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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 8 LW 6/05   

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https://dejure.org/2005,21820
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 8 LW 6/05 (https://dejure.org/2005,21820)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.09.2005 - L 8 LW 6/05 (https://dejure.org/2005,21820)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. September 2005 - L 8 LW 6/05 (https://dejure.org/2005,21820)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Rentenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Rentenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Höhe der erstattungsfähigen Kosten für das Widerspruchsverfahren im sozialrechtlichen Verwaltungsverfahren; Anspruch auf Erstattung von nach § 116 Abs. 2 S. 1 Bundesrechtsanwaltsgebührenordnung (BRAGO) berechneten Anwaltsgebühren nur bei Nichtzugehörigkeit zum nach § 183 S. ...

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • BSG, 15.10.1964 - 7 RAr 63/63

    Vorschriftsmäßige Besetzung des Sozialgerichts - Versicherteneigenschaft eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 8 LW 6/05
    Versicherter sei jedenfalls, wer aufgrund einer Pflichtversicherung oder Selbstversicherung einem Zweig der Sozial- oder Arbeitslosenversicherung angehöre (BSG vom 15.10.1964 - 7 RAr 63/63, BSGE 22, 42; zustimmend Meyer-Ladewig, SGG, 7. Aufl. 2002, vor § 183 Rz. 2 - 4).
  • LSG Baden-Württemberg, 22.02.1994 - L 13 Vs 1836/93

    Erledigung; Rahmengebühr; Vorverfahren; Rechtsanwalt; Rechtsanwaltsgebühren;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 8 LW 6/05
    Allein das schriftsätzliche Begründen des Rechtsbehelfes einschließlich der Vorlage der diese Begründung stützenden Belege sowie ein Telefonat zur Sache - wie im vorliegenden Rechtsstreit - stellen kein solches Tätigwerden dar (LSG, Baden-Württemberg, Urteil v. 22.02.1994, L 13 Vs 1836/93).
  • BSG, 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Kostenfreiheit - Leistungsempfänger - Arbeitgeber

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 8 LW 6/05
    Bei dieser Inbezugnahme in § 116 Abs. 2 Satz 1 BRAGO handelt es sich um einen Verweis auf die jeweils aktuell geltende Fassung des § 183 SGG, weil die Begünstigung dieses Personenkreises hinsichtlich der Gerichtskosten auch auf die Anwaltsgebühren übertragen werden sollte (BSG, Beschluss vom 22.09.2004 - B 11 AL 33/03 R unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/5943 S. 32 zu Art. 16).
  • BVerfG, 01.07.1987 - 1 BvL 21/82

    Verfassungsmäßigkeit der Pauschgebührenregelung nach § 184 SGG

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2005 - L 8 LW 6/05
    Niemand soll wegen eines zu hohen Kostenrisikos von der Durchführung eines sozialgerichtlichen Verfahrens abgehalten werden (die dahinter stehende besondere soziale Schutzbedürftigkeit der kostenprivilegierten Klägerschaft benennen auch - allerdings z.T. unter Infragestellung ihrer Berechtigung - Henning-Knittel, Sozialgerichtsgesetz, § 183 Rz. 7; HK-SGG-Groß, § 183 Rz. 1 unter Hinweis auf BT-Drucks. 14/5943 S. 28 zu Nr. 61; Jansen-Straßfeld, a.a.O. Rz. 2 unter Hinweis auf BVerfG Beschl. v. 01.07.1987 - 1 BvL 21/82, SozR 1500 § 184 SGG Nr. 4; Meyer-Ladewig/Leitherer, Sozialgerichtsgesetz, vor § 183 Rz. 7 und § 183 Rz. 4; Zeihe, Sozialgerichtsgesetz, § 183 Rz. 2a).
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