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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20 (https://dejure.org/2021,45523)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20 (https://dejure.org/2021,45523)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. August 2021 - L 9 SO 116/20 (https://dejure.org/2021,45523)
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Volltextveröffentlichungen (6)

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    Anspruch auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach dem SGB XII Anforderungen an die Übernahme der Fahrtkosten eines behinderten Schülers für den Besuch einer Grundschule Anrechnung von Wegstreckenentschädigungen nach dem Schulgesetz Zulässigkeit der Schätzung bei ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R

    Anspruch auf teilstationäre Betreuung als Leistung der Eingliederungshilfe nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20
    Durch die Ablehnung der Sachleistung und die (teilweise rechtswidrige) Ablehnung auch der Geldleistung hat sich das zunächst bestehende Ermessen der Beklagten iSd § 17 Abs. 2 SGB XII in eine ohne Ermessensausübung bestehende Zahlungspflicht umgewandelt (BSG vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R).

    Fahrtkosten für den Schulweg können zu den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung gehören (BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - 5 C 19.74; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14; zur Finanzierung einer Begleitperson OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 25.11.2005 - 19 E 808/05; zur Erstattung von Fahrtkosten für den Besuch eines integrativen Kindergartens BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R).

    Zwar stellt die Rechtsprechung regelmäßig darauf ab, dass die Fahrtkosten zu einer ansonsten bewilligten Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung notwendig gehören (zB BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - V C 19.74; für den Besuch eines integrativen Kindergarten BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R), eine zwingende Voraussetzung ist dies jedoch nicht (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14).

    Die Höhe der tatsächlich entstandenen Fahrtkosten kann nicht exakt bestimmt und muss daher geschätzt werden (BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R).

    Im Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R hat das BSG 0, 20 EUR/Km als "Untergrenze" bezeichnet.

    Ein solches, finanzkräftige Personen begünstigendes Ergebnis wäre mit dem sozialhilferechtlichen Grundsatz, den Leistungsberechtigten (nur) die Führung eines Lebens zu ermöglichen, das der Würde des Menschen entspricht (§ 1 Satz 1 SGB XII) und nur angemessene Wünsche zu berücksichtigen (§ 9 SGB XII) sowie mit dem auch in der Sozialhilfe geltenden Grundsatz der Wirtschaftlichkeit und Sparsamkeit (dazu BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R) nicht zu vereinbaren.

    Auch nach der Rechtsprechung des BSG ist zur Bestimmung von Kosten für eine PKW-Benutzung ein Rückgriff auf die Werte des BRKG zulässig (vgl BSG Urteile vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R und vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R).

  • BVerwG, 22.05.1975 - V C 19.74

    Einrichtung zur teilstationären Betreuung - Fahrtkostenerstattung - Blinder

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20
    Eine Beteiligung der Eltern an den behinderungsbedingten Kosten des Schülertransports sei ausgeschlossen (Bezugnahme auf OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 25.11.2005 - 19 E 808/05 und BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - V C 19.74).

    Nach der Rechtsprechung des BVerwG (Bezugnahme auf BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - V C 19.74) sollten Eltern nicht aus wirtschaftlichen Gründen veranlasst werden, auf eine optimale Förderung ihrer Kinder mit Behinderung zu verzichten.

    Fahrtkosten für den Schulweg können zu den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung gehören (BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - 5 C 19.74; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14; zur Finanzierung einer Begleitperson OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 25.11.2005 - 19 E 808/05; zur Erstattung von Fahrtkosten für den Besuch eines integrativen Kindergartens BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R).

    c) Ebenso wenig steht der behinderungsbedingten Erforderlichkeit der Kosten die sog "Bringschuld" der Eltern entgegen, nach der die Eltern - überschlägig bis zum Ende der Grundschule - verpflichtet seien, auch ein Kind ohne Behinderung auf dem Schulweg zu begleiten (hierzu SG Dortmund Urteil vom 18.06.2015 - S 62 (41, 50) SO 296/08) und die dafür aufgewendeten Kosten als "notwendige Bedürfnisse des täglichen Lebens" (so BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - V C 19.74) zu tragen.

    Von dem behinderungsbedingten finanziellen Zusatzaufwand hat die Allgemeinheit die Eltern im Rahmen der Eingliederungshilfe zu entlasten (grundlegend BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - V C 19.74).

    Zwar stellt die Rechtsprechung regelmäßig darauf ab, dass die Fahrtkosten zu einer ansonsten bewilligten Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung notwendig gehören (zB BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - V C 19.74; für den Besuch eines integrativen Kindergarten BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R), eine zwingende Voraussetzung ist dies jedoch nicht (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14).

  • BVerwG, 10.09.1992 - 5 C 7.87

    Fahrtkosten zur Sonderschule als Leistung der Eingliederungshilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20
    Fahrtkosten für den Schulweg können zu den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung gehören (BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - 5 C 19.74; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14; zur Finanzierung einer Begleitperson OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 25.11.2005 - 19 E 808/05; zur Erstattung von Fahrtkosten für den Besuch eines integrativen Kindergartens BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R).

    Es darf sich nicht um Kosten handeln, die wie beim regulären Schulbesuch eines nichtbehinderten Schülers als notwendige Bedürfnisse des täglichen Lebens entstehen, sondern die notwendigerweise durch die besonderen Verhältnisse der Behinderung bedingt sind (BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - 5 C 7/87; LSG Bayern Urteil vom 12.07.2018 - L 18 SO 249/17; SG Dortmund Urteil vom 18.06.2015 - S 62 (41,50) SO 296/08).

    Zwar stellt die Rechtsprechung regelmäßig darauf ab, dass die Fahrtkosten zu einer ansonsten bewilligten Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung notwendig gehören (zB BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - V C 19.74; für den Besuch eines integrativen Kindergarten BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R), eine zwingende Voraussetzung ist dies jedoch nicht (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14).

    8) Der Umstand, dass die Eltern die Fahrten auch ohne Übernahme von Kosten tatsächlich durchgeführt haben, steht dem rechtzeitig vor Entstehung der Aufwendungen erhobenen Anspruch nicht entgegen (BVerwG Urteil vom 10.09.1992 - 5 C 7/87).

  • LSG Baden-Württemberg, 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20
    Fahrtkosten für den Schulweg können zu den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung gehören (BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - 5 C 19.74; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14; zur Finanzierung einer Begleitperson OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 25.11.2005 - 19 E 808/05; zur Erstattung von Fahrtkosten für den Besuch eines integrativen Kindergartens BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R).

    Zwar stellt die Rechtsprechung regelmäßig darauf ab, dass die Fahrtkosten zu einer ansonsten bewilligten Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung notwendig gehören (zB BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - V C 19.74; für den Besuch eines integrativen Kindergarten BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R), eine zwingende Voraussetzung ist dies jedoch nicht (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14).

    Ebenso wenig kommt es darauf an, ob der Kläger seinen Eltern die Auslagen erstatten muss (LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.01.2019 - L 7 AS 783/15

    Keine Erstattung von Schülerfahrtkosten in NRW durch die Jobcenter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20
    Diesem Ansatz steht das rechtskräftige Urteil des LSG Nordrhein-Westfalen vom 10.01.2019 (L 7 AS 783/15), wonach Schülerbeförderungskosten gemäß § 28 Abs. 4 SGB II nicht gewährt werden können, wenn dem Grunde nach Kostenübernahmemöglichkeiten durch den Schulträger bestehen, nicht entgegen, weil dort nicht umstritten und tragend war, dass die Höhe der nach der SchfkVO NRW erstattungsfähigen Kosten bedarfsdeckend war.

    Soweit die SchfkVO NRW bedarfsdeckend ist, scheiden Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe aus, auch wenn der Betroffene diese im konkreten Fall nicht beansprucht hat (eingehend hierzu LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10.01.2019 - L 7 AS 783/15).

  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R

    Arbeitslosengeld II - Unterkunft und Heizung - Stromkosten für den Betrieb einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20
    In diesem Fall entscheidet das Gericht nach § 287 Abs. 2 iVm § 287 Abs. 1 Satz 1 ZPO über die Höhe der Forderung unter Würdigung aller Umstände nach freier Überzeugung (BSG Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R mwN).

    Eine Schätzung ist rechtsfehlerhaft, wenn die Schätzungsgrundlagen nicht richtig festgestellt worden sind oder nicht alle wesentlichen in Betracht kommenden Umstände hinreichend gewürdigt worden sind oder wenn die Schätzung selbst auf falschen oder unsachlichen Erwägungen beruht (BSG Urteil vom 03.12.2015 - B 4 AS 47/14 R mwN; LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 09.10.2019 - L 7 AS 642/18).

  • BSG, 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - wesentliche Behinderung - Hilfe zu einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20
    Entscheidend ist mithin nicht, wie stark die geistigen Kräfte beeinträchtigt sind und in welchem Umfang ein Funktionsdefizit vorliegt, sondern wie sich die Beeinträchtigung auf die Teilhabemöglichkeit auswirkt (BSG Urteile vom 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R und vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R).

    Bei Kindern liegt eine wesentliche Behinderung bereits dann vor, wenn die mit einer Behinderung einhergehenden Beeinträchtigungen der erfolgreichen Teilnahme am Unterricht in einer Grundschule entgegenstehen, weil Lerninhalte ohne zusätzliche Hilfestellung nicht aufgenommen und verarbeitet werden können, denn eine Grundschulbildung bildet die essentielle Basis für jegliche weitere Schullaufbahn bzw eine valide spätere berufliche Tätigkeit (BSG Urteil vom 22.03.2012 - B 8 SO 30/10 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2021 - L 9 SO 271/19

    Petö-Therapie als SGB XII-Leistung übernahmefähig

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20
    Eine solche bei Rechtswidrigkeit der Ablehnung vor dem 01.01.2020 bestehende Verpflichtung des Beklagten wird durch die Neukonzipierung des Eingliederungshilferechts und eine damit evtl. einhergehende neue Trägerschaft ab Januar 2020 nicht berührt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 14.06.2021 - L 9 SO 27/19 und vom 17.05.2021 - L 9 SO 271/19).

    3) Der Kläger erfüllt die grundsätzlichen Voraussetzungen für Eingliederungshilfe nach den für den streitigen Zeitraum maßgeblichen (zum Geltungszeitraumprinzip vergl. nur Urteil des Senats vom 17.05.2021 - L 9 SO 271/19 mwN) §§ 19 Abs. 3, 53, 54 SGB XII.

  • OVG Nordrhein-Westfalen, 25.11.2005 - 19 E 808/05

    Übernahme von Schülerfahrkosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20
    Eine Beteiligung der Eltern an den behinderungsbedingten Kosten des Schülertransports sei ausgeschlossen (Bezugnahme auf OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 25.11.2005 - 19 E 808/05 und BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - V C 19.74).

    Fahrtkosten für den Schulweg können zu den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung gehören (BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - 5 C 19.74; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14; zur Finanzierung einer Begleitperson OVG Nordrhein-Westfalen Beschluss vom 25.11.2005 - 19 E 808/05; zur Erstattung von Fahrtkosten für den Besuch eines integrativen Kindergartens BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R).

  • BSG, 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.08.2021 - L 9 SO 116/20
    Auch nach der Rechtsprechung des BSG ist zur Bestimmung von Kosten für eine PKW-Benutzung ein Rückgriff auf die Werte des BRKG zulässig (vgl BSG Urteile vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R und vom 04.06.2014 - B 14 AS 30/13 R).
  • BSG, 20.11.2003 - B 13 RJ 5/03 R

    Zusammentreffen von Verletztenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung mit

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2009 - L 19 AL 67/07

    Arbeitslosenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.10.2019 - L 7 AS 642/18

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II

  • BSG, 18.07.2019 - B 8 SO 2/18 R

    Anspruch auf Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung in Form der Übernahme von

  • LSG Sachsen, 28.01.2021 - L 3 AL 134/19
  • SG Düsseldorf, 26.11.2014 - S 17 SO 181/12

    Anspruch eines geistig behinderten Schülers auf Übernahme der Taxikosten zur

  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 10/12 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Kostenübernahme für eine systemische

  • BSG, 25.06.2020 - B 8 SO 36/20 B

    Übernahme von Kosten für den Einsatz von Gebärdensprachdolmetschern

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 10.11.2020 - L 8 SO 84/20

    Vorläufige Kostenübernahme für einen Hausgebärdensprachkurs; Auswahl einer

  • LSG Bayern, 12.07.2018 - L 18 SO 249/17

    Übernahme von Fahrtkosten für den Schulbesuch eines Behinderten als Leistung der

  • BSG, 28.01.2021 - B 8 SO 9/19 R

    Anspruch auf Leistungen zur Teilhabe am Leben in der Gemeinschaft in Form eines

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2021 - L 9 SO 27/19

    Anspruch eines behinderten Menschen auf Leistungen der Eingliederungshilfe nach

  • BSG, 13.07.2017 - B 8 SO 1/16 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Heimunterbringung - Zuständigkeitsprüfung -

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2022 - L 9 SO 240/21
    Eine bei Rechtswidrigkeit der Ablehnung vor dem 01.01.2020 bestehende Verpflichtung des Sozialhilfeträgers wird durch die Neukonzipierung des Eingliederungshilferechts und eine damit evtl. einhergehende neue Trägerschaft ab Januar 2020 nicht berührt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 14.06.2021 - L 9 SO 27/19, vom 17.05.2021 - L 9 SO 271/19 und vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20).

    Fahrtkosten für den Schulweg können zu den Hilfen zu einer angemessenen Schulbildung gehören (BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - 5 C 19.74; Urteil des Senates vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20; zur Erstattung von Fahrtkosten für den Besuch eines integrativen Kindergartens BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R).

    Zwar stellt die Rechtsprechung regelmäßig darauf ab, dass die Fahrtkosten zu einer ansonsten bewilligten Eingliederungshilfe für eine angemessene Schulbildung notwendig gehören (zB BVerwG Urteile vom 10.09.1992 - 5 C 7/87 und vom 22.05.1975 - V C 19.74; für den Besuch eines integrativen Kindergarten BSG Urteil vom 27.02.2020 - B 8 SO 18/18 R), eine zwingende Voraussetzung ist dies jedoch nicht (Urteil des Senates vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20; LSG Baden-Württemberg Urteil vom 29.06.2017 - L 7 SO 5382/14).

    Es darf sich nicht um Kosten handeln, die wie beim regulären Schulbesuch eines nichtbehinderten Schülers als notwendige Bedürfnisse des täglichen Lebens entstehen, sondern die notwendigerweise durch die besonderen Verhältnisse der Behinderung bedingt sind (BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - 5 C 7/87; Urteil des Senates vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20).

    Dies folgt zum einen aus der Pflicht zur elterlichen Sorge (Urteil des Senats vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20).

    Von dem behinderungsbedingten finanziellen Zusatzaufwand hat die Allgemeinheit die Eltern im Rahmen der Eingliederungshilfe zu entlasten (grundlegend BVerwG Urteil vom 22.05.1975 - V C 19.74, Urteil des Senates vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20).

    Es handelt sich nicht um Kosten, die wie beim regulären Schulbesuch eines nichtbehinderten Schülers als notwendige Bedürfnisse des täglichen Lebens entstehen, sondern um solche, die notwendigerweise durch die besonderen Verhältnisse der Behinderung der Klägerin bedingt sind (hierzu Urteil des Senats vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20).

    Leistungen aus Mitteln der Sozialhilfe scheiden jedoch aus, soweit die SchfkVO NRW bedarfsdeckend ist, auch wenn der Betroffene diese im konkreten Fall nicht beansprucht hat (Urteil des Senates vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20; grundlegend LSG Nordrhein-Westfalen Urteil vom 10.01.2019 - L 7 AS 783/15).

    Eine Anrechnung der gezahlten Wegstreckenentschädigung iHv 0, 13 EUR/Km folgt aus dem sozialhilferechtlichen Nachranggrundsatzes gem. § 2 Abs. 1 SGB XII (Urteil des Senates vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.01.2023 - L 9 SO 259/21
    Eine bei Rechtswidrigkeit der Ablehnung vor dem 01.01.2020 bestehende Verpflichtung des Leistungsträgers wird durch die Neukonzipierung des Eingliederungshilferechts und eine damit evtl. einhergehende neue Trägerschaft ab Januar 2020 nicht berührt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20, vom 14.06.2021 - L 9 SO 27/19 und vom 17.05.2021 - L 9 SO 271/19).
  • VG Arnsberg, 16.09.2022 - 12 K 1438/20
    vgl. VG Düsseldorf, Urteil vom 23. Oktober 2013 - 20 K 7411/12 -, juris, Rn. 25; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. August 2021 - L 9 SO 116/20 -, juris, Rn. 33; OVG NRW, Urteil vom 30. Januar 1997 - 19 A 4243/95 -, juris, Rn. 25 mit Verweis auf § 39 BSHG in der Fassung vom 19. Juni 2001.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.05.2023 - L 9 SO 424/21
    Eine bei Rechtswidrigkeit der Ablehnung vor dem 01.01.2020 bestehende Verpflichtung des Beklagten wird durch die Neukonzipierung des Eingliederungshilferechts und eine damit evtl. einhergehende neue Trägerschaft ab Januar 2020 nicht berührt (ständige Rechtsprechung des Senats, vgl. Urteile vom 14.06.2021 - L 9 SO 27/19, vom 17.05.2021 - L 9 SO 271/19 und vom 12.08.2021 - L 9 SO 116/20).
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