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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06 (https://dejure.org/2008,13694)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.02.2008 - L 11 KA 1/06 (https://dejure.org/2008,13694)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Februar 2008 - L 11 KA 1/06 (https://dejure.org/2008,13694)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über eine Honorarberichtigung wegen Degression gegenüber einer Gemeinschaftspraxis; Zulässigkeit nachgehender Berichtigungen; Pflichten der Kassenzahnärztlichen Vereinigung im Bereich von Honoraranforderungen; Anwendbarkeit der sozialrechtlichen ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (17)

  • BSG, 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R

    Kassenärztliche Vereinigung - keine Verrechnung von Honoraransprüchen einer neu

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Die Gemeinschaftspraxis wird mithin in vertragsarztrechtlicher Hinsicht als fortbestehend angesehen, solange sie noch Pflichten aus ihrem Status zu erfüllen hat oder ihr hieraus noch Rechte zustehen (BSG vom 07.02.2007, a.a.O.).

    Dem kann nicht mit Berufung auf die Entscheidungen des Bundessozialgericht vom 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R - MedR 2004, 172 und vom 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 - entgegen getreten werden, wie in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert worden ist.

    Die erforderliche Gegenseitigkeit der Forderungen (siehe dazu BSG vom 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R) liegt vor, weil der Honorarrückforderungsanspruch gegenüber der Gemeinschaftspraxis unabhängig vom jeweiligen Mitgliederbestand entstanden und ihr gegenüber zurecht geltend gemacht worden ist und von dieser Gemeinschaftspraxis unabhängig von Wechsel in ihrem Mitgliederbestand zu erfüllen ist.

  • BSG, 30.06.2004 - B 6 KA 34/03 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - rückwirkende Korrektur - individuell

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Diese Bestimmungen über die Befugnis der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, vertragszahnärztliche Honoraranforderungen und Honorarbescheide wegen sachlich-rechnerischer Fehler nachträglich zu korrigieren, verdrängen in ihrem Anwendungsbereich die Regelung des § 45 SGB X. Die Erwägungen, die für die grundsätzliche Nichtanwendung des § 45 SGB X auf die Korrektur von vertrags(zahn)ärztlichen Honorarbescheiden maßgeblich sind, hat das Bundessozialgericht mehrfach dargelegt (BSGE 74, 44 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 21; zuletzt BSG vom 30.06.2004 - B 6 KA 34/03 R -SozR 4-2500 § 85 Nr. 11).

    Ein Fehler der sachlich-rechnerischen Richtigkeit des Honorarbescheides und damit eine Unrichtigkeit im Sinne der genannten Vorschriften ist daher auch gegeben, wenn diese auf Gründen beruhen, die nicht dem Verantwortungsbereich des Vertragszahnarztes zuzurechnen sind (zuletzt BSG vom 30.06.2004, aaO.).

    Eine Zusammenrechnung und Addition der nur jahresanteiligen Degressionsvolumina ist nach der ständigen Rechtsprechung des Bundessozialgerichts auch vorzunehmen, wenn nicht im ganzen Jahr eine Gemeinschaftspraxis bestand, sondern in einzelnen Quartalen nur eine Einzelpraxis (s. dazu die der Entscheidung des Bundessozialgerichts vom 30.06.2004 - B 6 KA 34/03 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 11 - BSGE 93, 69 - 79 zugrundeliegende Fallgestaltung).

  • BSG, 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R

    Bescheidungsurteil - Beschränkung der gerichtlichen Prüfungskompetenz im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Der zwischenzeitlich im Verfahren eingetretene Mitgliederwechsel und damit die Änderung des Namens der Gemeinschaftspraxis sind von Amts wegen durch Anpassung im Rubrum zu berücksichtigen (BSG SozR 4-1500 § 86 Nr. 2 RdNr. 8 m.w.N.; BSG vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R).

    c) Somit schuldet die Klägerin als Gemeinschaftspraxis die Honorarrückforderung unabhängig vom Wechsel in ihrem Mitgliederbestand (BSG vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R).

  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R

    Gemeinschaftspraxis - Klagebefugnis und Aktivlegitimation eines Praxispartners -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Diese Bewertung als verfassungsgemäß gilt auch für die Neuregelungen ab dem 01.01.1999, wie im Urteil des BSG vom 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 zum Ausdruck kommt.

    Dem kann nicht mit Berufung auf die Entscheidungen des Bundessozialgericht vom 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R - MedR 2004, 172 und vom 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 - entgegen getreten werden, wie in der mündlichen Verhandlung ausführlich erörtert worden ist.

  • BSG, 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 R

    Vertragszahnärztliche Versorgung - Anwendbarkeit der Degressionsregelung - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Auf die Rechtmäßigkeit der Regelungen in den weiteren Fassungen des § 85 Abs. 4 b Satz 1 SGB V kommt es nicht an (s. dazu BSG vom 29.11.2006 - B 6 KA 23/06 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 27).
  • BSG, 14.05.1997 - 6 RKa 25/96

    Punktmengengrenze - Vetragszahnarzt - Absenkung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Entgegen der der Klage und der Berufung zugrundeliegenden Rechtsauffassung der Klägerin sind die Degressionsregelungen des § 85 Abs. 4 b ff. SGB V, die den angefochtenen Bescheiden der Beklagten zugrunde liegen, rechtmäßig und mit Art. 12 Abs. 1 und Art. 3 Abs. 1 des Grundgesetzes sowie mit dem Rechtsstaatsprinzip vereinbar (grundlegend BSGE 80, 223 - SozR 3-2500 § 85 Nr. 22 sowie dazu Bundesverfassungsgericht NJW 2000, 3413).
  • BSG, 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R

    Regelung über Gemeinschaftspraxis in Ärzte-ZV - formelles Gesetz -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Rechtlich gesehen ist die Gemeinschaftspraxis eine Praxis im Verhältnis zur Kassen(zahn)ärztlichen Vereinigung (BSG vom 16.07.2003 - B 6 KA 49/02 R - SozR 4-5520 § 33 Nr. 1 - BSGE 91, 164).
  • BSG, 21.05.2003 - B 6 KA 25/02 R

    Vertragszahnärztliche Vergütung - Vorrangigkeit - Weitergabe der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Diese Bewertung als verfassungsgemäß gilt auch für die Neuregelungen ab dem 01.01.1999, wie im Urteil des BSG vom 21.05.2003 - B 6 KA 33/02 R - SozR 4-2500 § 85 Nr. 2 zum Ausdruck kommt.
  • BSG, 12.12.2001 - B 6 KA 3/01 R

    Gemeinschaftspraxis - Gesamtschuldner - Bekanntgabe - Bestimmtheit - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Ebenso wie sie im Falle einer Gemeinschaftspraxis mit wechselnden Partnern eine Forderung, die mehrere Quartale betrifft, nicht nur gegenüber der Gemeinschaftspraxis, sondern auch gegenüber jeden als Gemeinschuldner haftenden Partner verfolgen kann (BSG vom 12.12.2001 - B 6 KA 3/00 R -SozR 3-2500 § 82 Nr. 3), kann sie als Adressaten des Berichtigungsbescheides die Gemeinschaftspraxis in der Zusammensetzung benennen, die sie im betroffenen Quartal hatte.
  • BSG, 26.01.1994 - 6 RKa 29/91

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarbescheid - Berichtigung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.02.2008 - L 11 KA 1/06
    Diese Bestimmungen über die Befugnis der Kassenzahnärztlichen Vereinigung, vertragszahnärztliche Honoraranforderungen und Honorarbescheide wegen sachlich-rechnerischer Fehler nachträglich zu korrigieren, verdrängen in ihrem Anwendungsbereich die Regelung des § 45 SGB X. Die Erwägungen, die für die grundsätzliche Nichtanwendung des § 45 SGB X auf die Korrektur von vertrags(zahn)ärztlichen Honorarbescheiden maßgeblich sind, hat das Bundessozialgericht mehrfach dargelegt (BSGE 74, 44 - SozR 3-1300 § 45 Nr. 21; zuletzt BSG vom 30.06.2004 - B 6 KA 34/03 R -SozR 4-2500 § 85 Nr. 11).
  • BSG, 23.02.2005 - B 6 KA 45/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Klageerweiterung - Streitgegenstand - ändernder,

  • BSG, 13.12.2000 - B 6 KA 3/00 R

    Widerspruchsverfahren bei zulässiger Klage gegen Schadensregreß

  • BSG, 06.09.2006 - B 6 KA 40/05 R

    Hemmung der vierjährigen Ausschlussfrist für den Erlass von

  • BSG, 03.12.1997 - 6 RKa 79/96

    Absenkung des Punktwertes bei Vertragszahnärzte

  • BSG, 28.03.2007 - B 6 KA 22/06 R

    Kassenzahnärztliche Vereinigung - Berichtigung fehlerhafter Degressionsbescheide

  • BGH, 29.01.2001 - II ZR 331/00

    Gesellschaft bürgerlichen Rechts ist rechtsfähig und parteifähig

  • BVerfG, 12.07.2000 - 1 BvR 2260/97

    Unzulässigkeit der Verfassungsbeschwerde wegen mangelnder Substantiierung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.10.2015 - L 11 SF 184/15

    Statthaftigkeit einer Gegenvorstellung

    Die Gemeinschaftspraxis wird in vertragsarztrechtlicher Hinsicht als fortbestehend angesehen, solange sie noch Pflichten aus ihrem Status zu erfüllen hat oder ihr hieraus noch Rechte zustehen (BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R - Senat, Urteil vom 13.02.2008 - L 11 KA 1/06 -).

    C und O haftet (vgl. zum Gedanken der "Unternehmenskontinuität" BSG, Urteil vom 07.02.2007 a.a.O., Urteil vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R - Senat, Urteil vom 13.02.2008 a.a.O.), kann jedoch dahinstehen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.10.2015 - L 11 SF 184/15

    Entscheidung über die Kosten

    Die Gemeinschaftspraxis wird in vertragsarztrechtlicher Hinsicht als fortbestehend angesehen, solange sie noch Pflichten aus ihrem Status zu erfüllen hat oder ihr hieraus noch Rechte zustehen (BSG, Urteil vom 07.02.2007 - B 6 KA 6/06 R - Senat, Urteil vom 13.02.2008 - L 11 KA 1/06 -).

    C und O haftet (vgl. zum Gedanken der "Unternehmenskontinuität" BSG, Urteil vom 07.02.2007 a.a.O., Urteil vom 27.06.2007 - B 6 KA 27/06 R - Senat, Urteil vom 13.02.2008 a.a.O.), kann jedoch dahinstehen.

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