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   LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19 (https://dejure.org/2019,56161)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12.12.2019 - L 5 P 11/19 (https://dejure.org/2019,56161)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 12. Dezember 2019 - L 5 P 11/19 (https://dejure.org/2019,56161)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (20)

  • BSG, 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R

    Pflegeversicherung - Aufsicht zur Verhinderung übermäßigen Essens - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
    Für dieses Ergebnis sprächen auch zwei ältere Entscheidungen des Bundessozialgerichts (Urteile vom 13.03.2001 - B 3 P 17/00 R; vom 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R), in denen der zuständige 3. Senat für einschlägige Fallgestaltungen ohne weiteres von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 104 SGB X und von einem Antragsrecht des Sozialhilfeträgers nach der Vorgängerregelung zu § 95 SGB XII - § 91a BSHG - ausgegangen sei.

    Sein Begehren kann der Kläger hinsichtlich der mit der Berufung allein noch beantragten Übernahme von Pflegeaufwendungen statthafterweise als kombinierte Anfechtungs- und Leistungsklage nach § 54 Abs. 1, S. 1, Abs. 4 SGG geltend machen (vgl. BSG, Urteile vom 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R Rn. 13 und vom 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 Rn. 13 und 16).

    Der Senat verkennt nicht, dass der 3. Senat des BSG in einer Entscheidung zu der wortgleichen Vorgängernorm zu § 95 SGB XII (§ 91a BSHG) - allerdings ohne nähere Begründung bzw. weitere Ausführungen zu den Anforderungen an die Erstattungsberechtigung - eine gesetzliche Prozessstandschaft bezogen auf Leistungen nach § 43a SGB XI bejaht hat (vgl. Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R Rn. 14) und in einer weiteren Entscheidung (vgl. Urteil vom 13.03.2001 - B 3 P 17/00 R Rn. 12) ebenfalls ohne nähere Begründung von einer Nachrangigkeit der stationären Eingliederungshilfeleistungen gegenüber der pauschalen Leistung nach § 43a SGB XI ausgegangen ist.

    Es handelt sich gerade nicht um einen Erstattungsanspruch des Sozialhilfeträgers oder der Einrichtung der Behindertenhilfe gegen die Pflegekasse (BSG, Urteil vom 28.06.2001 a.a.O. Rn. 27; Reimer in Hauck/Noftz, SGB XI, Stand: 02/18, K § 43a Rn. 3).

    Nach § 43a Abs. 1 SGB XI in der bis zum 31.12.2016 geltenden Fassung waren indes anspruchsberechtigt nur "Pflegebedürftige" im Sinne des alten Rechts (§§ 14, 15), was damit zwingend mindestens das Vorliegen der Voraussetzungen der Pflegestufe I voraussetzt (vgl. BSG, Urteil vom 28.06.2001 a.a.O. Rn. 17; Udsching in Udsching, SGB XI, 4. Aufl. 2015, § 43a Rn. 3).

    Die vorliegende Entscheidung weicht mit der Annahme der fehlenden Nachrangigkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe gegenüber den Pflegeleistungen von zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R Rn. 14 und Urteil vom 13.03.2001 - B 3 P 17/00 R Rn. 12) im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ab.

  • BSG, 20.04.2016 - B 3 P 1/15 R

    Pflegeversicherung - Aufenthalt eines Pflegebedürftigen in vollstationärer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
    Ein Nachrangverhältnis der Leistungen nach § 43a SGB XI zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 53 ff. SGB XII liege indes nach ganz herrschender Meinung (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R und BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 1/15 R sowie Udsching in Udsching/Schütze, SGB XI, 5. Aufl. 2018, § 13 Rn. 20; Luik in jurisPK-SGB XI, 2. Aufl. 2017, § 13 Rn. 108) nicht vor.

    Für das Verhältnis der beiden hier betroffenen Leistungsformen bestimmt jedoch § 13 Abs. 3 S. 3 SGB XI in der maßgeblichen Fassung vom 21.12.2015, nach seinem eindeutigen Wortlaut, dass in Abweichung zu den von § 13 Abs. 3 S. 1 und 2 SGB XII erfassten Leistungen die Eingliederungshilfe im Verhältnis zur sozialen Pflegeversicherung gerade nicht nachrangig ist (grundlegend BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 1/15 R Rn. 23).

    Der Senat sieht hierin jedoch nicht nur einen Widerspruch zu § 13 Abs. 3 S. 3 SGB XI, sondern auch zu der jüngeren Entscheidung (desselben Senats) vom 20.04.2016 (B 3 P 1/15 R Rn. 23), in der ausdrücklich bestätigt wurde, dass auch im konkreten Fall des Abgeltungsanspruchs nach § 43a SGB XI die Eingliederungshilfe gegenüber den Pflegeleistungen nicht nachrangig ist.

  • BSG, 13.03.2001 - B 3 P 17/00 R

    Pauschale Leistung bei stationärer Einrichtung der Behindertenhilfe auch bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
    Für dieses Ergebnis sprächen auch zwei ältere Entscheidungen des Bundessozialgerichts (Urteile vom 13.03.2001 - B 3 P 17/00 R; vom 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R), in denen der zuständige 3. Senat für einschlägige Fallgestaltungen ohne weiteres von der grundsätzlichen Anwendbarkeit des § 104 SGB X und von einem Antragsrecht des Sozialhilfeträgers nach der Vorgängerregelung zu § 95 SGB XII - § 91a BSHG - ausgegangen sei.

    Der Senat verkennt nicht, dass der 3. Senat des BSG in einer Entscheidung zu der wortgleichen Vorgängernorm zu § 95 SGB XII (§ 91a BSHG) - allerdings ohne nähere Begründung bzw. weitere Ausführungen zu den Anforderungen an die Erstattungsberechtigung - eine gesetzliche Prozessstandschaft bezogen auf Leistungen nach § 43a SGB XI bejaht hat (vgl. Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R Rn. 14) und in einer weiteren Entscheidung (vgl. Urteil vom 13.03.2001 - B 3 P 17/00 R Rn. 12) ebenfalls ohne nähere Begründung von einer Nachrangigkeit der stationären Eingliederungshilfeleistungen gegenüber der pauschalen Leistung nach § 43a SGB XI ausgegangen ist.

    Die vorliegende Entscheidung weicht mit der Annahme der fehlenden Nachrangigkeit von Leistungen der Eingliederungshilfe gegenüber den Pflegeleistungen von zwei Entscheidungen des Bundessozialgerichts (Urteil vom 28.06.2001 - B 3 P 7/00 R Rn. 14 und Urteil vom 13.03.2001 - B 3 P 17/00 R Rn. 12) im Sinne des § 160 Abs. 2 Nr. 2 SGG ab.

  • BSG, 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R

    Soziale Pflegeversicherung - finanzieller Zuschuss zur Verbesserung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
    § 13 Abs. 3 S. 3 SGB XI sei daher in Abweichung von seinem Wortlaut teleologisch dahingehend zu reduzieren (zur grundsätzlichen Möglichkeit: BSG, Urteil vom 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R), dass Leistungen der stationären Eingliederungshilfe nach den §§ 53 ff. SGB XII als nachrangig gegenüber der pauschalen Leistung der Pflegekassen nach § 43a SGB XI zu sehen seien (Schweigler, SGb 2014, 307 ff.).

    Ein Nachrangverhältnis der Leistungen nach § 43a SGB XI zu den Leistungen der Eingliederungshilfe nach den §§ 53 ff. SGB XII liege indes nach ganz herrschender Meinung (Bezugnahme auf BSG, Urteil vom 25.01.2017 - B 3 P 2/15 R und BSG, Urteil vom 20.04.2016 - B 3 P 1/15 R sowie Udsching in Udsching/Schütze, SGB XI, 5. Aufl. 2018, § 13 Rn. 20; Luik in jurisPK-SGB XI, 2. Aufl. 2017, § 13 Rn. 108) nicht vor.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.06.2017 - L 5 P 53/15

    Pflegeversicherung; Auferlegung von Verschuldenskosten; Missbräuchliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
    Da der Antrag (ausweislich der Hinzuziehung des MDK durch die Beklagte noch im Dezember 2016) vor dem 01.01.2017 gestellt wurde, ist nach der Rechtsprechung des erkennenden Senats (vgl. Urteil vom 08.06.2017 - L 5 P 53/15 Rn. 52) für die Entscheidung des vorliegenden Falles (allein) das bis zum 31.12.2016 geltende Recht maßgeblich.

    Danach erfolgt die Feststellung des Vorliegens von Pflegebedürftigkeit oder einer erheblich eingeschränkten Alltagskompetenz nach § 45a in der am 31.12.2016 geltenden Fassung jeweils auf der Grundlage des zum Zeitpunkt der Antragstellung geltenden - vorliegend also des bis zum 31.12.2016 geltenden - Rechts, und zwar auch dann, wenn der zu beurteilende Zeitraum über den 31.12.2016 hinausgeht (LSG NRW, Urteil vom 08.06.2017 a.a.O.; a.A. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 09.05.2019 - L 30 P 59/17).

  • BVerwG, 23.01.2014 - 5 C 8.13

    Kostenerstattung; erstattungspflichtig; Leistungsträger; Leistungsverpflichtung;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
    Aus dem Sinn der Vorschrift, die möglichst schnelle Realisierung vorrangiger Ansprüche zu ermöglichen, wird indes allgemein gefolgert, dass § 95 SGB XII (neben den §§ 93, 94 SGB XII) ein Instrument zur Herstellung des Nachranges der Sozialhilfe (§ 2 Abs. 1 SGB XII) darstellt und andererseits im Dienste der Vorschriften über die Erstattung von Sozialleistungen nach §§ 102 ff. SGB XI steht, die selbst nicht die Verteilung leistungsrechtlicher Verpflichtungen im Verhältnis der Leistungsträger vorgeben (BVerwG, Urteil vom 23.01.2014 - 5 C 8/13 Rn. 17; Armbruster in jurisPK-SGB XII, Stand: 18.01.2017, § 95 Rn. 15, jeweils m.w.N.).

    Ein entsprechender Erstattungsanspruch nach diesen Bestimmungen setzt damit voraus, dass Leistungspflichten (mindestens) zweier Leistungsträger nebeneinander bestehen und miteinander konkurrieren, wobei die Verpflichtung eines der Leistungsträger der Leistungspflicht des anderen nachgehen muss (stRspr, vgl. nur BVerwG, Urteil vom 23.01.2014, a.a.O. Rn. 7 m.w.N.).

  • BSG, 19.03.1992 - 7 RAr 26/91

    Rechtsweg und Klageart wegen Zahlungsansprüchen des Sozialhilfeträgers gegen das

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
    Vielmehr müsse die Vorleistung selbst bei institutioneller Gleichrangigkeit kraft ausdrücklicher gesetzlicher Anordnung als subsidiär festgelegt worden sein (vgl. BSG, Urteil vom 19.03.1992 - 7 RAr 26/91 Rn. 36 ff.).
  • BSG, 18.11.2014 - B 1 KR 12/14 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsstreit zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
    Bereits aufgrund der Unzulässigkeit der Klage war eine Beiladung der Versicherten nicht in Betracht zu ziehen, weil ihre Interesse nicht tangiert werden (vgl. § 75 Abs. 1 S. 1 SGG); da ein Erstattungsanspruch des Klägers nicht erkennbar ist und § 43a SGB SGB XI allein die Versicherte berechtigt (s.o. II., 3), a)), war überdies auch keine einheitliche Entscheidung (vgl. § 75 Abs. 2 SGG) zwischen allen Beteiligten sicherzustellen (vgl. darüber hinaus zur Beiladungsnotwendigkeit in Erstattungsstreitigkeiten zwischen Leistungsträgern BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 12/14 R Rn. 9. m.w.N.).
  • BVerwG, 16.07.1985 - 5 C 27.84

    Pauschaliertes Pflegegeld - Kürzung wegen teilstationärer Betreuung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
    An den Schnittstellen verschiedener Sozialleistungen geht es darum, staatliche Doppelleistungen auszuschließen, d.h. der Staat soll für ein und denselben sozialrechtlich definierten Bedarf nicht mehrfach Leistungen erbringen (BVerwG, Urteile vom 16.07.1985 - 5 C 27/84 und vom 14.03.1991 - 5 C 3489).
  • BSG, 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R

    Krankenversicherung - häusliche Krankenpflege in Einrichtung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 12.12.2019 - L 5 P 11/19
    Leistungen der Grundpflege und der hauswirtschaftlichen Versorgung werden in vollstationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe für behinderte Menschen nach § 43a SGB XI und § 55 SGB XII von der Einrichtung geschuldet (BSG, Urteil vom 25.02.2015 - B 3 KR 11/14 R Rn. 23).
  • BSG, 17.06.2009 - B 6 KA 18/08 R

    Aufsichtsbehörde - Bescheid über fehlende Sicherstellung der vertrags (zahn)

  • BSG, 26.04.2001 - B 3 P 11/00 R

    Pflegeversicherung - unterschiedliche Leistungen - stationäre Pflege -

  • BSG, 20.12.2001 - B 4 RA 6/01 R

    Überführung von Anwartschaften aus Zusatz- und Sonderversorgungssystemen -

  • BSG, 13.05.2004 - B 3 P 7/03 R

    Private Pflegeversicherung - Geltendmachung von Pflegegeld bei Änderungen der

  • BSG, 22.04.2015 - B 3 KR 2/14 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittelerbringer - Informationsrecht über Inhalt

  • BSG, 25.09.2014 - B 8 SO 7/13 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - Erstattungsanspruch des nachrangig

  • BSG, 12.08.2010 - B 3 KR 9/09 R

    Krankenversicherung - zugelassener Physiotherapeut - Voraussetzungen für

  • BSG, 22.04.1998 - B 9 VG 6/96 R

    Gewaltopfer - Erstattung von Heilbehandlungskosten - Antragsbefugnis des

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

  • BSG, 05.10.2006 - B 10 LW 4/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Rente wegen Erwerbsminderung - Rentenfeststellung

  • BSG, 11.11.2021 - B 3 P 3/20 R

    Anspruch auf Leistungen der sozialen Pflegeversicherung nach dem SGB XI

    Auf die Revision des Klägers wird das Urteil des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12. Dezember 2019 - L 5 P 11/19 - aufgehoben.

    Der Kläger beantragt, die Urteile des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen vom 12.12.2019 - L 5 P 11/19 - und des Sozialgerichts Münster vom 12.12.2018 - S 20 P 635/17 - sowie die Bescheide der Beklagten vom 8.2.2017 in Gestalt der Widerspruchsbescheide vom 8.11.2017 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, für die Versicherte wegen der pflegebedingten Aufwendungen vom 1.12.2016 bis 12.12.2019 Leistungen nach § 43a SGB XI zu gewähren sowie die erbrachten entsprechenden Vorleistungen zu erstatten.

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