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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER (https://dejure.org/2019,17996)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER (https://dejure.org/2019,17996)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Juni 2019 - L 8 BA 12/18 B ER (https://dejure.org/2019,17996)
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Volltextveröffentlichungen (7)

  • Wolters Kluwer
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unbegründetheit der Beschwerde im sozialgerichtlichen Verfahren gegen die Ablehnung der Aussetzung der Vollziehung eines Beitragsbescheides

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2019, 640
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (34)

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 8 BA 12/18
    Derzeit spricht zudem mehr dafür als dagegen, dass die Interviewer nach den getroffenen Vereinbarungen auf der Basis jeweils gesondert zu beurteilender Einzelaufträge im Rahmen rahmenvertraglicher Vereinbarung mit individuell vereinbarten Einsätzen (vgl. etwa BSG, Urteil v. 18.11.2015, B 12 KR 16/13 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 25) tätig geworden sind.

    Daher stellt sich für den Interviewer die Situation auch im Hinblick auf seine finanziellen Risiken und seine zeitliche Gebundenheit vor Annahme eines Auftrags letztlich nicht anders dar als für einen Arbeitsuchenden, dem es ebenfalls freisteht, eine ihm angebotene (ggf. befristete Teilzeit-) Arbeitsgelegenheit anzunehmen oder nicht (BSG, Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der ggf. im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (BSG, Urteil v. 18.11.2015, a.a.O.).

  • BSG, 07.05.2014 - B 12 R 5/12 R

    Sozialversicherungspflicht - geringfügige Beschäftigung - Zeitgeringfügigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 8 BA 12/18
    Nach der Rechtsprechung des BSG darf sie zudem nicht regelmäßig ausgeübt werden (BSG, Urteil v. 7.5.2014, B 12 R 5/12 R, SozR 4-2400 § 8 Nr. 6).

    Sie ist im Rahmen einer vorausschauenden Betrachtung zu bestimmen (BSG, Urteil v. 7.5.2014, a.a.O.).

  • BSG, 11.03.2009 - B 12 R 11/07 R

    Sozialversicherungspflicht - Anfrageverfahren nach § 7a SGB IV - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2019 - L 8 BA 12/18
    a) Für entsprechend individuell vereinbarte Einsätze und somit gegen ein Dauerschuldverhältnis insbesondere mit Arbeit auf Abruf aus unbezahlter Freizeit gemäß § 12 Teilzeit- und Befristungsgesetz [TzBfG]) spricht bereits der nach der vorliegenden Muster-Rahmenvereinbarung (Muster-RV) abzuschließende Einzelauftrag (vgl. z.B. Ziff. 1, Ziff. 2.2, 2.3 Muster-RV, zur Maßgeblichkeit der zwischen Auftraggeber und Auftragnehmer bestehenden konkreten Rechtsbeziehung bei der Feststellung von Versicherungspflicht oder Versicherungsfreiheit im Rahmen des Statusfeststellungsverfahren: BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2; Urteil v. 4.6.2009, B 12 KR 31/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 3; Urteil v. 28.9.2011, B 12 R 17/09 R; Urteil v. 30.10.2013, B 12 KR 17/11 R, juris).

    Zudem hat der Gesetzgeber dem im Wirtschaftsleben anzutreffenden Typus der kurzzeitigen, ggf. auch nur stunden- oder tageweise bestehenden Beschäftigungsverhältnisse, die neben- und nacheinander auch mit verschiedenen Arbeitgebern bestehen, z.B. in § 8 Abs. 1 Nr. 2 SGB IV und § 27 Abs. 3 Nr. 1 SGB III, Rechnung getragen (vgl. Tätigkeiten, die nur kurzfristig ausgeübt werden: BSG, Urteil v. 23.6.1982, 7 RAr 98/80, SozR 4100 § 13 Nr. 6 Rdnr. 22; zur tage- bzw. stundenmäßigen Begrenzung einzelner Promotionaktionen: BSG, Urteil v. 11.3.2009, B 12 R 11/07 R, SozR 4-2400 § 7a Nr. 2 Rdnr. 27ff.; zu kurzfristigen Gastspielverträgen: BSG, Urteil v. 20.3.2013, a.a.O. Rdnr. 22 m.w.N.; zu Synchronsprechern: BSG, Urteil v. 31.3.2017, B 12 KR 14/16 R, SozR 4-2600 § 163 Nr. 1 Rdnr. 35 m.w.N.).

  • LAG Köln, 16.09.2020 - 4 Sa 704/19

    Arbeitsverhältnis; freies Dienstverhältnis; Abgrenzung; Arbeitnehmereigenschaft

    Nach allgemeiner Ansicht entfaltet die steuerrechtliche Handhabung und Bewertung keine Bindungswirkung für die Arbeits- und Sozialgerichte (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER, juris), so dass die Rechtsnatur anhand der jeweiligen einschlägigen Vorschriften (vorliegend: § 611a BGB) zu bestimmen ist.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.06.2023 - L 8 BA 208/18
    Die - üblicherweise vom Arbeitgeber gewünschte - eigenständige Arbeitsweise ist kein Synonym für eine zur Versicherungsfreiheit führende Selbstständigkeit und darf mit dieser nicht verwechselt werden (vgl. Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 80; Urt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 98; Urt. v. 26.01.2022 - L 8 BA 98/20 - juris Rn. 59; Senatsbeschl. v. 18.07.2022 - L 8 BA 37/22 B ER - juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Sie kann selbst dann noch gegeben sein, wenn lediglich der Geschäfts- oder Betriebszweck vorgegeben und es dem Beschäftigten überlassen wird, welche Mittel er zur Erreichung der Ziele einsetzt (vgl. Senatsurt. v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 81; Senatsbeschl. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 25 ff. m.w.N.).

    Ein vollständiger Gleichklang zwischen dem Arbeitnehmer- und dem Beschäftigtenbegriff nach § 7 Abs. 1 SGB IV besteht nicht (vgl. BSG Urt. v. 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 16; Senatsbeschl. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 6 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2022 - L 8 BA 159/19

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Physiotherapeut; Abgrenzung

    So ist es nicht ungewöhnlich und auch sinnvoll, dass der Arbeitgeber bei Teilzeitbeschäftigten die möglichen Einsatzzeiten abfragt, da er bei ihnen nicht damit rechnen kann, dass sie im selben Maß wie eine Vollzeitkraft zur Verfügung stehen (vgl. Senatsbeschl. v. 14.6.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 19; Senatsurt. v. 20.4.2016 - L 8 R 1136/13 - juris Rn. 86 m.w.N.).

    Die - üblicherweise vom Arbeitgeber gewünschte - eigenständige Arbeitsweise ist kein Synonym für eine zur Versicherungsfreiheit führende Selbstständigkeit und darf mit dieser nicht verwechselt werden (vgl. Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17; Senatsbeschl. v. 18.7.2022 - L 8 BA 37/22 B ER - juris Rn. 14; Senatsbeschl. v. 14.6.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Sie kann selbst dann noch gegeben sein, wenn lediglich der Geschäfts- oder Betriebszweck vorgegeben und es dem Beschäftigten überlassen wird, welche Mittel er zur Erreichung der Ziele einsetzt (vgl. Senatsbeschl. v. 14.6.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 25 ff. m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 1089/16
    Eine - üblicherweise vom Arbeitgeber gewünschte, hier sogar in Nr. 5 des Rahmenvertrags geforderte - eigenständige Arbeitsweise ist kein Synonym für eine zur Versicherungsfreiheit führende Selbstständigkeit und darf mit dieser nicht verwechselt werden (vgl. Beschluss des erkennenden Senats v. 14.12.2022 - L 8 BA 159/19 - juris Rn. 80; Urt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17; Urt. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 23 m.w.N.).

    Sie kann selbst dann noch gegeben sein, wenn lediglich der Geschäfts- oder Betriebszweck vorgegeben und es dem Beschäftigten überlassen wird, welche Mittel er zur Erreichung der Ziele einsetzt (vgl. Senatsbeschl. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 25 ff. m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 8 R 597/17

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Editor für eine Produktionsfirma von

    Der arbeitsrechtliche Begriff des Arbeitnehmers und der Beschäftigtenbegriff nach § 7 Abs. 1 SGB IV unterliegen keinem Gleichklang (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 16; BAG Urt. v. 30.11.2021 - 9 AZR 145/21 - juris Rn. 56; Urt. v. 21.5.2019 - 9 AZR 295/18 - juris Rn. 22; Senatsbeschl. v. 14.6.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 6 m.w.N.).

    Eine eigenständige Arbeitsweise ist kein Synonym für eine zur Versicherungsfreiheit führende Selbstständigkeit (vgl. Beschluss des erkennenden Senats v. 14.6.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 23 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2023 - L 8 R 541/17
    Bei der Abgrenzung von Werk- und Arbeitsvertrag kommt es entscheidend darauf an, ob sich Weisungsrechte des Werkbestellers/Dienstherrn ausschließlich auf die Ausführung des vereinbarten Werks beziehen (Werkvertrag) oder ob diese auch den Arbeitsvorgang und die Zeiteinteilung betreffen; wird die Tätigkeit durch den "Besteller" geplant und organisiert und ist der "Werkunternehmer" in den arbeitsteiligen Prozess in einer Weise eingegliedert, die eine eigenverantwortliche Organisation der Erstellung des vereinbarten "Werks" faktisch ausschließt, spricht dies für einen Arbeitsvertrag (vgl. BSG Urt. v. 31.03.2017 - S. 12 KR 16/14 R - juris Rn. 34 m.w.N.; Senatsbeschl. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 S. ER - juris Rn. 24).

    Darüber hinaus hatte P. die von S. geschuldete (streitige) Tätigkeit - wie bereits dargelegt - bei Vertragsschluss nicht konkret festgelegt, so dass deren Wahrnehmung weiterer Anweisungen in inhaltlicher, örtlicher und zeitlicher Hinsicht bedurfte (vgl. Senatsbeschl. v. 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 S. ER - juris Rn. 24).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2022 - L 8 BA 161/20

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung der Anordnung der

    Dem nochmalig gestellten Eilantrag der Antragstellerin steht die materielle Rechtskraft des Beschlusses des SG Köln vom 8.12.2017 - S 8 R 1508/17 ER, die mit der Zustellung des Senatsbeschlusses vom 14.6.2019 - L 8 BA 12/18 B ER eingetreten ist, entgegen.

    Bereits mit dem vorhergehenden Beschluss vom 14.6.2019 (L 8 BA 12/18 B ER) hat der Senat darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin nicht einmal bei Fortsetzung ihres rechtswidrigen Geschäftsmodells in der Lage ist, Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften, die sie in die Lage versetzen, die Beitragsforderung angemessen zeitnah zu zahlen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.02.2021 - L 8 BA 161/20
    Dem nochmalig gestellten Eilantrag der Antragstellerin steht die materielle Rechtskraft des Beschlusses des SG Köln vom 8.12.2017 - S 8 R 1508/17 ER, die mit der Zustellung des Senatsbeschlusses vom 14.6.2019 - L 8 BA 12/18 B ER eingetreten ist, entgegen.

    Bereits mit dem vorhergehenden Beschluss vom 14.6.2019 (L 8 BA 12/18 B ER) hat der Senat darauf hingewiesen, dass die Antragstellerin nicht einmal bei Fortsetzung ihres rechtswidrigen Geschäftsmodells in der Lage ist, Gewinne in einer Höhe zu erwirtschaften, die sie in die Lage versetzen, die Beitragsforderung angemessen zeitnah zu zahlen.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.03.2022 - L 8 BA 110/21

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Kraftfahrer Abgrenzung zwischen

    Die sozialversicherungsrechtliche Beurteilung wird - entgegen der Ansicht des Klägers - durch die steuerrechtliche Bewertung nicht determiniert, da zwischen arbeits- und sozialrechtlicher Einordnung einerseits und ihrer steuerrechtlichen Behandlung andererseits keine wechselseitige Bindungswirkung besteht (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 14.6.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - juris Rn. 6 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.1.2019 - L 8 R 1020/16 - juris Rn. 97 m.w.N.).
  • LSG Hamburg, 19.10.2021 - L 3 BA 9/20

    Abgrenzung der abhängigen Beschäftigung von der selbständigen Tätigkeit bei einem

    Zutreffend hat das Sozialgericht auch darauf hingewiesen, dass die steuerrechtliche Bewertung keinen Einfluss auf die Feststellung des sozialversicherungsrechtlichen Status hat, da eine wechselseitige Bindung insoweit nicht besteht (LSG, Urteil vom 14.06.2019 - L 8 BA 12/18 B ER - Juris, m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.01.2022 - L 8 BA 98/20

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als juristische Mitarbeiterin einer

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 80/21

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

  • SG Köln, 18.05.2022 - S 4 BA 37/22
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