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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - L 11 B 3/99 KA   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - L 11 B 3/99 KA (https://dejure.org/1999,9082)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.01.1999 - L 11 B 3/99 KA (https://dejure.org/1999,9082)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Januar 1999 - L 11 B 3/99 KA (https://dejure.org/1999,9082)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.09.1998 - L 11 B 25/98

    Vertragsarztrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - L 11 B 3/99
    Der Senat hat in der Entscheidung vom 06.06.1994 - L 11 Ka 63/94 - sowie zuletzt in seiner Entscheidung vom 23.09.1998 - L 11 B 25/98 KA - das "öffentliche Interesse" im Sinn des § 97 Abs. 4 SGB V folgendermaßen konkretisiert:.

    Wegen des Grundsatzes der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe muß die Anordnung der Vollziehung die Ausnahme bleiben und hierfür das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses gefordert werden, welches über dasjenige hinausgeht, das den Verwaltungsakt rechtfertigt (vgl. zuletzt den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 19.12.1991 - 6 RKa 52/91 - sowie die Beschlüsse des Senates vom 25.06.1993 - L 11 Ka 35/93 -, vom 21.03.1994 - L 11 S 48/93 - sowie vom 23.09.1998 - L 11 B 25/98 KA -).

  • BSG, 27.02.1992 - 6 RKa 52/91

    Berechtigung zur Verwertung des Inhalts eines Sitzungsprotokolls des Beklagten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - L 11 B 3/99
    Wegen des Grundsatzes der aufschiebenden Wirkung der Rechtsbehelfe muß die Anordnung der Vollziehung die Ausnahme bleiben und hierfür das Vorliegen eines besonderen öffentlichen Interesses gefordert werden, welches über dasjenige hinausgeht, das den Verwaltungsakt rechtfertigt (vgl. zuletzt den Beschluss des Bundessozialgerichts vom 19.12.1991 - 6 RKa 52/91 - sowie die Beschlüsse des Senates vom 25.06.1993 - L 11 Ka 35/93 -, vom 21.03.1994 - L 11 S 48/93 - sowie vom 23.09.1998 - L 11 B 25/98 KA -).

    Das gilt - wie der Senat bereits mehrfach entschieden hat - insbesondere in Ermächtigungsangelegenheiten, weil hier in aller Regel nicht angenommen werden kann, daß durch die Erteilung oder Versagung einer Ermächtigung konkrete Gefahren für wichtige Gemeinschaftsgüter wie etwa das System der kassenärztlichen Versorgung oder eine den gesetzlichen Anforderungen entsprechende Versorgung der Versicherten der gesetzlichen Krankenversicherung verursacht werden können, wie das Bundessozialgericht im Beschluss vom 19.12.1991 - 6 RKa 52/91 - unter Hinweis auf die Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts ausgeführt hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.11.1998 - L 11 B 28/98

    Pflicht zur Stellung eines Honorarbescheid mit höherer Honorierung der erbrachten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - L 11 B 3/99
    Deswegen hat der Senat mehrfach betont, daß in Zulassungs- und Ermächtigungssachen der Erlaß einer einstweiligen Anordnung zwar nicht schlechthin ausgeschlossen sei, indes auf besonders gelagerte Ausnahmefälle beschränkt bleiben müsse (z.B. Senatsentscheidung vom 27.11.1991 - L 11 Ka 38/91 - vgl. auch Beschluss vom 18.11.1996 - L 22 SKa 55/96 -, zuletzt Beschluss vom 23.09.1998 - L 11 B 28/98 KA -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.09.1997 - L 11 Ka 88/97
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - L 11 B 3/99
    Nach ständiger Rechtsprechung des Senats können Entscheidungen des Sozialgerichts nach § 97 Abs. 3 SGG nur mit der Entscheidung in der Hauptsache angefochten werden (Senatsbeschlüsse vom 11.09.1985 - L 11 S 15/85 , vom 28.05.1986 - L 11 S 8/86 -, vom 18.03.1987 - L 11 S 5/87 , vom 17.05.1993 - L 11 S 4/93 und vom 24.09.1997 - L 11 KA 88/97 -, vgl. auch Beschluss des LSG Niedersachsen vom 15.04.1998 - L 5 Ka 2/98 -).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.05.1996 - L 11 SKa 3/96
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.01.1999 - L 11 B 3/99
    Im Beschluss vom 20.05.1996 - L 11 SKa 3/96 - hat der Senat diese Rechtsprechung dahin präzisiert, daß die Patienten des betreffenden Arztes konkret gefährdet sein müssen.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.04.2009 - L 11 KA 2/09

    Vertragsarztangelegenheiten

    Insbesondere ist nicht erkennbar, dass ohne Sofortvollzug eine Notsituation dergestalt einzutreten droht, dass die Versicherten konkret gefährdet sind (hierzu Beschluss des LSG NRW vom 13.01.1999 - L 11 B 3/99 KA -).
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