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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 473/11   

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https://dejure.org/2012,40197
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 473/11 (https://dejure.org/2012,40197)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.08.2012 - L 1 KR 473/11 (https://dejure.org/2012,40197)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. August 2012 - L 1 KR 473/11 (https://dejure.org/2012,40197)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (6)

  • BSG, 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R

    Krankengeld - Berechnung - neues Pflichtversicherungsverhältnis bei Wechsel des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 473/11
    Der Wortlaut von § 186 Abs. 1 SGB V ordnet eine Einschränkung auf Versicherte mit Anspruch auf Entgeltfortzahlung nicht an (so auch Peters, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 186 SGB V RdNr. 10; Hänlein, in: LPK-SGB V § 186 RdNr. 5; Sommer, in: Peters, Handbuch der Krankenversicherung, § 186 RdNr. 13; offen gelassen von BSG, Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R; SozR 4-2500 § 47 Nr. 6 = BSGE 98, 33).

    Das zu diesem Zeitpunkt bestehende Versicherungsverhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang als "Versicherter" einen Anspruch auf Krankengeld hat (BSG, Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R; Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R, SozR 4-2500 § 47 Nr. 6 = BSGE 98, 33).

  • Drs-Bund, 03.02.1998 - BT-Drs 13/9741
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 473/11
    Die Beklagte hat auf die Begründung des Entwurfs zum Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen (BT-Drucksache 13/9741) verwiesen.

    Denn in der Begründung zur Neufassung des § 186 Abs. 1 SGB V ab 01.01.1998 durch das Gesetz zur sozialrechtlichen Absicherung flexibler Arbeitszeitregelungen wird ausgeführt (BT-Drucksache 13/9741 Seite 12):.

  • BSG, 04.12.2001 - B 2 U 37/00 R

    Unfallversicherung - Berufskrankheit - versicherter Arbeitsplatz - Asbest -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 473/11
    Grundsätzlich zulässig ist in den danach zu ziehenden Grenzen die teleologische Reduktion, d.h. eine Auslegung, die zu einer Einschränkung des Anwendungsbereichs einer Norm gegenüber ihrem Wortlaut führt, weil Sinn und Zweck der Vorschrift dies gebieten (BSG, Urteil vom 04.12.2001 - B 2 U 37/00 R, SozR 3-2700 § 9 Nr. 6 m.w.N.).
  • BSG, 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R

    Krankenversicherung - Krankengeldanspruch eines freiwillig Versicherten - Wegfall

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 473/11
    Die Vorschrift schließt also nicht etwa den Krankengeldanspruch aus, wenn erst später im Laufe des festgestellten Zeitraums der Arbeitsunfähigkeit eine Versicherung mit Anspruch auf Krankengeld begründet wird Auch für die Entstehung des Anspruchs auf Krankengeld gilt die (durch § 46 SGB V modifizierte) allgemeine Regel (§ 40 Abs. 1 SGB I), wonach Ansprüche entstehen, sobald ihre im Gesetz oder aufgrund eines Gesetzes bestimmten Voraussetzungen vorliegen (so ausdrücklich BSG, Urteil vom 13.07.2004 - B 1 KR 39/02 R, SozR 4-2500 § 44 Nr. 2).
  • BSG, 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R

    Krankenversicherung - rückwirkender Anspruch auf Krankengeld bei fehlerhafter

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 473/11
    Die Forderung des § 46 Satz 1 Nr. 2 SGB V nach vorgeschalteter Feststellung der Arbeitsunfähigkeit durch einen Arzt soll lediglich einen Missbrauch und praktische Schwierigkeiten verhindern, zu denen die nachträgliche Behauptung und rückwirkende Feststellung von Arbeitsunfähigkeit führen könnte (vergl. nur BSG, Urteil vom 08.11.2005 - B 1 KR 30/04 R, SozR 4-2500 § 46 Nr. 1 = BSGE 95, 219; Brandts, in: Kasseler Kommentar zum Sozialversicherungsrecht, § 46 SGB V RdNr. 2).
  • BSG, 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R

    Krankenversicherung - Krankengeld - Erhalt der Mitgliedschaft

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2012 - L 1 KR 473/11
    Das zu diesem Zeitpunkt bestehende Versicherungsverhältnis bestimmt, wer in welchem Umfang als "Versicherter" einen Anspruch auf Krankengeld hat (BSG, Urteil vom 10.05.2012 - B 1 KR 19/11 R; Urteil vom 14.12.2006 - B 1 KR 9/06 R, SozR 4-2500 § 47 Nr. 6 = BSGE 98, 33).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.07.2013 - L 1 KR 457/11
    Der Versicherungsschutz beginnt somit um Null Uhr des vereinbarten Tages des Arbeitsantritts und setzt nicht die Aufnahme der Arbeit an diesem Tag voraus (LSG NRW, Urteil vom 23.8.2012 - L 16 KR 372/10; Senatsurteil vom 14.8.2012 - L 1 KR 473/11).

    Für den Beginn der Beschäftigung genügt daher bei fortbestehender Orientierung des Arbeitnehmers an den getroffenen Vereinbarungen der vertraglich festgelegte Beginn des Arbeitsverhältnisses (a.a.O. Rn. 27; LSG NRW, Urteil vom 23.8.2012 - L 16 KR 372/10; Senatsurteil vom 14.8.2012 - L 1 KR 473/11).

    Anders als im Verfahren L 1 KR 473/11 (Urteil vom 14.8.2012, www.sozialgerichtsbarkeit.de), in dem der Senat die Revision zugelassen hat, ist die dort als grundsätzlich klärungsbedürftig angesehene Frage der Bedeutung der Entgeltlichkeit des Beschäftigungsverhältnisses für den Beginn der Mitgliedschaft hier ohne Belang, weil schon zu Beginn des Beschäftigungsverhältnisses ein Anspruch auf Entgeltfortzahlung bestand.

  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 KR 275/12

    Krankenversicherung - Beginn der Beschäftigtenversicherung - Voraussetzung für

    Für den Beginn der Beschäftigung genügt daher bei fortbestehender Orientierung des Arbeitnehmers an den getroffenen Vereinbarungen der vertraglich festgelegte Beginn des Arbeitsverhältnisses (LSG aaO; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen 14.08.2012, L 1 KR 473/11, juris, anhängig beim BSG, B 1 KR 64/12 R).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.07.2013 - L 11 EG 5306/12

    Elterngeld-Berechnung

    Für den Beginn der Beschäftigung genügt daher bei fortbestehender Orientierung des Arbeitnehmers an den getroffenen Vereinbarungen der vertraglich festgelegte Beginn des Arbeitsverhältnisses (LSG aaO; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen 14.08.2012, L 1 KR 473/11, [...], anhängig beim BSG , B 1 KR 64/12 R).
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