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   LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 12 AS 2155/10   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 12 AS 2155/10 (https://dejure.org/2011,16616)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13.07.2011 - L 12 AS 2155/10 (https://dejure.org/2011,16616)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 13. Juli 2011 - L 12 AS 2155/10 (https://dejure.org/2011,16616)
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Wird zitiert von ... (4)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Dortmund, 09.03.2011 - S 57 (37) AS 129/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 12 AS 2155/10
    Die hierfür aufzuwendenden Kosten sind auch nicht "für die Zeit des Aufenthaltes im Frauenhaus", sondern erst danach entstanden und damit nicht aufgrund der Zufluchtnahme, so wie auch der eigentliche Bedarf nach einer Erstausstattung gemäß § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II (a.F.) erst mit dem (tatsächlichen) Umzug in die neue Wohnung entsteht (so zutr. SG Dortmund 09.03.2011 - S 57 (37) AS 129/09 - www.sozialgerichtsbarkeit.de).

    Wird aber durch den Umzug in eine neue Wohnung im Anschluss an den Aufenthalt in einem Frauenhaus notwendigerweise ein (neuer) gewöhnlicher Aufenthalt begründet, weil die Wohnungsnahme bei lebensnaher Betrachtung der maßgeblichen objektiven Umstände erkennen lässt, dass die betreffende Person nicht nur vorübergehend an diesem Ort verweilt (s. die Legaldefinition des § 30 Abs. 3 Satz 2 SGB I), ergibt sich die örtliche Zuständigkeit des kommunalen Trägers u.a. für Leistungen nach § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II a.F. (= § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II n.F.) bereits aus § 36 Satz 2 SGB II, soweit die auszustattende Wohnung in seinem Gebiet liegt (so auch SG Dortmund 09.03.2011 - S 57 (37) AS 129/09 -).

    Vielmehr ist davon auszugehen, dass es weitgehend von Zufälligkeiten (z.B. familiäre Bindungen) abhängt, wohin eine Frau nach dem Ende ihres Aufenthaltes im Frauenhaus zieht (ebenso SG Dortmund 09.03.2011 - S 57 (37) AS 129/09 -).

    Ist der kommunale Träger des Zuzugsortes wegen § 36 Satz 2 SGB II zur Leistungserbringung bei Vorliegen der Voraussetzungen des § 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II a.F. (= § 24 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II) ohnehin verpflichtet, besteht keine besondere Belastung der Kommunen, die Frauenhäuser betreiben (SG Dortmund 09.03.2011 - a.a.O.).

    Eine solche Besserstellung gegenüber der allgemeinen Regelung in § 36 SGB II ist mit § 36a SGB II aber gerade nicht gewollt (SG Dortmund 09.03.2011 - a.a.O.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.02.2010 - L 1 AS 36/09

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 12 AS 2155/10
    Die Eigenschaft des Klägers als (frühere) Arbeitsgemeinschaft i.S.d. § 44b SGB II a.F. im Zeitpunkt der Geltendmachung des Erstattungsanspruchs (Juli 2007) ändert nichts dessen Eigenschaft als kommunaler Leistungsträger gemäß § 6 Abs. 1 Nr. 2 SGB II a.F. und damit an dessen Aktivlegitimation (s. LSG NRW 23.02.2010 - L 1 AS 36/09 - Rdnr. 23 [Juris]); Gleiches gilt in seiner Eigenschaft als Gemeinsame Einrichtung seit dem 01.01.2011 (§ 44b Abs. 1 Satz 2 SGB II).

    Denn dies ändert nichts daran, dass es sich nicht um eine Leistung handelt, die für die Zeit des Aufenthalts im Frauenhaus erbracht wird, so wie dies bei den Unterkunftskosten (§ 22 SGB II) sowie den Kosten für tatsächlich erbrachte Betreuungsleistungen nach § 16 Abs. 2 Satz 2 SGB II a.F. bzw. § 16a Nr. 1 und 3 SGB II n.F. der Fall ist (s. zu Letzteren LSG NRW 23.02.2010 - L 1 AS 36/09 - Rdnr. 27 ff. [Juris]).

    Der Erstattungsanspruch soll dann nach seinem Sinn und Zweck die hieraus entstehenden finanziellen Mehrbelastungen der kommunalen Träger mit Frauenhäusern in ihrem Gebiet ausgleichen und letztlich verhindern, dass Frauen aus anderen Regionen wegen der ungeklärten Finanzierung abgewiesen werden (s. BT-Drs. 15/5607, S. 7; LSG NRW 23.02.2010 - L 1 AS 36/09 - Rdnr. 30 [Juris]).

    Der erstattungspflichtige Leistungsträger soll im Ergebnis nicht besser gestellt werden, als er stünde, wenn er die Hilfebedürftige in ein vom ihm selbst betriebenes Frauenhaus aufnähme (LSG NRW 23.02.2010 - a.a.O.).

  • SG Aachen, 20.07.2007 - S 8 AS 17/07

    Grundsicherung für Arbeitssuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 12 AS 2155/10
    Bei diesem den gesetzlichen Regelungen in §§ 36a, 23 Abs. 3 Satz 1 Nr. 1 SGB II entsprechenden zeit- und bedarfsbezogenen Verständnis für die Erstausstattung, das sich auf die Zeit nach dem Aufenthalt im Frauenhaus bezieht, ist es auch unerheblich, ob die Bewilligung der entsprechenden Beihilfe bereits während des laufenden Aufenthalts erfolgt ist, weil ein entsprechender Bedarf nach Ende des Aufenthalts bereits absehbar war (so aber SG Aachen 20.07.2007 - S 8 AS 17/07 - Rdnr. 15 [Juris]).
  • BSG, 18.01.2011 - B 4 AS 90/10 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Einkommensberücksichtigung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 12 AS 2155/10
    Wegen dieser Weiterentwicklung der Organisation des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist somit kraft Gesetzes ein Beteiligtenwechsel sowohl auf Kläger- als auch Beklagtenseite eingetreten, so dass das Passivrubrum von Amts wegen entsprechend zu berichtigen war (vgl. BSG 18.01.2011 - B 4 AS 90/10 R - Rdnr. 11 [Juris]).
  • BSG, 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R

    Vergütungsanspruch des Krankenhauses bei ursprünglich unbefristeter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2011 - L 12 AS 2155/10
    Deshalb war weder ein Vorverfahren durchzuführen noch eine Klagefrist einzuhalten (vgl. nur BSG 17.05.2000 - B 3 KR 33/99 R - SozR 3-2500 § 112 Nr. 1).
  • SG Duisburg, 29.07.2011 - S 5 AS 1866/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Wegen dieser Weiterentwicklung der Organisation des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist somit kraft Gesetzes ein Beteiligtenwechsel sowohl auf Kläger- als auch Beklagtenseite eingetreten, so dass das Passivrubrum von Amts wegen entsprechend zu berichtigen war (vgl. BSG, Urteil v. 18.1.2011, B 4 AS 90/10 R, Rn. 11 zitiert nach juris; vgl. LSG NRW, Urteil v. 13.7.2011, L 12 AS 2155/10, unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
  • SG Magdeburg, 26.09.2017 - S 43 AS 1177/13
    Der erstattungspflichtige Leistungsträger soll im Ergebnis nicht bessergestellt werden, als er stünde, wenn er die Hilfebedürftige in ein von ihm selbst betriebenes Frauenhaus aufnähme (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13.07.2011, Az. L 12 AS 2155/10, Rn. 42 unter Verweis auf LSG Essen vom 23.02.2010, Az. L 1 AS 36/09).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.11.2012 - L 15 AS 212/11
    Im Übrigen darf ein Träger, dem gegenüber ein Verwaltungsakt durch den anderen Träger ergeht, (über eine Verweisung auf die Klage nach § 54 Abs. 4 SGG) nicht schlechter gestellt werden als ein Träger, dessen Begehren durch den anderen im Gleichordnungsverhältnis befindlichen Träger - richtigerweise - schlicht abgelehnt worden ist (Landessozialgericht [LSG] Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 13. Juli 2011 - L 12 AS 2155/10).
  • SG Duisburg, 25.10.2011 - S 5 AS 780/10

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Wegen dieser Weiterentwicklung der Organisation des Zweiten Buches Sozialgesetzbuch ist somit kraft Gesetzes ein Beteiligtenwechsel sowohl auf Kläger- als auch Beklagtenseite eingetreten, so dass das Passivrubrum von Amts wegen entsprechend zu berichtigen war (vgl. BSG, Urteil v. 18.1.2011, B 4 AS 90/10 R, Rn. 11 zitiert nach juris; vgl. LSG NRW, Urteil v. 13.7.2011, L 12 AS 2155/10, unter www.sozialgerichtsbarkeit.de).
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