Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14 B ER |
Zitiervorschläge
Volltextveröffentlichungen (8)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Sozialversicherungspflicht; Einstweiliger Rechtsschutz; Unbillige Härte
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs; Sozialversicherungspflicht; Einstweiliger Rechtsschutz; Unbillige Härte
- rechtsportal.de
SGG § 86b Abs. 1 S. 1 Nr. 2
Anordnung der aufschiebenden Wirkung eines Widerspruchs - datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Düsseldorf, 03.02.2014 - S 15 R 1783/13
- LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2016 - L 8 R 221/14 B ER
Wird zitiert von ... (4)
- SG Münster, 21.12.2017 - S 17 R 425/16
Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Rechtsbehelfs gegen einen …
Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (vgl. zu Vorstehendem insgesamt nur LSG Nordrhein-Westfalen, Beschlüsse vom 14.9.2016 - L 8 R 221/14 B ER - juris Rn. 2…, vom 11.5.2015 - L 8 R 106/15 B ER - juris Rn. 78…, vom 23.12.2013 - L 8 R 499/13 B ER - juris Rn. 31f. …sowie vom 27.6.2013 - L 8 R 114/13 B ER - juris Rn. 8).Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es der Bei-tragsschuldnerin gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13.7.2011 - L 8 R 287/11 B ER - juris Rn. 18; vgl. insgesamt hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.9.2016 - L 8 R 221/14 B ER - juris Rn. 13).
- LSG Bayern, 11.03.2019 - L 16 BA 174/18
Zur Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs gegen einen …
Eine unbillige Härte wird weiter angenommen, wenn das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebs zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber nicht weiter gefährdet wäre (vgl. LSG Sachsen…, Beschluss vom 12.02.2018, L 9 KR 496/17 B ER, Rdn. 149 zitiert nach juris; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.09.2016, L 8 R 221/14 B ER, Rdn. 13 zitiert nach juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 10.10.2016 - L 8 R 853/16
Sozialversicherungsbeitragsforderung
Einer Anordnung der aufschiebenden Wirkung des Widerspruchs bedarf es dafür nicht (Senat, Beschluss v. 14.9.2016, L 8 R 221/14 B ER). - SG Münster, 28.08.2018 - S 24 BA 51/18 Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist also regelmäßig nur dann denkbar, wenn es der Beitragsschuldnerin gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung des Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (LSG Nordrhein-Westfalen…, Beschluss vom 13.07.2011, Az.: L 8 R 287/11 B ER, juris Rn. 18; vgl. insgesamt hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 14.09.2016, Az.: L 8 R 221/14 B ER, juris, Rn. 13).
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