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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14 B ER   

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https://dejure.org/2014,43175
LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14 B ER (https://dejure.org/2014,43175)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2014 - L 9 AL 264/14 B ER (https://dejure.org/2014,43175)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2014 - L 9 AL 264/14 B ER (https://dejure.org/2014,43175)
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Baden-Württemberg, 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01

    Einstweiliger Rechtsschutz - Antrag auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14
    Insoweit kann dahinstehen, ob der Begriff der "laufenden Leistung" als Gegensatz zur einmaligen Leistung zu verstehen ist und wiederkehrende Leistungen, gleichgültig ob sie nur in der Vergangenheit geleistet wurden oder auch für die Zukunft entzogen werden, meint (so LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, juris Rn. 3; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86a Rn. 14) oder für die Entziehung einer laufenden Leistung zu verlangen ist, dass die Leistung im Zeitpunkt der Klage oder des Widerspruchs noch läuft, also die Beseitigung der Leistung zumindest auch (in diesem Sinne LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.03.2003 - L 13 AL 3445/03 ER-B -, juris Rn. 4; HessLSG, Beschl. v. 17.11.2004 - L 6 AL 116/04 ER -, juris Rn. 29) oder sogar ausschließlich (so Eicher, in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: Nov. 2011, § 336a Rn. 39) mit Wirkung für die Zukunft erfolgt.
  • BSG, 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14
    Nach dem im Wortlaut des § 65 Abs. 1 SGB III niedergelegten und in der Gesetzesbegründung (BT-Drs. 17/6277, S. 98 f.) eindeutig zum Ausdruck gelangten Willen des Gesetzgebers stellt die am 01.04.2012 in Kraft getretene Neufassung der Vorschrift durch Art. 2 des Gesetzes zur Verbesserung der Eingliederungschancen am Arbeitsmarkt vom 20.12.2011 (BGBl. I, S. 2854) eine klarstellende Reaktion auf die Rechtsprechung des BSG zu § 73 Abs. 1a SGB III a.F. dar, wonach die Bundesagentur einen von Anfang an bekannten und feststehenden Bedarf für Fahrkosten zum Berufsschulunterricht in Blockform jedenfalls dann nicht unberücksichtigt lassen durfte, wenn sie ohnehin im Fall der BAB-Bewilligung Berechnungen für Fahrkosten durchführte oder diese Berechnungen änderte (BSG, Urt. v. 06.05.2009 - B 11 AL 37/07 R -, juris Rn. 21).
  • BVerfG, 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11

    Erfolgslose Verfassungsbeschwerde gegen die Ausgestaltung des Elterngelds als

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14
    Bei der Festlegung der Leistungen der Berufsausbildungsbeihilfe kommt dem Gesetzgeber wie in anderen Bereichen der gewährenden Staatstätigkeit ein Gestaltungsspielraum zu (vgl. nur BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 09.11.2011 - 1 BvR 1853/11 -, juris Rn. 10 m.w.N.), den er mit der Nichtberücksichtigung des Berufsschulunterrichts in Blockform nicht überschritten hat.
  • BVerfG, 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10

    Insolvenzsicherungsabgabe gem § 10 Abs 1, Abs 3 BetrAVG verfassungsgemäß - keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14
    Auch ist in der verfassungsgerichtlichen Rechtsprechung gerade im Bereich des Sozialrechts schon lange anerkannt, dass im Einzelfall auftretende Härten bei der Anwendung von typisierenden und pauschalisierenden Regelungen wie hier § 65 Abs. 1 SGB III an deren Verfassungsmäßigkeit nichts zu ändern vermögen (vgl. BVerfG, Nichtannahmebeschluss v. 16.07.2012 - 1 BvR 2983/10 -, juris Rn. 49 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02

    Aufschiebende Wirkung in Angelegenheiten der Bundesanstalt für Arbeit bei eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14
    Insoweit kann dahinstehen, ob der Begriff der "laufenden Leistung" als Gegensatz zur einmaligen Leistung zu verstehen ist und wiederkehrende Leistungen, gleichgültig ob sie nur in der Vergangenheit geleistet wurden oder auch für die Zukunft entzogen werden, meint (so LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, juris Rn. 3; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86a Rn. 14) oder für die Entziehung einer laufenden Leistung zu verlangen ist, dass die Leistung im Zeitpunkt der Klage oder des Widerspruchs noch läuft, also die Beseitigung der Leistung zumindest auch (in diesem Sinne LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.03.2003 - L 13 AL 3445/03 ER-B -, juris Rn. 4; HessLSG, Beschl. v. 17.11.2004 - L 6 AL 116/04 ER -, juris Rn. 29) oder sogar ausschließlich (so Eicher, in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: Nov. 2011, § 336a Rn. 39) mit Wirkung für die Zukunft erfolgt.
  • LSG Hessen, 17.11.2004 - L 6 AL 116/04

    Laufende Leistung iS des § 86a Abs 2 Nr 2 - sofortige Vollziehung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14
    Insoweit kann dahinstehen, ob der Begriff der "laufenden Leistung" als Gegensatz zur einmaligen Leistung zu verstehen ist und wiederkehrende Leistungen, gleichgültig ob sie nur in der Vergangenheit geleistet wurden oder auch für die Zukunft entzogen werden, meint (so LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 09.01.2003 - L 13 AL 4260/02 ER-B -, juris Rn. 3; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, a.a.O., § 86a Rn. 14) oder für die Entziehung einer laufenden Leistung zu verlangen ist, dass die Leistung im Zeitpunkt der Klage oder des Widerspruchs noch läuft, also die Beseitigung der Leistung zumindest auch (in diesem Sinne LSG Baden-Württemberg, Beschl. v. 07.01.2002 - L 13 AL 3590/01 ER-B -, juris Rn. 5; Beschl. v. 20.03.2003 - L 13 AL 3445/03 ER-B -, juris Rn. 4; HessLSG, Beschl. v. 17.11.2004 - L 6 AL 116/04 ER -, juris Rn. 29) oder sogar ausschließlich (so Eicher, in: Eicher/Schlegel, SGB III, Stand: Nov. 2011, § 336a Rn. 39) mit Wirkung für die Zukunft erfolgt.
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 9 AL 370/11

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2014 - L 9 AL 264/14
    Der Begriff des "Entziehens" ist weit zu verstehen und beschränkt sich nicht auf Verwaltungsakte nach § 66 des Sozialgesetzbuches Erstes Buch - Allgemeiner Teil - (SGB I), sondern umfasst auch die Aufhebung einer bewilligten Leistung, wie sie hier - teilweise - erfolgt ist (Senat, Beschl. v. 17.02.2012 - L 9 AL 370/11 B ER -, juris Rn. 6; Keller, in: Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, SGG, 11. Aufl. 2014, § 86a Rn. 14).
  • BSG, 14.10.2020 - B 11 AL 8/19 R

    Berufsausbildungsbeihilfe - Übernahme der Fahrkosten für Pendelfahrten zum

    Entgegen der Auffassung der Klägerin kommt danach ein Festhalten an der bisherigen Rechtsprechung nicht mehr in Betracht (vgl Brecht-Heitzmann in Gagel, SGB II/SGB III, § 65 SGB III RdNr 6, 13, Stand Dezember 2013; Hassel in Brand, SGB III, 8. Aufl 2018, § 65 RdNr 3; Schön in LPK-SGB III, 3. Aufl 2019, § 65 RdNr 3; vgl auch LSG NRW vom 15.12.2014 - L 9 AL 264/14 B ER - juris RdNr 10 f).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2015 - L 9 AL 118/15

    Vorläufige Gewährung von Leistungen der Teilhabe am Arbeitsleben für die

    Dementsprechend bezieht sich der Antrag zu 2) statthaft auf Anordnung der aufschiebenden Wirkung seines Widerspruchs vom 18.03.2015 nach § 86b Abs. 1 Satz 1 Nr. 2 SGG, weil der Widerspruch aufgrund der mit der Aufhebung der Bewilligung von - monatlichen und damit wiederkehrenden - Lehrgangskosten verbundenen Entziehung einer laufenden Leistung mit Wirkung für die Zukunft nach § 336a Satz 2 SGB III i.V.m. § 86a Abs. 2 Nr. 2 SGG keine aufschiebende Wirkung hat (vgl. zum Begriff des "Entziehens einer laufenden Leistung" eingehend Senat, Beschl. v. 17.02.2012 - L 9 AL 370/11 B ER -, juris Rn. 7 u. Beschl. v. 15.12.2014 - L 9 AL 264/14 B ER -, juris Rn. 6).
  • LSG Baden-Württemberg, 26.10.2018 - L 12 AL 4820/16
    Vor dem Hintergrund des vom Gesetzgeber hervorgehobenen legitimen Ziels der Verwaltungsvereinfachung sowie der nachvollziehbaren Erwägung, dass die Mehrkosten, die durch die von den Ländern bewusst getroffene Entscheidung der Organisation des Berufsschulunterrichts in Blockform verursacht werden, nicht auf die Beitragszahler zur Arbeitsförderung übertragen werden können (BT-Drs. 17/6277, Seite 99), ist für eine etwaige Überschreitung dieses gesetzgeberischen Gestaltungsspielraums nichts ersichtlich (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 15.12.2014 - L 9 AL 264/14 B ER -, juris Rdnr. 11).
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