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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - L 2 AS 1269/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,35069
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - L 2 AS 1269/22 B ER (https://dejure.org/2022,35069)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.11.2022 - L 2 AS 1269/22 B ER (https://dejure.org/2022,35069)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. November 2022 - L 2 AS 1269/22 B ER (https://dejure.org/2022,35069)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Unbegründetheit der Beschwerde gegen die Ablehnung eines Antrags auf Erlass einer einstweiligen Anordnung zur vorläufigen Gewährung von Grundsicherungsleistungen in Form der Regelleistung nach dem SGB II Keine Glaubhaftmachung eines Anordnungsanspruchs bei erheblichen ...

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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (4)

  • SG München, 20.09.2022 - S 38 KA 176/20

    Leistungen, Arzt, Versorgung, Nichtzulassungsbeschwerde, Berufung, Bescheid,

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - L 2 AS 1269/22
    Denn textlich ist nicht die Versicherung der Antragstellerin enthalten, sie habe die Erklärung nach bestem Wissen abgegeben, diese entsprächen der Wahrheit und sie habe nichts verschwiegen (vgl. SG München, Beschluss vom 20.09.2022 - S 38 KA 176/20, Rn. 54, juris).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - L 2 AS 1269/22
    Können ohne die Gewährung von Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (vgl. BVerfG, Stattgebender Kammerbeschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05, Rn. 24, juris).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 28.06.2017 - L 1 KR 368/15

    Krankenversicherung - Versicherungspflicht - Auffangpflichtversicherung - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - L 2 AS 1269/22
    Es bleibt insgesamt unklar, ob die Antragstellerin - sofern keine anderweitige Absicherung besteht - die Versicherungspflicht nach § 5 Abs. 1 Nr. 13 Sozialgesetzbuch Fünftes Buch (SGB V) angezeigt hat (vgl. LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28.06.2017 - L 1 KR 368/15, Rn. 29, juris).
  • BSG, 08.08.2001 - B 9 V 23/01 B

    Verfahrensfehler und Beweiswürdigung im sozialgerichtlichen Verfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.11.2022 - L 2 AS 1269/22
    Dafür ist erforderlich, aber auch ausreichend, dass die tatsächlichen Voraussetzungen von Anordnungsanspruch und Anordnungsgrund zur Überzeugung des erkennenden Gerichts mit überwiegender Wahrscheinlichkeit vorliegen (vgl. BSG, Beschluss vom 08.08.2001 - B 9 V 23/01, Rn. 5, juris).
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