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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 16 KR 557/11   

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https://dejure.org/2013,40077
LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 16 KR 557/11 (https://dejure.org/2013,40077)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.2013 - L 16 KR 557/11 (https://dejure.org/2013,40077)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 2013 - L 16 KR 557/11 (https://dejure.org/2013,40077)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Krankenversicherung; Übernahme von Behandlungskosten nach Krankenkassenwechsel; Kein Erstattungsanspruch mangels Sozialleistung

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB I § 11 Abs. 1; SGB X § 105
    Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 20.11.2001 - B 1 KR 31/99 R

    Krankenkasse - Zuständigkeit - Kassenwechsel - Heil- und Kostenplan - Zahnersatz

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 16 KR 557/11
    Aus einem einheitlichen Lebenssachverhalt - Inanspruchnahme von Leistungen zu Lasten der abgebenden Kasse nach erfolgtem Wechsel - ergibt sich ein Ausgleichsanspruch der abgebenden Kasse gegen die aufnehmende Kasse, die ab dem Zeitpunkt des Wechsels zuständig ist (vgl. BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3, 4).

    Als Rechtsgrundlage eines Erstattungsanspruchs kommt allein § 105 SGB X in Betracht, wenn eine Kasse in Unkenntnis eines bereits erfolgten Kassenwechsels bzw. deshalb, weil der/die Versicherte noch die Krankenversichertenkarte der abgebenden Kasse verwendet hat, Leistungen erbringt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 19 Nr. 3, 4).

  • BSG, 20.08.1986 - 8 RK 40/85

    Erstattungsanspruch im Einzelfall - Erstattungsforderung - Versicherungsfall -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 16 KR 557/11
    Jedenfalls dann, wenn die nach dem Kassenwechsel zu Lasten der abgebenden Kasse in Anspruch genommenen Leistungen wegen desselben Krankheitsfalles erfolgen, besteht ein "Erstattungsanspruch im Einzelfall" (§ 110 Satz 2 SGB X, vgl. dazu BSGE 60, 195), der sowohl die Kosten der ambulanten ärztlichen Leistungen als auch der ärztlich verordneten Leistungen umfasst; diese sind nur Einzelposten innerhalb einer Gesamtforderung.
  • BSG, 03.11.1999 - B 3 KR 4/99 R

    Vertragliche Vereinbarung Voraussetzung für Sachleistungsprinzip in der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 16 KR 557/11
    Die Regeln der GoA finden keine Anwendung, wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine abschließende Regelung treffen (BGH NZS 1999, 240; siehe auch BSGE 85, 110).
  • BSG, 19.09.2007 - B 1 KR 39/06 R

    Krankenversicherung - Vergütung von Krankenhausbehandlung bei Kassenwechsel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 16 KR 557/11
    Grundsätzlich endet bei Sachleistungen die Leistungszuständigkeit der abgebenden Kasse am letzten Tag der Mitgliedschaft (auch dann, wenn das Mitglied die Leistung schon beantragt und die Kasse deren Gewährung abgelehnt hatte, vgl. BSG SozR 4-2500 § 33 Nr. 34), während die aufnehmende Kasse ab Beginn der Mitgliedschaft für die Leistungen zuständig ist (vgl. BSG SozR 4-2500 § 19 Nr. 4 zur Aufteilung einer Fallpauschale bei stationärer Behandlung).
  • BGH, 26.11.1998 - III ZR 223/97

    Vergütung von Krankentransportleistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 16 KR 557/11
    Die Regeln der GoA finden keine Anwendung, wenn Vorschriften des öffentlichen Rechts eine abschließende Regelung treffen (BGH NZS 1999, 240; siehe auch BSGE 85, 110).
  • BSG, 24.11.1998 - B 1 KR 21/96 R

    Sozialhilfeträger - Anspruch auf Erstattung der Krankenbehandlungskosten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2013 - L 16 KR 557/11
    Aus der Entscheidung des BSG vom 24.11.1998 (B 1 KR 21/96 R) ergebe sich, dass sie eine Leistung an die Versicherten erbracht habe.
  • LSG Berlin-Brandenburg, 07.04.2022 - L 28 KR 104/19

    Krankenversicherung - Krankenhausbehandlung eines Gefangenen - Verlegung aus dem

    Offenbleiben kann auch, inwieweit im Einzelnen die bürgerlich-rechtlichen Bestimmungen der §§ 683 ff. BGB bei der öffentlich-rechtlichen GoA entsprechend anzuwenden sind (vgl. BSG, Urteil vom 28. Oktober 2008 - B 8 SO 23/07 R - juris Rn. 26 m.w.N.; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 12. Dezember 2013 - L 16 KR 557/11 - juris Rn. 32).
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