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   LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17 B   

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https://dejure.org/2017,51511
LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17 B (https://dejure.org/2017,51511)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14.12.2017 - L 19 AS 871/17 B (https://dejure.org/2017,51511)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 14. Dezember 2017 - L 19 AS 871/17 B (https://dejure.org/2017,51511)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr; Mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts; Voraussetzungen eines Vergleichsvertrages; Gegenseitiges Nachgeben

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr; Mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts; Voraussetzungen eines Vergleichsvertrages; Gegenseitiges Nachgeben

  • rechtsportal.de

    Einigungsgebühr als Erfolgsgebühr

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • beck-blog (Kurzinformation)

    Keine Einigungsgebühr trotz Teilanerkenntnis und Klagerücknahme

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 20.11.2008 - IX ZR 186/07

    Erfallen der Einigungsgebühr bei Ausarbeitung des Entwurfs eines später

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
    Durch die zusätzliche Gebühr soll die mit der Einigung verbundene Mehrbelastung und erhöhte Verantwortung des beteiligten Rechtsanwalts vergütet werden; zudem soll die Belastung der Gerichte gemindert werden (BGH, Urteil vom 20.11.2008 - IX ZR 186/07 - FamRZ 2009, 30).
  • OLG Stuttgart, 10.02.2011 - 8 W 40/11

    Rechtsanwaltskosten: Einigungsgebühr bei Teilanerkenntnis und Teilrücknahme der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
    Bloße einseitige, voneinander unabhängige Erklärungen, auch wenn sie von beiden Seiten abgegeben werden und zur Beendigung eines Rechtsstreits führen, genügen für die Annahme einer Vereinbarung i.S.v. Nr. 1000, 1006 VV RVG nicht (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2013 - L 7 AS 1391/2 B; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 8 W 40/11 - siehe auch BGH, Beschluss vom 28.03.2066 - VIII ZB 29/05 -, wonach nicht in jedem Fall bei einer Teilrücknahme und Anerkenntnis hinsichtlich der verbleibenden Klageforderung eine Einigung angenommen werden kann).
  • LSG Bayern, 31.07.2012 - L 15 SF 214/10

    Vergütung von Rechtsanwälten im sozialgerichtlichen Verfahren; Erstattung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
    Der Anspruch gegen den erstattungspflichtigen Gegner im Hauptsacheverfahren ist in Höhe der tatsächlichen Zahlung an den beigeordneten Rechtsanwalt auf dessen Prozesskostenhilfe-Vergütungsanspruch anzurechnen, weil es bei der Anrechnung der Zahlungen nach § 58 Abs. 2 RVG aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem "Wahlanwalt" nicht darauf ankommt, in welcher Höhe Zahlungen geschuldet wurden - also Ansprüche bestehen -, sondern nur darauf, in welcher Höhe Zahlungen tatsächlich geleistet wurden (LSG Sachsen, Beschluss vom 14.07.2016 - L 8 AS 644/14 B KO; LSG Hessen, Beschluss vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B a.A. LSG Bayern, Beschluss vom 31.07.2012 - L 15 SF 214/10 B E).
  • LSG Schleswig-Holstein, 17.03.2014 - L 5 SF 43/14

    Sozialgerichtliches Verfahren - Rechtsanwaltsvergütung - fiktive Terminsgebühr,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
    Bloße einseitige, voneinander unabhängige Erklärungen, auch wenn sie von beiden Seiten abgegeben werden und zur Beendigung eines Rechtsstreits führen, genügen für die Annahme einer Vereinbarung i.S.v. Nr. 1000, 1006 VV RVG nicht (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2013 - L 7 AS 1391/2 B; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 8 W 40/11 - siehe auch BGH, Beschluss vom 28.03.2066 - VIII ZB 29/05 -, wonach nicht in jedem Fall bei einer Teilrücknahme und Anerkenntnis hinsichtlich der verbleibenden Klageforderung eine Einigung angenommen werden kann).
  • LSG Hessen, 23.06.2014 - L 2 AS 568/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
    Der Anspruch gegen den erstattungspflichtigen Gegner im Hauptsacheverfahren ist in Höhe der tatsächlichen Zahlung an den beigeordneten Rechtsanwalt auf dessen Prozesskostenhilfe-Vergütungsanspruch anzurechnen, weil es bei der Anrechnung der Zahlungen nach § 58 Abs. 2 RVG aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem "Wahlanwalt" nicht darauf ankommt, in welcher Höhe Zahlungen geschuldet wurden - also Ansprüche bestehen -, sondern nur darauf, in welcher Höhe Zahlungen tatsächlich geleistet wurden (LSG Sachsen, Beschluss vom 14.07.2016 - L 8 AS 644/14 B KO; LSG Hessen, Beschluss vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B a.A. LSG Bayern, Beschluss vom 31.07.2012 - L 15 SF 214/10 B E).
  • LSG Bayern, 09.03.2016 - L 15 SF 109/15

    Keine Erledigungsgebühr bei Anerkenntnis

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
    Die förmliche Bezeichnung wird nur dann nicht maßgeblich sein können, wenn sie offensichtlich unzutreffend ist (Beschluss des Senats vom 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Bayern, Beschluss vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 m.w.N.).
  • LSG Sachsen, 14.07.2016 - L 8 AS 644/14

    Anrechnung; Kostenerstattung; PKH-Vergütung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
    Der Anspruch gegen den erstattungspflichtigen Gegner im Hauptsacheverfahren ist in Höhe der tatsächlichen Zahlung an den beigeordneten Rechtsanwalt auf dessen Prozesskostenhilfe-Vergütungsanspruch anzurechnen, weil es bei der Anrechnung der Zahlungen nach § 58 Abs. 2 RVG aus Gründen der Gleichbehandlung mit dem "Wahlanwalt" nicht darauf ankommt, in welcher Höhe Zahlungen geschuldet wurden - also Ansprüche bestehen -, sondern nur darauf, in welcher Höhe Zahlungen tatsächlich geleistet wurden (LSG Sachsen, Beschluss vom 14.07.2016 - L 8 AS 644/14 B KO; LSG Hessen, Beschluss vom 23.06.2014 - L 2 AS 568/13 B a.A. LSG Bayern, Beschluss vom 31.07.2012 - L 15 SF 214/10 B E).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16

    Beschwerde gegen Kostenfestsetzung; Prüfungsumfang; Betragsrahmengebühr;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
    Die förmliche Bezeichnung wird nur dann nicht maßgeblich sein können, wenn sie offensichtlich unzutreffend ist (Beschluss des Senats vom 01.02.2017 - L 19 AS 1408/16 B; LSG Bayern, Beschluss vom 09.03.2016 - L 15 SF 109/15 m.w.N.).
  • BGH, 28.03.2006 - VIII ZB 29/05

    Voraussetzungen des Entstehens der anwaltlichen Einigungsgebühr

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 14.12.2017 - L 19 AS 871/17
    Bloße einseitige, voneinander unabhängige Erklärungen, auch wenn sie von beiden Seiten abgegeben werden und zur Beendigung eines Rechtsstreits führen, genügen für die Annahme einer Vereinbarung i.S.v. Nr. 1000, 1006 VV RVG nicht (vgl. LSG Schleswig-Holstein, Beschluss vom 17.03.2014 - L 5 SF 43/14 B E; LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 25.03.2013 - L 7 AS 1391/2 B; OLG Stuttgart, Beschluss vom 10.02.2011 - 8 W 40/11 - siehe auch BGH, Beschluss vom 28.03.2066 - VIII ZB 29/05 -, wonach nicht in jedem Fall bei einer Teilrücknahme und Anerkenntnis hinsichtlich der verbleibenden Klageforderung eine Einigung angenommen werden kann).
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