unfallversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Rechtliche Ausgestaltung der Gewährung von Hinterbliebenenrenten; Anforderungen an das Vorliegen eines Anspruchs auf Hinterbliebenenrente im Falle des Todeintritts durch einen Versicherungsfall; Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten als Versicherungsfälle i.S.v. § 7 Abs. 1 ...
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 29.04.2005 - S 23 (24) KN 49/04
- LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - L 2 KN 67/05 U
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (2)
- BSG, 14.01.1965 - 5 RKn 57/60
Anspruch der Hinterbliebenen - Tod des Versicherten - Arbeitsunfall neben …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - L 2 KN 67/05
Der Tod gilt auch dann als Folge des Versicherungsfalls, wenn die vermutliche Lebensdauer mindestens um ein Jahr verkürzt worden ist (BSG, Urteil vom 14.01.1965, 5 RKn 57/60, BSGE 22, 200 sowie Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, SGB VII, § 63 Rd. Nr. 4 f, mwN). - BSG, 04.09.2007 - B 2 U 28/06 R
Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2009 - L 2 KN 67/05
Der Tod des Versicherten ist infolge eines Versicherungsfalls eingetreten, wenn er durch einen Arbeitsunfall oder eine Berufskrankheit, und sei es auch nur mittelbar, vor allem auf Grund der sich aus ihnen ergebenen Gesundheitsstörungen und Erkrankungen, verursacht wurde (Bundessozialgericht - BSG - Urteil vom 04.09.2007, B 2 U 28/06 R, UV-Recht Aktuell 2008, 142), das heißt wenn diese mit Wahrscheinlichkeit eine rechtlich wesentliche Bedingung hierfür waren.