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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - L 7 AS 519/21 B ER   

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https://dejure.org/2021,10518
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - L 7 AS 519/21 B ER (https://dejure.org/2021,10518)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.04.2021 - L 7 AS 519/21 B ER (https://dejure.org/2021,10518)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. April 2021 - L 7 AS 519/21 B ER (https://dejure.org/2021,10518)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Leitsatz)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren; Anforderungen an die Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs und eines Anordnungsgrundes im Hinblick auf die ...

  • rechtsportal.de (Leitsatz)

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im Wege des einstweiligen Rechtsschutzes im sozialgerichtlichen Verfahren Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung des Erlasses einer einstweiligen Anordnung Keine Glaubhaftmachung ...

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 09.07.2018 - L 7 AS 733/18
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - L 7 AS 519/21
    Soweit die minderjährigen Antragstellerinnen zu 3) und 4) weiterhin - entgegen der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R) - einen Freibetrag von je 30 EUR in Bezug auf das Kindergeld beanspruchen (Versicherungspauschale), obwohl sie in Bezug auf die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Antragstellers zu 1) einen "selbstständigen, ausschließlich auf das Kind bezogenen Anteil, für den Versicherungsbeiträge aufzubringen sind" nicht glaubhaft gemacht haben, weist der Senat darauf hin, dass jedenfalls entsprechende Absetzbeträge nach § 11b SGB II (hier § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 1. HS SGB II iVm § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V) grundsätzlich im einstweiligen Rechtschutzverfahren nicht berücksichtigt werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 09.07.2018 - L 7 AS 733/18 B ER; vgl. auch Beschluss des Senats vom 18.10.2019 - L 7 AS 1326/19 B ER).
  • BSG, 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung - Bestimmung der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - L 7 AS 519/21
    Soweit die minderjährigen Antragstellerinnen zu 3) und 4) weiterhin - entgegen der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R) - einen Freibetrag von je 30 EUR in Bezug auf das Kindergeld beanspruchen (Versicherungspauschale), obwohl sie in Bezug auf die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Antragstellers zu 1) einen "selbstständigen, ausschließlich auf das Kind bezogenen Anteil, für den Versicherungsbeiträge aufzubringen sind" nicht glaubhaft gemacht haben, weist der Senat darauf hin, dass jedenfalls entsprechende Absetzbeträge nach § 11b SGB II (hier § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 1. HS SGB II iVm § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V) grundsätzlich im einstweiligen Rechtschutzverfahren nicht berücksichtigt werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 09.07.2018 - L 7 AS 733/18 B ER; vgl. auch Beschluss des Senats vom 18.10.2019 - L 7 AS 1326/19 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.10.2019 - L 7 AS 1326/19

    Anspruch auf Leistungen zur Sicherung des Lebensunterhalts nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - L 7 AS 519/21
    Soweit die minderjährigen Antragstellerinnen zu 3) und 4) weiterhin - entgegen der Rechtsprechung des BSG (vgl. Urteil vom 10.05.2011 - B 4 AS 139/10 R) - einen Freibetrag von je 30 EUR in Bezug auf das Kindergeld beanspruchen (Versicherungspauschale), obwohl sie in Bezug auf die Haftpflicht- und Rechtsschutzversicherung des Antragstellers zu 1) einen "selbstständigen, ausschließlich auf das Kind bezogenen Anteil, für den Versicherungsbeiträge aufzubringen sind" nicht glaubhaft gemacht haben, weist der Senat darauf hin, dass jedenfalls entsprechende Absetzbeträge nach § 11b SGB II (hier § 11b Abs. 1 Satz 1 Nr. 3, 1. HS SGB II iVm § 6 Abs. 1 Nr. 2 Alg II-V) grundsätzlich im einstweiligen Rechtschutzverfahren nicht berücksichtigt werden können (vgl. Beschluss des Senats vom 09.07.2018 - L 7 AS 733/18 B ER; vgl. auch Beschluss des Senats vom 18.10.2019 - L 7 AS 1326/19 B ER).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.04.2020 - L 7 AS 1603/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.04.2021 - L 7 AS 519/21
    Aus den von den Antragstellern übersandten Aufstellungen der B Apotheke ist ersichtlich, dass die Arzneimittelkosten des Antragstellers zu 1) entsprechend der Belastungsgrenze nach § 62 SGB V (vgl. hierzu Urteil des Senats vom 23.04.2020 - L 7 AS 1603/19) überwiegend von der Krankenkasse übernommen werden.
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