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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 17 U 210/14   

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https://dejure.org/2016,34016
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 17 U 210/14 (https://dejure.org/2016,34016)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.09.2016 - L 17 U 210/14 (https://dejure.org/2016,34016)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. September 2016 - L 17 U 210/14 (https://dejure.org/2016,34016)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Berechnung einer Verletztenrente; Berechnung des JAV; Berücksichtigung einer knappschaftlichen Rente; Charakterisierung einer Einnahme als Arbeitsentgelt; Begriff der Unbilligkeit

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Berechnung einer Verletztenrente; Berechnung des JAV; Berücksichtigung einer knappschaftlichen Rente; Charakterisierung einer Einnahme als Arbeitsentgelt; Begriff der Unbilligkeit

  • rechtsportal.de

    SGB VII §§ 81 ff.; SGB IV § 14 Abs. 1 S. 1
    Berechnung einer Verletztenrente

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (1)

  • BSG, 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Hinterbliebenenrente - Jahresarbeitsverdienst -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 17 U 210/14
    Diesbezüglich habe das Bundessozialgericht ( BSG) in seinem Urteil vom 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R - dargelegt, dass die Erwerbsminderungsrente aus der Rentenversicherung als Sozialleistung kein Arbeitsentgelt im Sinne des § 14 SGB IV darstelle, weil diese keine Gegenleistung für eine Arbeitstätigkeit sei.

    Auch wenn die JAV- Feststellung im Bescheid nicht in Bindungswirkung erwächst, vielmehr nur als verwaltungsinterne Klärung eines Wertfaktors im Rahmen der Vorbereitung der Feststellung der Versichertenrente anzusehen ist und erst deren Feststellung Verwaltungsaktsqualität hat (vgl. Schudmann in Schlegel/Voelzke, juris PK-SGB VII, 2. Aufl. 2014, § 81 Rn 3 und Bereiter-Hahn/Mehrtens, Kommentar zum SGB VII, Stand 01.09.2016, § 81 Rn 5), reduziert sich das Verfahren auf die Frage der Feststellung des JAV, da der Bescheid vom 02.03.2011 in der Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 26.01.2012 nur unter diesem Gesichtspunkt angefochten worden ist und die übrigen Feststellungen damit in Bindungswirkung (§ 77 SGG) erwachsen sind (BSG, Urteil vom 18.03.2003 - B 2 U 15/02 R - Juris-Rn 23).

    Die rechtliche Charakterisierung von Rentenleistungen im Zusammenhang mit der Berechnung des JAV ist durch die zitierte Entscheidung des BSG vom 18.03.2003 (a.a.O.) höchstrichterlich geklärt.

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