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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14 (https://dejure.org/2015,13205)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.01.2015 - L 8 R 103/14 (https://dejure.org/2015,13205)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Januar 2015 - L 8 R 103/14 (https://dejure.org/2015,13205)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung für eine Tätigkeit als Seniorberater für eine Beratungsgesellschaft für mittelständische Unternehmen; Erfordernis der Überschreitung der Jahresarbeitsentgeltgrenze in drei ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Nachentrichtung von Beiträgen zur gesetzlichen Krankenversicherung und sozialen Pflegeversicherung für eine Tätigkeit als Seniorberater für eine Beratungsgesellschaft für mittelständische Unternehmen

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (2)

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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (12)

  • BSG, 27.06.2012 - B 12 KR 6/10 R

    Krankenversicherung - Regelung über die Versicherungsfreiheit in § 6 Abs 1 Nr 1

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14
    Dies sei höchstrichterlich durch das BSG geklärt (Urteil v. 27.6.2012, B 12 KR 6/10 R).

    Der Wortlaut des § 6 Abs. 9 SGB V a.F. lasse - wie das BSG mit Urteil vom 27.6.2012 (B 12 KR 6/10 R) gleichfalls höchstrichterlich geklärt habe - eine erweiternde, sich auf selbständig tätige Personen erstreckende Auslegung nicht zu.

    Die - aus Sicht der Klägerin bestehende - Grundrechtsverletzung des Beigeladenen zu 5) lasse auch nicht unter Verweis auf die Entscheidung des BSG vom 27.6.2012 (B 12 KR 6/10 R) verneinen, da sich der vorliegende Sachverhalt in wesentlichen Punkten von dem vom BSG entschiedenen Fall unterscheide.

    Es reicht nicht aus, dass dies zu einem beliebigen Zeitpunkt irgendwann einmal vor der krankenversicherungsrechtlich zu beurteilenden Beschäftigung der Fall war (BSG, Urteil v. 27.6.2012, B 12 KR 6/10 R, Rn. 17; Felix, in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 6 Rn. 14.1).

    Einnahmen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgeltes nicht heranzuziehen (Felix, in: jurisPK-SGB V, § 6 Rn. 15; BSG, Urteil v. 27.6.2012, a.a.O., juris Rn. 18).

    Auf den Eintritt von Versicherungspflicht zu einem späteren Zeitpunkt ist die Vorschrift von vornherein nicht anwendbar (BSG, Urteil v. 25.4.2012, B 12 KR 10/10 R [Rn. 13]; vgl. auch BSG, Urteil v. 27.6.2012, a.a.O. [Rn. 21]).

    Die Bestimmung ist weder deshalb verfassungsrechtlichen Bedenken ausgesetzt, weil infolge des Erfordernisses des unmittelbar der Beschäftigungsaufnahme vorgelagerten Dreijahreszeitraums nach Ende einer Phase der Selbständigkeit dieser Zeitraum neu zu laufen beginnt (BSG, Urteil v. 27.6.2012, B 12 KR 6/10 R [Rn. 23]), noch deshalb, weil die Regelung auf Personengruppen beschränkt ist, zu denen der Beigeladene zu 5) nicht gehört (BSG, a.a.O., [Rn. 25 f.]).

    Entgegen der Annahme der Klägerin unterscheidet sich der vorliegende Sachverhalt nicht wesentlich von dem, den das BSG in seiner bereits zitierten Entscheidung vom 27.6.2012 (B 12 KR 6/10 R) gewürdigt hatte.

  • BVerfG, 10.06.2009 - 1 BvR 706/08

    Verfassungsmäßigkeit der Einführung des Basistarifs durch die Gesundheitsreform

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14
    Dementsprechend sei das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) in seinem Urteil vom 10.6.2009 (1 BvR 706/08 u.a.) davon ausgegangen, dass § 6 Abs. 1 Nr. 1 SGB V a.F. auch Personen erfasse, die aus einer Selbständigkeit heraus eine Beschäftigung mit einem Einkommen über der JAEG aufnähmen.

    Dieses gelte insbesondere deshalb, da die einer sozialen Absicherung von Beschäftigten vor den finanziellen Risiken von Krankheit dienende gesetzliche Krankenversicherung auch auf einem umfassenden sozialen Ausgleich zwischen Versicherten mit niedrigem und solchen mit höherem Einkommen sowie zwischen Alleinstehenden und Personen mit unterhaltsberechtigten Familienangehörigen basiere (Hinweis auf BVerfG, Beschluss v. 10.6.2009, 1 BvR 706/08 u.a. m.w.N.).

    Dass ursprünglich nicht versicherungspflichtigen Selbständigen, die in ein Beschäftigungsverhältnis eingetreten seien, aus der ohnehin nur zeitlich begrenzt wirkenden Erhöhung der Mindestverweildauer in der gesetzlichen Krankenversicherung auf drei Jahre unter dem Blickwinkel des Verfassungsrechts weitergehende Rechte für ihr Versicherungsverhältnis in der privaten Krankenversicherung zustünden, als sie das BVerfG (Urteil v. 10.6.2009, a.a.O.) schon versicherungsfrei gewesenen Beschäftigten zuerkannt habe, sei nicht ersichtlich.

    Soweit das SG schließlich auf die Entscheidung des BVerfG vom 10.6.2009 (1 BvR 706/08 u.a.) verwiesen habe, verkenne es, dass das BVerfG zwar das Erfordernis der dreijährigen Überschreitung der JAEG als grundsätzlich verfassungsgemäß anerkannt, zugleich jedoch betont habe, dass der Gesetzgeber lediglich den Zeitraum verlängert habe, in dem Versicherte in der gesetzlichen Krankenversicherung verbleiben müssten, bevor sie sich für einen Wechsel in die private Krankenversicherung entschließen könnten.

  • BSG, 09.11.2011 - B 12 R 18/09 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Berechnung - hypothetisches

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14
    Der Senat kann dabei dahinstehen lassen, ob verschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht im Sinne von § 24 Abs. 2 SGB IV erst bei (zumindest bedingtem) Vorsatz (so der 12. Senat BSG, Urteil v. 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; Urteil v. 9.11.2011, B 12 R 18/09 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 13) oder schon bei Fahrlässigkeit im Sinne von § 276 Bürgerliches Gesetzbuch (so der 13. Senat des BSG, Urteil v. 1.7.2010, B 13 R 67/09 R, SozR 4-2400 § 24 Nr. 5; aus der Literatur Segebrecht, in jurisPK-SGB IV, § 24 Rdnr. 60 m.w.N.) vorliegt.

    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber bei Unklarheiten hinsichtlich der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung einer Erwerbstätigkeit die Möglichkeit hat, darüber im Einzugsstellen- (vgl. § 28h SGB IV) und/oder Anfrageverfahren (vgl. § 7a SGB IV) Gewissheit durch Herbeiführung der Entscheidung einer fachkundigen Stelle zu erlangen; der Verzicht auf einen entsprechenden Antrag kann auf bedingten Vorsatz schließen lassen (BSG, Urteil v. 9.11.2011, a.a.O.; Senat, Urteil v. 30.4.2014, L 8 R 981/12, juris).

  • BSG, 01.07.2010 - B 13 R 67/09 R

    Nachversicherung - rückwirkende Erhebung von Säumniszuschlägen vom

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14
    Der Senat kann dabei dahinstehen lassen, ob verschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht im Sinne von § 24 Abs. 2 SGB IV erst bei (zumindest bedingtem) Vorsatz (so der 12. Senat BSG, Urteil v. 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; Urteil v. 9.11.2011, B 12 R 18/09 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 13) oder schon bei Fahrlässigkeit im Sinne von § 276 Bürgerliches Gesetzbuch (so der 13. Senat des BSG, Urteil v. 1.7.2010, B 13 R 67/09 R, SozR 4-2400 § 24 Nr. 5; aus der Literatur Segebrecht, in jurisPK-SGB IV, § 24 Rdnr. 60 m.w.N.) vorliegt.
  • BSG, 26.01.2005 - B 12 KR 3/04 R

    Gesamtsozialversicherungsbeitrag - Beitragspflicht - pauschale

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14
    Der Senat kann dabei dahinstehen lassen, ob verschuldete Unkenntnis von der Zahlungspflicht im Sinne von § 24 Abs. 2 SGB IV erst bei (zumindest bedingtem) Vorsatz (so der 12. Senat BSG, Urteil v. 26.1.2005, B 12 KR 3/04 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 7; Urteil v. 9.11.2011, B 12 R 18/09 R, SozR 4-2400 § 14 Nr. 13) oder schon bei Fahrlässigkeit im Sinne von § 276 Bürgerliches Gesetzbuch (so der 13. Senat des BSG, Urteil v. 1.7.2010, B 13 R 67/09 R, SozR 4-2400 § 24 Nr. 5; aus der Literatur Segebrecht, in jurisPK-SGB IV, § 24 Rdnr. 60 m.w.N.) vorliegt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.04.2014 - L 8 R 981/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14
    Weiter ist zu berücksichtigen, dass der Arbeitgeber bei Unklarheiten hinsichtlich der versicherungs- und beitragsrechtlichen Beurteilung einer Erwerbstätigkeit die Möglichkeit hat, darüber im Einzugsstellen- (vgl. § 28h SGB IV) und/oder Anfrageverfahren (vgl. § 7a SGB IV) Gewissheit durch Herbeiführung der Entscheidung einer fachkundigen Stelle zu erlangen; der Verzicht auf einen entsprechenden Antrag kann auf bedingten Vorsatz schließen lassen (BSG, Urteil v. 9.11.2011, a.a.O.; Senat, Urteil v. 30.4.2014, L 8 R 981/12, juris).
  • BSG, 25.04.2012 - B 12 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Versicherungsfreiheit - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14
    Auf den Eintritt von Versicherungspflicht zu einem späteren Zeitpunkt ist die Vorschrift von vornherein nicht anwendbar (BSG, Urteil v. 25.4.2012, B 12 KR 10/10 R [Rn. 13]; vgl. auch BSG, Urteil v. 27.6.2012, a.a.O. [Rn. 21]).
  • BSG, 30.03.2000 - B 12 KR 14/99 R

    Verjährungsfrist bei der Vorenthaltung von Beiträgen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14
    Jedoch wird Vorsatz regelmäßig vorliegen, wenn für das gesamte typische Arbeitsentgelt (z.B. bei "Schwarzarbeit") überhaupt keine Beiträge entrichtet werden (BSG, Urteil v. 30.3.2000, B 12 KR 14/99 R, SozR 3-2400 § 25 Nr. 7).
  • BSG, 09.08.2006 - B 12 KR 3/06 R

    Rentenversicherung - Versicherungspflicht - Vorstandsmitglied einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14
    Überdies hat der Beigeladene zu 5) einen eigenen Antrag im Berufungsverfahren nicht gestellt (vgl. hierzu auch BSG, Urteil v. 9.8.2006, B 12 KR 3/06 R, SozR 4-2600 § 229 Nr. 1).
  • BVerfG, 09.12.2003 - 1 BvR 558/99

    Alterssicherung der Landwirte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.01.2015 - L 8 R 103/14
    Zwar sei das Grundrecht der allgemeinen Handlungsfreiheit betroffen, sobald der Gesetzgeber Personen der Pflichtversicherung in einem sozialen Sicherungssystem unterwerfe (Hinweis auf BVerfG, Beschluss v. 9.12.2003, 1 BvR 558/99 m.w.N.), was die Begründung einer Pflichtmitgliedschaft mit Beitragszwang in der gesetzlichen Krankenversicherung einschließe (Hinweis auf BVerfG, Beschluss v. 6.12.2005, 1 BvR 347/98).
  • LSG Baden-Württemberg, 12.02.2010 - L 4 KR 1420/09

    Krankenversicherung - Versicherungsfreiheit - ehemals Selbstständiger -

  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2016 - L 8 R 975/12

    Statusfeststellungsverfahren für einen Videotechniker; Gegenstand einer

    Es reicht nicht aus, dass dies zu einem beliebigen Zeitpunkt irgendwann einmal vor der krankenversicherungsrechtlich zu beurteilenden Beschäftigung der Fall war (BSG, Urteil v. 27.6.2012, B 12 KR 6/10 R, USK 2012-81; Felix, in: jurisPK-SGB V, 2. Aufl. 2012, § 6 Rdnr. 14.1, Senat, Urteil v. 14.1.2015, L 8 R 103/14, juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.11.2015 - L 8 R 599/13

    Streit im Rahmen eines Betriebsprüfungsverfahrens über die Rechtmäßigkeit einer

    Einnahmen aus einer selbständigen Erwerbstätigkeit sind bei der Ermittlung des Jahresarbeitsentgeltes nicht heranzuziehen (Felix, in: jurisPK-SGB V, § 6 Rn. 15; BSG, Urteil v. 27.6.2012, B 12 KR 6/10 R, juris Rn. 18, Senat, Urteil v. 14.1.2015, L 8 R 103/14, juris).
  • BSG, 04.01.2016 - B 12 R 27/15 B
    L 8 R 103/14 (LSG Nordrhein-Westfalen).
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