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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19 B ER |
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LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.07.2020 - L 8 BA 118/19 B ER (https://dejure.org/2020,20254)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Juli 2020 - L 8 BA 118/19 B ER (https://dejure.org/2020,20254)
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Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 06.05.2019 - S 15 BA 15/19
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19 B ER
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (7)
- BSG, 11.06.1980 - 12 RK 30/79
Kurzfristige Beschäftigung eines Abiturienten vor Studienbeginn als kurzfristige …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19
Berufsmäßigkeit einer erstmals ausgeübten befristeten Beschäftigung liegt dann vor, wenn der ersten Beschäftigung innerhalb absehbarer Zeit eine weitere folgen wird, wenn also die erste Beschäftigung keine vereinzelte Ausnahme bleibt (vgl. BSG Urt. v. 11.6.1980 - 12 RK 30/79 - juris Rn. 25;… LSG Baden-Württemberg Urt. v. 28.11.1986 - L 4 Kr 1599/86 - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 22.04.2020 - L 8 BA 266/19
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19
Eine beachtliche Härte in diesem Sinne ist regelmäßig nur dann denkbar, wenn es dem Beitragsschuldner gelingt darzustellen, dass das Beitreiben der Forderung aktuell die Insolvenz und/oder die Zerschlagung seines Geschäftsbetriebes zur Folge hätte, die Durchsetzbarkeit der Forderung bei einem Abwarten der Hauptsache aber zumindest nicht weiter gefährdet wäre als zurzeit (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 22.4.2020 - L 8 BA 266/19 B ER - juris Rn. 27). - LSG Nordrhein-Westfalen, 07.03.2019 - L 8 BA 75/18
Unbegründetheit eines Antrages auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung des …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19
Allein die mit der Zahlung auf eine Beitragsforderung für sie verbundenen wirtschaftlichen Konsequenzen führen nicht zu einer solchen Härte, da sie lediglich Ausfluss der Erfüllung gesetzlich auferlegter Pflichten sind (st. Rspr. des Senats, z. B. Beschl. v. 7.3.2019 - L 8 BA 75/18 B ER - juris Rn. 17).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.06.2020 - L 8 BA 139/19
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19
Dabei ist vom Beitragsschuldner auch darzulegen und glaubhaft zu machen, ob er bei Fortsetzung seines Geschäftsbetriebs und Einhaltung aller rechtlichen Bestimmungen in der Lage ist, derart rentabel zu wirtschaften, dass die noch offene Beitragsforderung in überschaubarer Zeit beglichen werden kann (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 15.6.2020 - L 8 BA 139/19 B ER). - LSG Baden-Württemberg, 28.11.1986 - L 4 KR 1599/86
Versicherungspflicht; Referendar; Erstbeschäftigung; Einschreibung; Student; …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19
Berufsmäßigkeit einer erstmals ausgeübten befristeten Beschäftigung liegt dann vor, wenn der ersten Beschäftigung innerhalb absehbarer Zeit eine weitere folgen wird, wenn also die erste Beschäftigung keine vereinzelte Ausnahme bleibt (…vgl. BSG Urt. v. 11.6.1980 - 12 RK 30/79 - juris Rn. 25; LSG Baden-Württemberg Urt. v. 28.11.1986 - L 4 Kr 1599/86 - juris). - LSG Nordrhein-Westfalen, 21.02.2012 - L 8 R 1047/11
Rentenversicherung
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19
Die Entscheidung über den Streitwert beruht auf §§ 52, 47 Abs. 1, 53 Abs. 2 Nr. 4 Gerichtskostengesetz und berücksichtigt, dass in Verfahren des vorläufigen Rechtschutzes, die Beitragsangelegenheiten betreffen, regelmäßig nur ein Viertel des Wertes der Hauptsache einschließlich etwaiger Säumniszuschläge (104.700,02 Euro) als Streitwert anzusetzen ist (vgl. z.B. Senatsbeschl. v. 21.2.2012 - L 8 R 1047/11 B ER - juris Rn. 38 m.w.N.). - LSG Nordrhein-Westfalen, 12.02.2020 - L 8 BA 157/19
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.07.2020 - L 8 BA 118/19
Maßgebend ist vielmehr, ob nach der Sach- und Rechtslage zum Zeitpunkt der Eilentscheidung mehr für als gegen die Rechtswidrigkeit des angefochtenen Bescheides spricht (st. Rspr. des Senats, vgl. z.B. Beschl. v. 12.2.2020 - L 8 BA 157/19 B ER - juris Rn. 5 m.w.N.).