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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16   

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https://dejure.org/2018,11501
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16 (https://dejure.org/2018,11501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.03.2018 - L 9 SO 344/16 (https://dejure.org/2018,11501)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. März 2018 - L 9 SO 344/16 (https://dejure.org/2018,11501)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme von Heimkosten als Hilfe zur Pflege; Sozialhilfeanspruch des Berechtigten bei dessen Tod; Fehlende Kenntnis des Sozialhilfeträgers vom Leistungsfall; Art der Kenntniserlangung unerheblich

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    SGB XII § 19 Abs. 6 ; SGB XII § 18 ; SGB X § 20
    Übernahme von Heimkosten als Hilfe zur Pflege

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (13)

  • BSG, 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B

    Leistungsempfänger von Sozialhilfe - kostenprivilegierter Personenkreis iS des §

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
    Als Sonderrechtsnachfolgerin nach § 19 Abs. 6 SGB XII gehört die Klägerin zum kostenprivilegierten Personenkreis des § 183 SGG (vgl. nur BSG, Beschl. v. 01.09.2008 - B 8 SO 12/08 B -, juris Rn. 5 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.03.2009 - L 9 SO 5/07

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
    Daraus ging die auf die Zeit nach dem Tod gerichtete Zweckrichtung dieser Sterbegeldversicherung - auch wenn insoweit eine vorzeitige Kündigung und die Entgegennahme des Rückkaufswertes ebenfalls möglich gewesen ist - hinreichend hervor, so dass diese reine Sterbeversicherung, auch wenn es sich bei ihr um Vermögen i.S.d. § 90 Abs. 1 SGB XII gehandelt hat, über die Härteregelung des § 90 Abs. 3 Satz 1 SGB II von der Verwertung ausgeschlossen war (vgl. hierzu eingehend Senat, Urt. v. 19.03.2009 - L 9 SO 5/07 -, juris Rn. 43 ff.).
  • BSG, 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - kein Anspruchsübergang auf ambulanten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
    Damit ist die Klägerin kraft Gesetzes Sonderrechtsnachfolgerin des am 20.10.2011 verstorbenen Herrn M in den zu dessen Lebzeiten gegenüber dem Sozialhilfeträger bestehenden und noch nicht erfüllten Leistungsanspruch geworden (vgl. zur Rechtsnatur des § 19 Abs. 6 SGB XII nur BSG, Urt. v. 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R -, juris Rn. 11; BSG, Urt. v. 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R -, juris Rn. 12).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2011 - L 9 SO 646/10

    Sozialhilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
    Dabei ist der Sozialhilfeträger jedoch nur insoweit zur Leistung gegenüber der Einrichtung verpflichtet, wie ein entsprechender Sozialhilfeanspruch des Berechtigten bei dessen Tod bestanden hat, d.h. der Anspruch der Einrichtung kann aufgrund des mit § 19 Abs. 6 SGB XII angeordneten gesetzlichen Forderungsübergangs (cessio legis) niemals weitergehen als der Anspruch des verstorbenen Leistungsberechtigten (vgl. jurisPK-SGB XII/Coseriu, § 19 Rn. 50; s. auch Senat, Urt. v. 15.06.2011 - L 9 SO 646/10 -, juris Rn. 40 ff.).
  • BSG, 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R

    Sozialhilfe - Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung - Unterkunft und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
    Für das Einsetzen der Sozialhilfe genügt es, wenn die Behörde Kenntnis vom Bedarfsfall als solchem hat, d.h. ihr erstens der Bedarf und zweitens die Hilfebedürftigkeit bekannt werden (BSG, Urt. v. 10.11.2011 - B 8 SO 18/10 R -, juris Rn. 21; Senat, Urt. v. 11.05.2017 - L 9 SO 63/16 -, juris Rn. 33) und er deshalb dem Amtsermittlungsgrundsatz (§ 20 SGB X) entsprechend in die Lage versetzt wird, durch weitere Ermittlungen von Amts wegen das Vorliegen eines Anspruchs auf Sozialhilfe zu prüfen (Coseriu, in: jurisPK-SGB XII, § 18 Rn. 13).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
    Dabei ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten (= Bedarf) abzustellen, also den Zeitpunkt der (jeweiligen) Fälligkeit der gegenüber dem Leistungsberechtigten von Seiten der Klägerin geltend gemachten Forderung (vgl. BSG, Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 19; BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R -, juris Rn. 20).
  • BSG, 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Bindung des Sozialhilfeträgers an die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
    Es ist auch nicht erforderlich, dass die Behörde bereits Kenntnis der konkreten Höhe oder vom genauen Umfang der Leistung hat (BSG, Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 5/10 R -, juris Rn. 18).
  • LSG Baden-Württemberg, 11.07.2012 - L 2 SO 4215/10

    Sozialhilfe - Einsetzen - Kenntnis von der Hilfebedürftigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
    Dies sei der Fall, wenn der Antragsteller bzw. sein Vertreter gegenüber dem Sozialhilfeträger erklärt, dass die erforderliche Hilfe von der Familie des Antragstellers geleistet wird (so LSG Baden-Württemberg, Urt. v. 11.07.2012 - L 2 SO 4215/10 -, juris Rn. 22 ff.).
  • BSG, 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R

    Sozialhilfe - Hilfe zur Pflege - Einrichtungsträger als Rechtsnachfolger des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
    Damit ist die Klägerin kraft Gesetzes Sonderrechtsnachfolgerin des am 20.10.2011 verstorbenen Herrn M in den zu dessen Lebzeiten gegenüber dem Sozialhilfeträger bestehenden und noch nicht erfüllten Leistungsanspruch geworden (vgl. zur Rechtsnatur des § 19 Abs. 6 SGB XII nur BSG, Urt. v. 13.07.2010 - B 8 SO 13/09 R -, juris Rn. 11; BSG, Urt. v. 20.09.2012 - B 8 SO 20/11 R -, juris Rn. 12).
  • BSG, 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R

    Sozialhilfe - Eingliederungshilfe - Übernahme der Kosten für den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.03.2018 - L 9 SO 344/16
    Dabei ist auf die Rechtslage zum Zeitpunkt der Entstehung der Kosten (= Bedarf) abzustellen, also den Zeitpunkt der (jeweiligen) Fälligkeit der gegenüber dem Leistungsberechtigten von Seiten der Klägerin geltend gemachten Forderung (vgl. BSG, Urt. v. 02.02.2012 - B 8 SO 9/10 R -, juris Rn. 19; BSG, Urt. v. 23.08.2013 - B 8 SO 24/11 R -, juris Rn. 20).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 02.02.2017 - L 9 SO 691/16

    Anspruch auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB XII bei Vorliegen einer

  • BSG, 08.03.2017 - B 8 SO 20/15 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - notwendige Beiladung des überörtlichen

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 11.05.2017 - L 9 SO 63/16

    Anspruch auf Sozialhilfe; Übernahme von PKW-Reparaturkosten im Wege der

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