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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15 (https://dejure.org/2017,27266)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.06.2017 - L 20 SO 269/15 (https://dejure.org/2017,27266)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Juni 2017 - L 20 SO 269/15 (https://dejure.org/2017,27266)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Trägerübergreifendes Erstattungsverfahren; Vorrangig und nachrangig verpflichtete Leistungsträger; Rangverhältnis zwischen Jugendhilfe und Sozialhilfe; Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Trägerübergreifendes Erstattungsverfahren; Vorrangig und nachrangig verpflichtete Leistungsträger; Rangverhältnis zwischen Jugend- und Sozialhilfe; Ausschlussfrist

  • rechtsportal.de

    Trägerübergreifendes Erstattungsverfahren

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (23)

  • BVerwG, 17.12.2015 - 5 C 9.15

    Kostenerstattung; Kostenerstattungsanspruch; jugendhilferechtlicher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
    Auch die Entscheidung des BVerwG vom 17.12.2015 - 5 C 9/15 bestätige im Übrigen die Auffassung der Klägerin.

    An dieser im Jahre 2010 erstmals geäußerten Auffassung hat das BVerwG in jüngerer Zeit ausdrücklich festgehalten (Urteil vom 17.12.2015 - 5 C 9/15).

    Nach Auffassung des BVerwG kommt der systematisch konsequenten einheitlichen Auslegung des Leistungsbegriffs (s.o.) indes bereits ein so hohes Gewicht zu, dass teleologische Erwägungen dahinter zurücktreten (BVerwG, Urteil vom 17.12.2015 - 5 C 9/15 Rn. 18).

  • BSG, 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R

    Rechtsweg bei Erstattungsansprüchen, Untergang des Erstattungsanspruchs durch

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
    Es handelt sich um eine materielle Ausschlussfrist, so dass der Erstattungsanspruch nach Ablauf der Ausschlussfrist untergeht (vgl. BSG, Urteil vom 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R Rn. 14; Roller in von Wulffen, SGB X, 8. Auflage 2014, § 111 Rn. 16).

    Insbesondere aber hat der Gesetzgeber durch das Vierte Euro-Einführungsgesetz (BGBl. 2000, 1983) mit Wirkung ab 01.01.2001 § 111 S. 2 SGB X geändert (zuvor: "Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Entstehung des Erstattungsanspruchs.") und dabei ausdrücklich - in Ansehung der strikten Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. Urteile vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95; vom 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R) - der materiellen Ausgleichsgerechtigkeit zwischen den Sozialleistungsträgern den Vorrang eingeräumt.

  • LSG Baden-Württemberg, 16.03.2016 - L 2 SO 67/14

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsansprüche der Leistungsträger

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
    Sein Anspruch gegenüber dem zuständigen Leistungsträger ist dann faktisch und auch kraft der Fiktion des § 107 SGB X erfüllt (vgl. für den Bereich der Krankenversicherung: BSG, Urteil vom 30.6.2009 - B 1 KR 21/08 R Rn. 20; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2016 - L 2 SO 67/14 Rn. 47).

    Ein Erstattungsanspruch muss danach im Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem Ablauf des ersten Leistungszeitraums und für jeden weiteren Leistungsabschnitt gesondert geltend gemacht werden; auf den oft längeren Bewilligungszeitraum kommt es dabei nicht an (BSG, Urteile vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88 Rn. 23; vom 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R Rn. 16; vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R Rn. 13; vgl. auch das Urteil des Senats vom 04.06.2012 - L 20 AY 8/10 Rn. 68; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2016 - L 2 SO 67/14 Rn. 43; Mutschler a.a.O. Rn. 28 f.).

  • BVerwG, 19.10.2011 - 5 C 6.11

    Anspruchsberechtigung; Bedarf; Behinderung; Behinderung, geistige;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
    S. 2 bestimmt jedoch eine Rückausnahme (dazu ausführlich Urteil des Senats vom 14.02.2011 - L 20 SO 110/08 Rn. 59 ff.); der sich danach ergebende Vorrang des Anspruchs auf Eingliederungshilfe nach dem SGB XII gegenüber demjenigen nach dem SGB VIII setzt voraus, dass eine wesentliche körperliche oder geistige Behinderung vorliegt und die Leistungen der Jugendhilfe und der sozialhilferechtlichen Eingliederungshilfe gleich, gleichartig, einander entsprechend, kongruent, einander überschneidend oder deckungsgleich sind (BVerwG, Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 6/11; BSG, Urteil vom 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R; vgl. auch Urteil des Senats vom 28.01.2013 - L 20 SO 170/11 Rn. 59).

    Denn § 10 Abs. 4 S. 2 SGB VIII setzt allein eine Konkurrenz gleichartiger Leistungspflichten, nicht aber eine Identität der Anspruchsberechtigten voraus (BVerwG, Urteil vom 19.10.2011 - 5 C 6/11; LSG Saarland, Urteil vom 29.11.2012 - L 11 SO 9/10 Rn. 34).

  • BSG, 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R

    Erstattungsanspruch - Leistungserbringung durch unzuständige Krankenkasse -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
    § 111 S. 2 SGB X setzt somit voraus, dass eine sachliche Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers gegenüber dem Leistungsberechtigten in der Sache bereits vorliegt oder zumindest in Betracht kommt (BSG, Urteil vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R Rn. 21).

    Ein Erstattungsanspruch muss danach im Zwölf-Monats-Zeitraum nach dem Ablauf des ersten Leistungszeitraums und für jeden weiteren Leistungsabschnitt gesondert geltend gemacht werden; auf den oft längeren Bewilligungszeitraum kommt es dabei nicht an (BSG, Urteile vom 06.04.1989 - 2 RU 34/88 Rn. 23; vom 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R Rn. 16; vom 10.05.2005 - B 1 KR 20/04 R Rn. 13; vgl. auch das Urteil des Senats vom 04.06.2012 - L 20 AY 8/10 Rn. 68; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 16.03.2016 - L 2 SO 67/14 Rn. 43; Mutschler a.a.O. Rn. 28 f.).

  • VGH Bayern, 07.01.2014 - 12 ZB 13.2512
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
    Zwar soll die Regelung - auch - erreichen, dass Erstattungsansprüche zeitnah geltend gemacht werden; der Erstattungspflichtige soll bereits kurze Zeit nach der Leistungserbringung wissen, welche Ansprüche auf ihn zukommen und welche Rückstellungen er gegebenenfalls bilden muss (so Bayerischer VGH, Beschluss vom 07.01.2014 - 12 ZB 13.2512 Rn. 5; BT-Drucks 9/95 S. 26 zu § 117).
  • BSG, 25.01.1994 - 7 RAr 42/93

    Erstattungsanspruch nach § 104 SGB 10 - Fahrkostenzuschuß -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
    Entscheidend ist also das von diesem Träger anzuwendende materielle Leistungsrecht, im vorliegenden Fall also dasjenige des für die Klägerin geltenden SGB VIII. Muss für einen Erstattungsanspruch nach § 104 SGB X die erbrachte Leistung zudem rechtmäßig gewesen sein, so beurteilt sich auch diese Rechtmäßigkeit nach dem für den erstattungsberechtigten Leistungsträger geltenden Recht (vgl. BSG, Urteil vom 25.01.1994 - 7 RAr 42/93 Rn. 32) und nicht etwa nach dem Recht des erstattungspflichtigen Trägers, der gar keine Leistungen an den Berechtigten erbracht hat.
  • BSG, 19.03.1996 - 2 Ru 22/95

    Entstehen des Erstattungsanspruchs nach § 104 SGB X

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
    Insbesondere aber hat der Gesetzgeber durch das Vierte Euro-Einführungsgesetz (BGBl. 2000, 1983) mit Wirkung ab 01.01.2001 § 111 S. 2 SGB X geändert (zuvor: "Der Lauf der Frist beginnt frühestens mit Entstehung des Erstattungsanspruchs.") und dabei ausdrücklich - in Ansehung der strikten Rechtsprechung des BSG (vgl. z.B. Urteile vom 19.03.1996 - 2 RU 22/95; vom 28.03.2000 - B 8 KN 3/98 U R) - der materiellen Ausgleichsgerechtigkeit zwischen den Sozialleistungsträgern den Vorrang eingeräumt.
  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R

    Versicherter iS von § 183 SGG - Nachholung der Streitwertfestsetzung durch das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
    Die Befugnis dazu ergibt sich aus einer erweiternden Auslegung von § 63 Abs. 3 S. 1 GKG; danach darf das Rechtsmittelgericht aus Gründen der Prozessökonomie nicht nur von den Instanzgerichten getroffene Festsetzungen ändern, sondern auch unterbliebene Streitwertfestsetzungen nachholen (BSG, Urteil vom 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R Rn. 23; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2006 - L 4 KA 3/04 Rn. 14; OLG Celle, Beschluss vom 24.04.2002 - 13 U 150/00 Rn. 2).
  • LSG Schleswig-Holstein, 14.03.2006 - L 4 KA 3/04

    Abänderung des Streitwerts durch das Rechtsmittelgericht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.06.2017 - L 20 SO 269/15
    Die Befugnis dazu ergibt sich aus einer erweiternden Auslegung von § 63 Abs. 3 S. 1 GKG; danach darf das Rechtsmittelgericht aus Gründen der Prozessökonomie nicht nur von den Instanzgerichten getroffene Festsetzungen ändern, sondern auch unterbliebene Streitwertfestsetzungen nachholen (BSG, Urteil vom 05.10.2006 - B 10 LW 5/05 R Rn. 23; LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 14.03.2006 - L 4 KA 3/04 Rn. 14; OLG Celle, Beschluss vom 24.04.2002 - 13 U 150/00 Rn. 2).
  • OLG Celle, 24.04.2002 - 13 U 150/00

    Berufungsgericht; Berufungsverfahren; Entscheidungsbefugnis;

  • VG Arnsberg, 17.11.2014 - 11 K 4180/13

    Erstattung von Jugendhilfekosten in einem Hilfefall wegen eines Wechsels der

  • BSG, 15.12.2015 - B 1 KR 14/15 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch - keine

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.01.2013 - L 20 SO 170/11
  • LSG Saarland, 29.11.2012 - L 11 SO 9/10
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.06.2012 - L 20 AY 8/10

    Sozialhilfe

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2011 - L 20 SO 110/08

    Sozialhilfe

  • BSG, 06.04.1989 - 2 RU 34/88

    Beginn der Ausschlußfrist des § 111 SGB X, Ausschluß des Erstattungsanspruchs

  • BSG, 24.03.2009 - B 8 SO 29/07 R

    Abgrenzung Sozial- und Jugendhilfe - Leistungen für alleinerziehende geistig

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 21/08 R

    Ausschlussfrist nach § 111 S 1 SGB X - rechtswirksame Geltendmachung des

  • BSG, 22.08.2000 - B 2 U 24/99 R

    Entstehen des Erstattungsanspruches nach § 105 SGB X

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2007 - L 20 SO 15/06

    Sozialhilfe

  • BVerwG, 19.08.2010 - 5 C 14.09

    Ausschlussfrist; Wahrung der ~; Versäumung der ~; Erstattung; ~sanspruch; Kosten;

  • SG Duisburg, 19.11.2018 - S 3 SO 222/17
    Nicht erforderlich ist, dass der Schwerpunkt des Hilfebedarfs im Bereich einer der den Eingliederungsbedarf auslösenden Behinderun-gen liegt (vgl. Urteil des LSG NRW vom 12.06.2017 - L 20 SO 269/15 m.w.N.).
  • VG München, 20.12.2023 - M 18 K 18.3906

    Kostenerstattung (Abweisung), Ausschluss des Anspruchs

    Wenn es - wie vorliegend - keine Entscheidung des erstattungspflichtigen Leistungsträgers gibt, richtet sich die Berechnung der Ausschlussfrist ausschließlich nach § 111 Satz 1 SGB X (vgl. BSG, U.v. 18.11.2014 - B 1 KR 12/14 R - juris Rn. 22 f.; LSG NW, U.v. 12.6.2017 - L 20 SO 269/15 - juris Rn. 49 f.; VG Freiburg (Breisgau), U.v. 2.2.2018 - 4 K 3025/15 - juris Rn. 27).
  • VG Köln, 30.10.2019 - 26 K 12127/16
    BSG, Urteil vom 4. April 2019 - B 8 SO 11/17 R -, juris Rn. 22; vgl. auch die Urteile der Vorinstanzen SG Dortmund, Urteil vom 16. Juni 2015 - S 41 SO 530/14 -, juris und Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Juni 2017 - L 20 SO 269/15 -, juris, die allerdings den jugendhilferechtlichen Leistungsbegriff zugrunde legen.
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