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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - L 11 KA 110/06   

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https://dejure.org/2007,20698
LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - L 11 KA 110/06 (https://dejure.org/2007,20698)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.06.2007 - L 11 KA 110/06 (https://dejure.org/2007,20698)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Juni 2007 - L 11 KA 110/06 (https://dejure.org/2007,20698)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Vertragsarztangelegenheiten

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Vertragsarztangelegenheiten

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Abrechnung von ambulanten Notfallbehandlungen über eine ausgegliederte Service-GmbH; Verpflichtung auf die Einhaltung der gesetzlichen Bestimmungen zur Abrechnung; Wahrung der vertraulichen Patientendaten im Zahlungsverkehr; Feststellung, dass die Verpflichtung zur ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.11.1991 - L 11 Ka 100/90

    Krankenversicherung; Kassenarzt; Prothetikhonorar; Vertragsarzt; Kassenärztliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - L 11 KA 110/06
    Unabhängig davon habe das LSG NRW im Urteil vom 27.11.1991 (L 11 KA 100/90) entschieden, dass die KV und die Landesverbände der Krankenkassen gesamtvertraglich vereinbaren könnten, dass private Abrechnungsgesellschaften von der Abrechnungserstellung ausgeschlossen seien.

    dd) Soweit der Senat in seinem Urteil vom 27.11.1991 a. a. O. in § 75 Abs. 1 Satz 1 SGB V eine Rechtsgrundlage für eine gesamtvertragliche Regelung gesehen hat, die die Einbeziehung Dritter in die Rechnungserteilung ausschloss, betraf dies die Abrechnung des Zahnersatzes nach § 30 SGB V in der bis zum 31.12.1992 geltenden Fassung.

  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 3/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - privilegierte Berufskrankheit - gesetzliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - L 11 KA 110/06
    Ob die Einschaltung der Beigeladenen zu 1) datenschutzrechtlich zulässig ist, hat allein der Senat unabhägig von einer - ihn nicht bindenden - Beurteilung der Datenschutzbeauftragten zu entscheiden (vgl. auch BSG SozR 4-2700 § 63 Nr. 2).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.09.2005 - L 11 B 16/05

    Vertragsarztangelegenheiten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - L 11 KA 110/06
    Die Klägerin hat daraufhin im Wege einer einstweiligen Anordnung die Verpflichtung der Beklagten erwirkt, bis zur endgültigen Klärung durch ein Hauptsacheverfahren die mit Hilfe der Beigeladenen zu 1) erstellten Abrechnungsunterlagen für ambulante Notfallbehandlungen entgegenzunehmen und durch Honorarbescheide abzurechnen (Beschluss des SG Düsseldorf vom 22.04.2005; Senatsbeschluss vom 13.09.2005 - L 11 B 16/05 KA ER).
  • BSG, 25.08.1999 - B 6 KA 34/98 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - EDV-Abrechnung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - L 11 KA 110/06
    Insoweit geht es aber nicht um die abstrakte Klärung der Gültigkeit dieser Vorschrift, sondern um die Frage der Anwendung der Bestimmung auf einen konkreten, sich vierteljährig wiederholenden Sachverhalt (vgl. BSG SozR 3-2500 § 85 Nr. 32).
  • BSG, 22.06.2005 - B 6 KA 19/04 R

    Kassenärztliche Vereinigung - Honorarverteilungsmaßstab - Frist zur Vorlage einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.06.2007 - L 11 KA 110/06
    Hierzu zählen alle Regelungen, die Form und Zeitpunkt der Vorlage der Abrechnung betreffen (BSG SozR 4-2500 § 85 Nr. 19; Engelhardt in Hauck/Noftz, SGB V, § 85 Randnr. 161 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.05.2012 - L 10 P 84/09

    Pflegeversicherung

    Zwar gilt diese Ausnahme vom Subsidiaritätsgrundsatz nach herrschender Meinung in der Rechtsprechung (BSG, Urteil vom 10.07.1996, 3 RK 29/95, Juris Rn 18; vom 13.06.2007, L 11 KA 110/06 in Juris Rn 22; VGH Kassel, Urteil vom 28.11.1978 II O 105/76 NJW 1979, 99) und Kommentierung (Keller aaO, Rn 9a, 19b und c; Jansen-Jung, SGG, 3. Auflage 2009, § 55 Rn 17) grundsätzlich lediglich bei Feststellungsklagen gegen juristische Personen des öffentlichen Rechts, weil angenommen werden kann, dass diese sich angesichts der in der Verfassung verankerten Bindung an Gesetz und Recht auch ohne Leistungsurteil und den damit verbundenen Vollstreckungsdruck an die Rechtslage halten werden.
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