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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - L 19 AL 41/07   

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https://dejure.org/2007,22721
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - L 19 AL 41/07 (https://dejure.org/2007,22721)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.10.2007 - L 19 AL 41/07 (https://dejure.org/2007,22721)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Oktober 2007 - L 19 AL 41/07 (https://dejure.org/2007,22721)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R

    Arbeitslosenhilfe - Besonderheiten des Bemessungsentgelts - Herabbemessung aus in

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - L 19 AL 41/07
    Allerdings ist im Umfang der durch § 207a SGB III geregelten gesetzlichen Schuldübernahme nicht der Kläger, sondern die Beklagte Beitragsschuldnerin der Beigeladenen (vgl. BSG Urt. v. 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R - Rdnr. 29).

    Jedoch entsteht mit der Beitragszahlung durch den Versicherten ein öffentlich-rechtlicher Erstattungsanspruch gegenüber dem zuständigen Sozialversicherungsträger, selbst wenn der Versicherte - wofür auch hier keine Anhaltspunkte bestehen - nicht auf eine fremde Schuld (§ 267 Bürgerliches Gesetzbuch - BGB), sondern auf eine vermeintlich eigene Schuld seine Zahlung geleistet hat (Böttiger in Eicher/Schlegel, Kommentar zum SGB III, Rdnr. 63 zu § 207, Rdnr. 60 zu § 207a; offen gelassen von BSG Urt. v. 05.09.2006 - B 7a AL 66/05 R - Rdnr. 30).

  • BSG, 29.09.1997 - 8 RKn 5/97

    Arbeitslosengeld - Beiträge - Bemessung - Berechnung - Rentenversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - L 19 AL 41/07
    Zu dieser Vorschrift hat das BSG, worauf das SG zu Recht Bezug nimmt, entschieden, dass allein die Auslegung zutreffend sei, dass höchstens 80 v.H. der Bemessungsgrenze der Beitragsberechnung zugrundegelegt werden dürfe (BSG SozR 3 - 2600 § 166 Nr. 1 S. 13 f.).
  • BSG, 11.11.2003 - B 12 AL 3/03 B

    Selbstbehalt für private Krankenversicherung in der Arbeitsförderung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - L 19 AL 41/07
    Bei dieser Rechtslage muss davon ausgegangen werden, dass der Gesetzgeber die Beschränkung des § 207a Abs. 2 Satz 1 SGB III auch auf den nach § 6 Abs. 3a SGB V versicherungsfreien Personenkreis für anwendbar erachtet hat, indem er den Begriff der Befreiung von der Versicherungspflicht rechtsuntechnisch verstanden wissen wollte (so jetzt auch Böttiger a.a.0., Kommentar zum SGB III, Rdnr. 54 zu § 207a und im Ergebnis die einhellige Meinung im Schrifttum, in dem beide Tatbestände entweder ausdrücklich nebeneinander genannt werden, vgl. Gagel, Kommentar zum SGB III, Rdnr. 5 zu § 207a, oder nur auf den Leistungsbezug abgestellt wird, vgl. Timme in Hauck/Noftz, Kommentar zum SGB III, Rdnr. 18 zu § 207a, Klose in Jahn, Kommentar zum SGB III, Rdnr. 25 zu § 207a SGB III, oder nur der Gesetzeswortlaut ohne Hinweis auf eine Unterscheidung nach versicherungsfreien und von der Versicherungspflicht befreiten Personen referiert wird, vgl. Roeder in Niesel, Kommentar zum SGB 111, 3. Auflage, Rdnr. 7 zu § 207a, Lauer in Praxiskommentar, 2. Auflage, Rdnr. 8 zu § 207a; Wagner in GK- SGB III, Rdnr. 4 zu § 207a; vgl. auch BSG Beschl. v. 11.11.2003 - B 12 AL 3/03 B).
  • Drs-Bund, 24.06.1997 - BT-Drs 13/8012
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - L 19 AL 41/07
    Soweit der Kläger geltend macht, sein Beitragssatz verringere sich mit Eintritt der Arbeitslosigkeit nicht, ändert dies nichts an dem grundsätzlichen Willen des Gesetzgebers, eine einheitliche Höchstgrenze für die Beitragsübernahme einzuführen (vgl. BT-Drucks. 13/8012 S. 21).
  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.10.2007 - L 19 AL 41/07
    Diese Vorschrift ist § 157 Abs. 3 Satz 1 Arbeitsförderungsgesetz (AFG) in der ab dem 01.01.1995 geltenden Fassung im Wesentlichen nachgebildet (vgl. BT-Drucks. 13/4941 S. 234).
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