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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 3 R 693/14 |
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Anspruch auf Gewährung einer Hinterbliebenenrente in der gesetzlichen Rentenversicherung Anforderungen an die Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer Versorgungsabsicht
Verfahrensgang
- SG Köln, 30.06.2014 - S 7 R 1591/12
- LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 3 R 693/14
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (1)
- BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R
Hinterbliebenenrentenanspruch - Widerlegung der gesetzlichen Vermutung einer …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 3 R 693/14
Der Begriff der besonderen Umstände, die geeignet sind, die Vermutung einer Versorgungsehe zu widerlegen, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungsspielraum der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (Bundessozialgericht - BSG -, Urteil v. 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R).Es ist daher auch nicht zwingend, dass bei beiden Ehegatten andere Beweggründe als Versorgungsgesichtspunkte für die Eheschließung ausschlaggebend waren (BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R, Rn. 20, 21, m.w.N.).
Demgegenüber wird bei einer Eheschließung zu einer Zeit, in der der Versicherte offenkundig bereits an einer lebensbedrohlichen Krankheit leidet, regelmäßig der Ausnahmetatbestand des § 46 Abs. 2a Halbs.2 SGB VI nicht erfüllt (BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R, Rn. 26 ff).
Diese Voraussetzung ist gegeben, wenn in so hohem Maße wahrscheinlich ist, dass alle Umstände des Falles nach vernünftiger Abwägung des Gesamtergebnisses des Verfahrens und nach der allgemeinen Lebenserfahrung geeignet sind, die volle richterliche Überzeugung zu begründen (BSGE 103, 99, 104).
Die Darlegungs- und Beweislast für ihr Vorliegen als ein den Anspruch begründender Umstand und damit auch die Folgen eines nicht ausreichenden Beweises trägt nach dem Grundsatz der objektiven Beweislast derjenige, der den Witwen-/Witwerrentenanspruch geltend macht (vgl. BSG, 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R, Rn. 28).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 24.05.2023 - L 3 R 1012/21 Der Begriff der besonderen Umstände, die geeignet sind, die Vermutung einer Versorgungsehe zu widerlegen, ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, der von den Rentenversicherungsträgern und den Gerichten der Sozialgerichtsbarkeit mit einem bestimmten Inhalt ausgefüllt werden muss und dessen Beurteilungsspielraum der vollen richterlichen Kontrolle unterliegt (BSG, Urteil v. 05.05.2009 - B 13 R 55/08 R; Senatsurteil vom 15.12.2021 - L 3 R 693/14).