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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 144/18   

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https://dejure.org/2019,5557
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 144/18 (https://dejure.org/2019,5557)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.03.2019 - L 9 AL 144/18 (https://dejure.org/2019,5557)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. März 2019 - L 9 AL 144/18 (https://dejure.org/2019,5557)
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Volltextveröffentlichungen (6)

Kurzfassungen/Presse (4)

  • nrw.de (Pressemitteilung)

    Doppeltes Arbeitslosengeld für Grenzgänger?

  • anwaltonline.com (Kurzinformation)

    Doppeltes Arbeitslosengeld für Grenzgänger?

  • Wolters Kluwer (Kurzinformation)

    Doppeltes Arbeitslosengeld für Grenzgänger möglich

  • Jurion (Kurzinformation)

    Doppeltes Arbeitslosengeld für Grenzgänger?

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 517
 
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • EuGH, 08.07.1992 - C-102/91

    Knoch / Bundesanstalt für Arbeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 144/18
    Dies ergebe sich aus dem Urteil des EuGH vom 08.07.1992 zum Az. C-102/91 (Rechtssache Knoch).

    Aus dem Urteil des EuGH vom 08.07.1992 in der Rechtssache Knoch (Az. C-102/91) könne die Beklagte nichts Gegenteiliges herleiten.

    Aus dem Urteil des EuGH vom 08.07.1992 zum Az. C-102/91 (juris Rn. 47 ff.) folgt - entgegen ihrer Auffassung - nichts anderes.

    Der Träger muss jedoch von der erworbenen Dauer des Anspruchs auf Leistungen bei Arbeitslosigkeit die Tage abziehen, für die Leistungen nach diesen Rechtsvorschriften bezogen worden sind (Urteil vom 08.07.1992 - C-102/91 -, juris Rn. 49).

  • BSG, 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R

    Sozialrechtliches Verwaltungsverfahren - vorläufige Entscheidung über Leistungen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2019 - L 9 AL 144/18
    Streitgegenstand sind die gemäß § 96 Abs. 1 SGG i.V.m. § 153 Abs. 1 SGG Gegenstand des Berufungsverfahrens gewordenen Bescheide vom 03.08.2018 und vom 07.08.2018, durch die die Beklagte eine abschließende Entscheidung über den Arbeitslosengeldanspruch des Klägers i.S.v. § 328 Abs. 3 SGB III getroffen und die vorherigen Bescheide einschließlich des Bescheides vom 02.03.2017 in der Gestalt des Widerspruchsbescheids vom 30.05.2017 gemäß § 39 Abs. 2 SGB X ersetzt hat (vgl. BSG, Urteil vom 05.07.2017 - B 14 AS 36/16 R -, juris Rn. 15).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 24.01.2024 - L 18 AL 65/22

    Arbeitslosengeld - Anwartschaftszeit - Rahmenfristbegrenzung - Arbeitslosigkeit

    Soweit das SG unter Bezugnahme auf eine Entscheidung des Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen (Urteil vom 14. März 2019 - L 9 AL 144/18 -, juris Rn. 44) darauf abgestellt hat, dass eine "Entwertung" im Ausland zurückgelegter Versicherungspflichtzeiten gegenüber im Inland zurückgelegter Zeiten Artikel 61 VO (EG) 883/2004 widerspreche, wonach Zeiten im EU-Ausland genauso zu behandeln seien wie im jeweiligen Mitgliedstaat (vgl. Artikel 61 VO (EG) 883/2004), überzeugt dies schon deshalb nicht, weil es bei der Berücksichtigung einer Arbeitslosigkeit im EU-Ausland nicht um Versicherungs- und Beschäftigungszeiten geht (vgl. Bienert, info also 2019, 147 ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 26.11.2019 - L 7 AL 164/18
    Bei grenzübergreifendem Sachverhalt sind folglich Beschäftigungszeiten, die zur Begründung eines Anspruchs in einem anderen EU-Mitgliedsstaat geführt haben, nicht erneut zu berücksichtigen; abzustellen für den Anspruch nach deutschem Recht ist nur auf die nach der Begründung des Anspruchs auf Alg in einem anderen Mitgliedstaat zurückgelegten Beschäftigungszeiten (Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 14. März 2019 - L 9 AL 144/18 -).
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