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   LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15 (https://dejure.org/2021,56455)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15.12.2021 - L 8 R 13/15 (https://dejure.org/2021,56455)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 15. Dezember 2021 - L 8 R 13/15 (https://dejure.org/2021,56455)
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Volltextveröffentlichungen (4)

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  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Unternehmensberater für ein Beratungsunternehmen der IT-Branche Abgrenzung zwischen abhängiger Beschäftigung und selbständiger Tätigkeit Anforderungen an eine Weisungsgebundenheit und eine Eingliederung in die ...

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Wird zitiert von ... (8)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 04.06.2019 - B 12 R 11/18 R

    Ärzte als freie Mitarbeiter eines Krankenhauses?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15
    Die Zuordnung einer Tätigkeit nach deren Gesamtbild zum rechtlichen Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass alle nach Lage des Einzelfalls als Indizien in Betracht kommenden Umstände festgestellt, in ihrer Tragweite zutreffend erkannt und gewichtet, in die Gesamtschau mit diesem Gewicht eingestellt und nachvollziehbar, d.h. den Gesetzen der Logik entsprechend und widerspruchsfrei gegeneinander abgewogen werden (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 14 m.w.N.; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff).

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 15 m.w.N.).

    Nur unter diesen - hier nicht gegebenen - Voraussetzungen ist der in einem Vertrag dokumentierte Parteiwille als ein auf Selbstständigkeit deutendes Indiz in die Gesamtabwägung einzustellen; hierdurch wird eine Selbstständigkeit jedoch nicht vorfestgelegt (vgl. ausführlich BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 36).

    Ebenso führt eine überlegene Verhandlungsposition von Auftragnehmern nicht dazu, dass sie aufgrund möglicher Eigenvorsorge aus den Pflichtversicherungssystemen entlassen wären (vgl. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.).

    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 68 m.w.N.).

  • BSG, 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R

    Sozialversicherungspflicht - Merchandising im Rahmen von Rackjobbing - abhängige

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15
    Das verbleibende Risiko einer Insolvenz des Auftrag- bzw. Arbeitgebers trifft jeden Arbeitnehmer in gleicher Weise (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37).

    Von einem solchen Risiko ist vielmehr nur dann auszugehen, wenn Gegenstände gerade im Hinblick auf die ausgeübte Tätigkeit angeschafft, hierfür eingesetzt und das aufgewandte Kapital bei Verlust des Auftrags und/oder ausbleibender weiterer Aufträge als verloren anzusehen wäre; dies ist bei Gegenständen wie hier, die in den meisten Haushalten ohnehin regelmäßig zur privaten Nutzung vorhanden sind, in der Regel nicht der Fall (vgl. BSG Urt. v. 31.3.2017 - B 12 R 7/15 R - juris Rn. 43; Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 37).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27; Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 68; Urt. v. 14.8.2019 - L 8 R 456/17 - juris Rn. 84).

    Ist tatsächlich keine Delegation erfolgt, sondern besteht nur die Möglichkeit hierzu, kann die Delegationsbefugnis allenfalls dann ein Indiz für Selbstständigkeit darstellen, wenn von ihr realistischerweise überhaupt Gebrauch gemacht werden könnte (vgl. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 34 m.w.N.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.08.2019 - L 8 R 456/17

    Sozialversicherungspflicht einer Beobachterin im Kompetenzfeststellungsverfahren

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15
    Ein derartiges Arbeitszimmer, das - lediglich - über eine Büroausstattung verfügt, wie sie in vielen privaten Haushalten beschäftiger Arbeitnehmer vorzufinden ist, kann qualitativ nicht mit einer festen Geschäftseinrichtung oder Anlage verglichen werden, die dem Betrieb eines Unternehmens dient (vgl. § 12 S. 1 Abgabenordnung; vgl. auch Senatsurt. v. 14.8.2019 - L 8 R 456/17 - juris Rn. 79 m.w.N.).

    Allein die Belastung eines Erwerbstätigen, der im Übrigen nach der tatsächlichen Gestaltung des gegenseitigen Verhältnisses als abhängig Beschäftigter anzusehen ist, mit zusätzlichen Risiken rechtfertigt nicht die Annahme von Selbstständigkeit im Rechtssinne (vgl. z.B. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 27; Senatsurt. v. 29.1.2020 - L 8 BA 153/19 - juris Rn. 68; Urt. v. 14.8.2019 - L 8 R 456/17 - juris Rn. 84).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Leistungserbringung im Bereich der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15
    Die Prüfung nach § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV schließt es aber nicht aus, auch die weiteren Rechtsbeziehungen zu betrachten, die den projektbezogenen Einsatz des Beigeladenen zu 1) prägen (vgl. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - juris Rn. 33 ff).

    Darüber hinaus erfüllte der Beigeladene zu 1) keine eigenen Vertragspflichten gegenüber dem (End-)Kunden, sondern war letztlich zur Erfüllung von Vertragspflichten der Muttergesellschaft der Klägerin gegenüber S. tätig; er war damit - wie dargelegt - "nur" Erfüllungsgehilfe (vgl. BSG, Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - juris Rn. 33).

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 R 3/17 R

    Musikschullehrer: Beachtung eines Lehrplanwerks führt nicht zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15
    Der Wille der Beteiligten kann generell nur dann von Bedeutung sein, wenn der Abwägungsprozess kein Überwiegen von Gesichtspunkten für den einen oder den anderen Status ergibt (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 R 3/17 R - juris Rn. 13 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2020 - L 8 BA 121/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15
    Davon geht der Senat im Rahmen von Statusfeststellungsverfahren aus (vgl. z.B. Senatsurt. v. 26.2.2020 - L 8 BA 121/19 - juris Rn. 72 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.11.2020 - L 8 BA 155/19
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.06.2020 - L 8 BA 78/18

    Rentenversicherungspflicht für Transportfahrer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15
    Der sozialversicherungsrechtliche Status unterliegt keiner uneingeschränkten Dispositionsfreiheit der Beteiligten (vgl. z.B. BSG Urt. v. 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - juris Rn. 37 m.w.N.; Senatsurt. v. 22.6.2020 - L 8 BA 78/18 - juris Rn. 68 m.w.N.).
  • BSG, 27.04.2021 - B 12 R 16/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Service- und Sicherheitspersonal im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15
    Vielmehr sind bei der gebotenen Statusbeurteilung sogar solche Umstände zu berücksichtigen, die einer Tätigkeit ihrer Eigenart nach immanent, durch gesetzliche Vorschriften oder eine öffentliche-rechtliche Aufgabenwahrnehmung bedingt sind oder auf sonstige Weise "in der Natur der Sache" liegen (vgl. BSG Urt. v. 27.4.2021 - B 12 R 16/19 R - juris Rn. 15).
  • BSG, 03.04.2014 - B 5 RE 9/14 R

    Kein Befreiungsanspruch abhängig beschäftigter "Syndikusanwälte" von der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 15.12.2021 - L 8 R 13/15
    Der besondere Schutzzweck der Sozialversicherung und ihre Natur als eine Einrichtung des öffentlichen Rechts schließen es grundsätzlich aus, über die rechtliche Einordnung allein nach dem Willen der Vertragsparteien, ihren Vereinbarungen oder ihren Vorstellungen hierüber zu entscheiden (vgl. z.B. BSG Urt. v. 3.4.2014 - B 5 RE 9/14 R - juris Rn. 47 m.w.N.; Senatsurt. v. 23.11.2020 - L 8 BA 155/19 - juris Rn. 105).
  • BSG, 07.06.2019 - B 12 R 6/18 R

    Pflegekräfte als freie Mitarbeiter in Pflegeheimen?

  • BSG, 31.03.2017 - B 12 R 7/15 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - Tätigkeit als Erziehungsbeistand nach

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.01.2020 - L 8 BA 153/19
  • BSG, 23.10.2018 - B 11 AL 20/17 R

    Anspruch auf Arbeitslosengeld

  • BSG, 05.12.2006 - B 11a AL 3/06 R

    Arbeitslosengeld - Anspruchsdauer - Versicherungspflicht -

  • BSG, 26.02.2019 - B 12 R 8/18 R

    Keine Ermächtigung zur Elementenfeststellung des Vorliegens einer abhängigen

  • BSG, 27.04.2021 - B 12 KR 27/19 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - nicht zur Steuerberatung berechtigter

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.02.2020 - L 8 BA 126/19
  • BVerfG, 20.05.1996 - 1 BvR 21/96

    Bestimmtheitsgrundsatz: Beschäftigungsverhältnis i.S. von § 7 Abs. 1 SGB IV

  • LSG Baden-Württemberg, 17.07.2012 - L 11 EG 2929/10

    Elterngeld - Anspruchsberechtigung - Familienwohnsitz und gewöhnlicher Aufenthalt

  • LSG Baden-Württemberg, 17.03.2015 - L 13 AL 2443/14

    Arbeitslosenversicherung - Handlungsgehilfe - Vertriebsbeauftragter Frucht -

  • BSG, 14.03.2018 - B 12 KR 13/17 R

    Sozialversicherungspflicht bzw -freiheit - GmbH-Geschäftsführer - Sperrminorität

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 R 2/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter einer GmbH - leitender

  • BSG, 11.11.2015 - B 12 KR 10/14 R

    Sozialversicherungspflicht - Minderheitsgesellschafter-Geschäftsführer einer GmbH

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 30.11.2022 - L 8 R 597/17

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Editor für eine Produktionsfirma von

    Nach der Gesetzesbegründung sind Beteiligte die Partner der Beziehungen, in deren Rahmen die zu beurteilende Tätigkeit ausgeübt wird (BT-Drucks 14/1855 S. 7; vgl. auch Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 151).

    Die Prüfung nach § 7a Abs. 1 S. 1 SGB IV schließt es aber nicht aus, auch die weiteren Rechtsbeziehungen zu betrachten, die seinen Einsatz geprägt haben (vgl. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 12/17 R - juris Rn. 33 ff.; vgl. auch Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 152).

    Über eigene Beschäftigte verfügte er nicht und damit auch nicht über eine betriebliche Infrastruktur und ein entsprechendes Unternehmerrisiko in personeller Hinsicht (vgl. Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 177).

    Ist tatsächlich keine Delegation erfolgt, sondern besteht nur die (vertraglich eingeräumte) Möglichkeit hierzu, kann die Delegationsbefugnis allenfalls dann ein Indiz für Selbstständigkeit darstellen, wenn von ihr realistischerweise überhaupt Gebrauch gemacht werden könnte (vgl. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 34 m.w.N.; Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 181) und die Delegation der geschuldeten Leistung auf Dritte im Einzelfall als prägend für die Tätigkeit anzusehen ist (vgl. BSG Urt. v. 18.11.2015 - B 12 KR 16/13 R - juris Rn. 33; Urt. v. 11.3.2009 - B 12 KR 21/07 R - juris Rn. 17 f.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 22.11.2023 - L 8 BA 222/18
    Wird eine Tätigkeit im Rahmen weiterer Vertragsbeziehungen zwischen dem Auftraggeber und Dritten erbracht, sind auch diese Vertragsbeziehungen zu berücksichtigen (vgl. BSG Urt. v. 14.03.2018 - B 12 KR 12/17 R - juris Rn. 33; Urt. v. 04.06.2019 -B 12 R 12/18 R - juris Rn. 14; Senatsurt. v. 30.11.2022 - L 8 R 597/17 - juris Rn. 86; Urt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 151 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 04.04.2022 - L 8 BA 107/21

    Begründetheit der Beschwerde gegen die Anordnung der aufschiebenden Wirkung des

    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R - juris Rn. 12 m.w.N.; Senatsurt. v. 15.12.2021- L 8 R 13/15 - juris Rn. 150; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff).

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R - juris Rn. 13 m.w.N.; Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 154, Urt. v. 10.6.2020 - L 8 BA 6/18 - juris Rn. 36).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 13.07.2022 - L 8 BA 80/21

    Unbegründetheit der Beschwerde des Arbeitgebers gegen die Ablehnung der Anordnung

    Sie ist nur eines von vielen in der Gesamtwürdigung zu berücksichtigenden Indizien, dem keine ausschlaggebende Bedeutung zukommt, wenn die anderen für eine abhängige Beschäftigung sprechenden Gesichtspunkte - wie vorliegend - überwiegen (vgl. Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 182).

    Nur unter diesen - hier nicht gegebenen - Voraussetzungen ist der Parteiwille als ein auf Selbstständigkeit deutendes Indiz in die Gesamtabwägung einzustellen; hierdurch wird eine Selbstständigkeit jedoch nicht vorfestgelegt (vgl. z.B. Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 182).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 21.09.2022 - L 8 BA 75/20

    Versicherungspflicht einer Tätigkeit als Geschäftsführer einer GmbH in der

    Die Nichtausübung eines bestehenden Weisungsrechts beseitigt die Weisungsgebundenheit nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - juris Rn. 23; Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 168 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 18.07.2022 - L 8 BA 37/22

    Sozialversicherungspflicht einer Tätigkeit als Hausmeistervertreter; Abgrenzung

    Ob jemand beschäftigt oder selbstständig tätig ist, richtet sich danach, welche Umstände das Gesamtbild der Arbeitsleistung prägen und hängt davon ab, welche Merkmale überwiegen (st. Rspr., vgl. z.B. BSG Urt. v. 19.10.2021 - B 12 KR 29/19 R - juris Rn. 12 m.w.N.; Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 150; zur Verfassungsmäßigkeit der Abgrenzung zwischen Beschäftigung und selbstständiger Tätigkeit vgl. BVerfG Beschl. v. 20.5.1996 - 1 BvR 21/96 - juris Rn. 6 ff).
  • SG Detmold, 15.06.2023 - S 34 BA 41/18

    Statusfeststellungsverfahren - abhängige Beschäftigung - selbständige Tätigkeit -

    Erst auf der Grundlage der so getroffenen Feststellungen über den (wahren) Inhalt der Vereinbarungen ist eine wertende Zuordnung des Rechtsverhältnisses zum Typus der Beschäftigung oder selbstständigen Tätigkeit vorzunehmen und in einem weiteren Schritt zu prüfen, ob besondere Umstände vorliegen, die eine hiervon abweichende Beurteilung notwendig machen (vgl. BSG, Urteile vom 4.6.2019 - B 12 R 11/18 R - Rn. 14f, juris; Urteil vom 04. September 2018 - B 12 KR 11/17 R -, Rn. 18f, juris; Urteil vom 23.5.2017 - B 12 KR 9/16 R -, Rn 24, juris; Urteil vom 31. März 2017 - B 12 R 7/15 R -, Rn. 130, juris; Urteil vom 30.04.2013, B 12 KR 19/11 R, SozR 4-2400 § 7 Nr. 21, Rn. 13, juris; Urteil vom 29. August 2012 - B 12 KR 25/10 R -, Rn. 15, juris, jeweils mwNw.; st. Rspr. des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (LSG NRW), vgl. Urteile vom 20. Juni 2018 - L 8 R 934/16 -, Rn. 138ff, juris; Urteil vom 10. Juni 2020 - L 8 BA 6/18 -,Rn. 35f, juris; Urteil vom 15. Dezember 2021 - L 8 R 13/15 -, Rn. 150ff, juris; zur Verfassungsmäßigkeit dieser Abgrenzung: Bundesverfassungsgericht, Kammerbeschluss vom 20. Mai 1996 - 1 BvR 21/96 -, juris Rn. 6ff.).
  • SG Düsseldorf, 19.02.2020 - S 39 R 284/17
    Die Nichtausübung eines bestehenden Weisungsrechts beseitigt die Weisungsgebundenheit nicht (vgl. z.B. BSG Urt. v. 14.3.2018 - B 12 KR 13/17 R - juris Rn. 23; Senatsurt. v. 15.12.2021 - L 8 R 13/15 - juris Rn. 168 m.w.N.).
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