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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13   

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https://dejure.org/2014,42237
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13 (https://dejure.org/2014,42237)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2014 - L 5 KR 702/13 (https://dejure.org/2014,42237)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2014 - L 5 KR 702/13 (https://dejure.org/2014,42237)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Rückzahlung von aufgrund eines Schuldanerkenntnisses geleisteten Zahlungen an die Krankenkasse; Überprüfung des Geschäftsbetriebs eines Orthopädieschuhmachers durch die Krankenkasse und Feststellung eines Schadens durch zu hohe Abrechnungen; ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die Rückzahlung von aufgrund eines Schuldanerkenntnisses geleisteten Zahlungen an die Krankenkasse; Überprüfung des Geschäftsbetriebs eines Orthopädieschuhmachers durch die Krankenkasse und Feststellung eines Schadens durch zu hohe Abrechnungen; ...

  • rechtsportal.de

    Streit über die Rückzahlung von aufgrund eines Schuldanerkenntnisses geleisteten Zahlungen an die Krankenkasse

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • Deutsche Gesellschaft für Kassenarztrecht PDF, S. 60 (Kurzinformation)

    Krankenversicherungsrecht | Beziehungen zu Leistungserbringern und Arzneimittelherstellern | Orthopädietechniker: Wirksamkeit eines Schuldanerkenntnisses nach Abrechnungsbetrug

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (6)

  • BGH, 24.10.1985 - III ZR 35/85

    Vorliegen einer Kontokorrentvereinbarung - Voraussetzungen eines konstitutiven

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13
    Ist dies der Fall, dann unterscheidet sich der konstitutive Schuldbestätigungsvertrag vom sog. deklaratorischen Schuldanerkenntnis nur dadurch, dass er im Gegensatz zu diesem abstrakt ist, also einen selbständigen Anspruchsgrund bildet (vgl. BGH, Beschluss vom 24.10.1985 - III ZR 35/85 - ).
  • BGH, 10.12.1987 - III ZR 205/86

    Voraussetzungen eines abstrakten Schuldversprechens - Revisionsgerichtliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13
    Selbständige, auch als abstrakt oder konstitutiv bezeichnete Schuldversprechen oder -anerkenntnisse nach §§ 780, 781 BGB begründen eine vom zugrundeliegenden Rechtsverhältnis unabhängige Verpflichtung (vgl. BGH, Beschluss vom 10.12.1987 - III ZR 205/86 - ).
  • BGH, 27.01.1988 - IVb ZR 82/86

    Annahme einer ehebedingten Zuwendung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13
    Dagegen haben bestätigende auch als deklaratorisch oder kausal bezeichnete Schuldversprechen oder -anerkenntnisse den Zweck, das Schuldverhältnis insgesamt oder in einzelnen Punkten dem Streit oder der Ungewissheit der Parteien zu entziehen und dieses Schuldverhältnis insoweit endgültig festzulegen (vgl. BGH, Urteil vom 27.01.1988 - IV b ZR 82/86 -).
  • BSG, 25.11.1998 - B 6 KA 75/97 R

    Ermächtigter Krankenhausarzt - ambulante Leistungen außerhalb der Ermächtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13
    Der Kläger, der gemäß § 202 Sozialgerichtsgesetz (SGG) i.V.m. § 265 Zivilprozessordnung (ZPO) prozessführungsbefugt ist, weil die Veräußerung der streitbefangenen Forderung an die Beigeladene keinen Einfluss auf den Fortgang des Rechtsstreits hat (vergleiche Keller in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, § 141 Rz. 18b; BSG, Urteil vom 25.11.1998, B 6 KA 75/97 R, SozR 3-2500 § 116 Nr. 17), macht sein Begehren zulässigerweise mit der echten Leistungsklage nach § 54 Abs. 5 SGG geltend, denn es handelt sich bei der auf Rückzahlung des streitigen Betrages gerichteten Klage eines Leistungserbringers gegen die Krankenkasse um einen sogenannten Parteienstreit im Gleichordnungsverhältnis; zwischen den Beteiligten besteht hier insoweit kein Über- bzw. Unterordnungsverhältnis.
  • BSG, 25.09.2001 - B 3 KR 3/01 R

    Öffentlichrechtliche Rechtsbeziehung zwischen Krankenkassen und ihren Verbänden

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13
    Mit der Neufassung des § 69 SGB V durch das Gesundheitsreformgesetz vom 22.12.1999 sind die Rechtsbeziehungen der Krankenkassen und ihrer Verbände zu den Leistungserbringern und ihren Verbänden seit dem 1.1.2000 öffentlich-rechtlicher Natur (vergleiche BSG, Urteil vom 25.09.2001, B 3 KR 3/01 R, SozR 3-2500 § 69 Nr. 1).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 24.11.2010 - L 1 KR 72/09
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2014 - L 5 KR 702/13
    Zumindest in den Fällen, in denen ein Schuldanerkenntnis letztlich der Realisierung eines öffentlich-rechtlichen Erstattungsanspruchs bzw. eines zuvor bestandenen Anspruchs gemäß § 812 BGB dienen soll, ist ein Schuldanerkenntnis in entsprechender Anwendung der §§ 780, 781 BGB grundsätzlich auch im Verhältnis Krankenkasse und Leistungserbringer zulässig, was letztlich auch der Kläger nicht in Abrede stellt (Häuser in: Soergel, BGB, §§ 780, 781 Nr. 4; wohl verneinend LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 24.11.2010, L 1 KR 72/09).
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