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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17 (https://dejure.org/2019,4255)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.01.2019 - L 17 U 278/17 (https://dejure.org/2019,4255)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Januar 2019 - L 17 U 278/17 (https://dejure.org/2019,4255)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
  • rechtsportal.de

    Anerkennung eines Reitunfalls bei der Durchführung eines Springtrainings als Arbeitsunfall in der gesetzlichen Unfallversicherung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (24)

  • BSG, 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Beschäftigungsverhältnis -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
    Die Verrichtung muss ein zeitlich begrenztes, von außen auf den Körper einwirkendes Ereignis und dadurch einen Gesundheitserstschaden oder den Tod des Versicherten objektiv und rechtlich wesentlich verursacht haben (Unfallkausalität und haftungsbegründende Kausalität; vgl. BSG vom 30.3.2017 - B 2 U 15/15 R; vom 5.7.2016 - B 2 U 19/14 R; vom 4.12.2014 - B 2 U 10/13 R - ; vom 26.6.2014 - B 2 U 4/13 R - vom 18.6.2013 - B 2 U 10/12 R - vom 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - vom 15.5.2012 -B 2 U 16/11 R - vom 24.7.2012 - B 2 U 9/11 R; vom 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R -).

    Eine nach § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII versicherte Tätigkeit als Beschäftigter wird verrichtet, wenn der Verletzte zur Erfüllung eines von ihm begründeten Rechts- und damit Beschäftigungsverhältnisses (vgl. zur Definition dieses Begriffs: Bereiter-Hahn/Mehrtens, Gesetzliche Unfallversicherung, § 2, Rn.6), insbesondere eines Arbeitsverhältnisses eine eigene Tätigkeit in Eingliederung in das Unternehmen eines anderen (vgl. § 7 Abs. 1 SGB IV) zu dem Zweck verrichtet, dass die Ergebnisse seiner Verrichtung diesem und nicht ihm selbst unmittelbar zum Vorteil oder Nachteil gereichen (BSG, Urteil vom 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R - vgl. § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII).

    Ob eine Beschäftigung vorliegt, ergibt sich aus dem Vertragsverhältnis der Beteiligten, so, wie es im Rahmen des rechtlich zulässigen tatsächlich vollzogen worden ist (BSG, Urteil vom 14.11.2013 - B 2 U 15/12 R -, vgl. § 136 Abs. 3 Nr. 1 SGB VII).

    Eine Beschäftigung i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1SGB VII wird daher ausgeübt, wenn die Verrichtung zumindest dazu ansetzt und darauf gerichtet ist, entweder eine eigene objektiv bestehende Haupt- oder Nebenpflicht aus dem zugrundeliegenden Rechtsverhältnis zu erfüllen oder der Verletzte eine objektiv nicht geschuldete Handlung vornimmt, um einer vermeintlichen Pflicht aus dem Rechtsverhältnis nachzugehen, sofern er nach den besonderen Umständen seiner Beschäftigung zur Zeit der Verrichtung annehmen durfte, ihn treffe eine solche Pflicht oder er unternehmensbezogene Rechte aus dem Rechtsverhältnis ausübt (BSG, Urteil vom 14.11.2013, a.a.O.; Urteil vom 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R - und vom 15.5.2012 - B 2 U 8/11 R -).

  • BSG, 05.03.2002 - B 2 U 9/01 R

    Zuständiger Unfallversicherungsträger - arbeitnehmerähnliche Tätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
    Dabei braucht weder eine persönliche oder wirtschaftliche Abhängigkeit zu bestehen noch sind die Beweggründe des Handelnden für sein Tätigwerden maßgebend (Urteile des BSG vom 5.3.2002 - B 2 U 9/01 R - vom 17.3.1992 - 2 RU 6/91 m.w.N.).

    Bei der unfallbringenden Tätigkeit muss diese Handlungstendenz wesentlich auf die Belange des als unterstützt geltend gemachten Unternehmens gerichtet sein, damit die Handlung als beschäftigtenähnliche Tätigkeit für dieses Unternehmen gewertet werden kann (BSG, Urteil vom 5.3.2002 - B 2 U 9/01 R -).

  • BSG, 31.05.2005 - B 2 U 35/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Abgrenzung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
    Wegen der überlegenen Sachkunde des Beigeladenen sei die Beklagte bereits in den angefochtenen Bescheiden von einer unternehmerähnlichen Tätigkeit ausgegangen, die eine Wie-Beschäftigung ausschließe (BSG Urteil vom 31.5.2005 - B 2 U 35/04 R-).
  • LSG Bayern, 01.07.2009 - L 2 U 46/07

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Klage - Beigeladene - potenzielle

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
    (wie hier allgemein zu Gefälligkeiten unter Reitern OLK Celle, Urteil vom 14.02.2011 - 20 U 35/01 - nicht rechtskräftig ; Bayerisches LSG, Urteil vom 01.07.2009 - L 2 U 46/07 -, Urteil des erkennenden Senats vom 28.11.1990 - L 17 U 129/90; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.0., § 2, 34, 22 a.E.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 28.11.1990 - L 17 U 129/90

    Kein UV-Schutz (§§ 539 Abs. 2, 548 Abs. 1, 658 Abs. 2 Nr. 2 RVO) für eine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
    (wie hier allgemein zu Gefälligkeiten unter Reitern OLK Celle, Urteil vom 14.02.2011 - 20 U 35/01 - nicht rechtskräftig ; Bayerisches LSG, Urteil vom 01.07.2009 - L 2 U 46/07 -, Urteil des erkennenden Senats vom 28.11.1990 - L 17 U 129/90; Bereiter-Hahn/Mehrtens, a.a.0., § 2, 34, 22 a.E.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 26.03.2014 - L 17 U 370/12
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
    Die Handlungstendenz des Beigeladenen war (anders als im Urteil des erkennenden Senats vom 26.3.2014 - L 17 U 370/12 - bei 1.b) maßgeblich eigenwirtschaftlich geprägt, nicht lediglich unbeachtliche Motivation (vgl. Bieresborn in Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGB VII, 2.Aufl. 2014 § 2 Rdn. 388).
  • BSG, 19.06.2018 - B 2 U 32/17 R

    Versicherungsschutz in der gesetzlichen Unfallversicherung bei einer sporadischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
    Bei dieser Sachlage kann nicht davon ausgegangen werden, es sei ein Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII begründet worden, aus dem sich für den Beigeladenen objektiv Pflichten ergeben hätten, die ihn in das oben beschriebene Unternehmen der Klägerin zu 1) eingebunden hätten, auch wenn die Begründung eines solchen Beschäftigungsverhältnisses nicht der Schriftform bedarf und auch nicht die Zahlung eines Entgeltes voraussetzt (BSG, Urteil vom 19.6.2018, B 2 U 32/17 R - juris Ausdruck Rdn.16).
  • BSG, 15.02.2005 - B 2 U 1/04 R

    Sozialgerichtliches Verfahren - Bindung des Revisionsgerichts an tatsächliche

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
    Da die Beklagte in dem angefochtenen Bescheid nur hierüber, nicht aber auch über die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung entschieden hat, ist die erhobene kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG)) die richtige Klageart, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann das Vorliegen eines Arbeitsunfalls als Grundlage infrage kommender Leistungsansprüche vorab im Wege einer Kombination von Anfechtungs- und Feststellungsklage geklärt werden ( BSG, Beschluss vom 27.6.2006 - B 2 U 77/06 B - Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R -, jeweils m.W.N.).
  • BSG, 05.07.2005 - B 2 U 22/04 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Wie-Beschäftigter -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
    § 2 Abs. 2 S.1 SGB VII erfasst tatbestandlich Tätigkeiten, die ihrer Art nach zwar nicht sämtliche Merkmale der Ausübung einer Beschäftigung i.S. von § 2 Abs. 1 Nr. 1 SGB VII aufweisen, in ihrer Grundstruktur aber einer solchen ähneln, indem eine ernstliche, einem fremden Unternehmen dienende, dem wirklichen oder mutmaßlichen Willen des Unternehmers entsprechende Tätigkeit von wirtschaftlichem Wert erbracht wird, die ihrer Art nach von Personen verrichtet werden könnte, die in einem abhängigen Beschäftigungsverhältnis stehen (ständige Rechtsprechung, vgl. Urteile des BSG vom 27.3.2012 - B 2 U 5/11 R - vom 5.7.2005 - B 2 U 22/04 R -).
  • BSG, 27.06.2006 - B 2 U 77/06 B

    sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit einer Feststellungsklage -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.01.2019 - L 17 U 278/17
    Da die Beklagte in dem angefochtenen Bescheid nur hierüber, nicht aber auch über die Gewährung von Leistungen aus der gesetzlichen Unfallversicherung entschieden hat, ist die erhobene kombinierte Anfechtungs- und Feststellungsklage (§§ 54 Abs. 1, 55 Abs. 1 Nr. 1 Sozialgerichtsgesetz (SGG)) die richtige Klageart, denn nach ständiger Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) kann das Vorliegen eines Arbeitsunfalls als Grundlage infrage kommender Leistungsansprüche vorab im Wege einer Kombination von Anfechtungs- und Feststellungsklage geklärt werden ( BSG, Beschluss vom 27.6.2006 - B 2 U 77/06 B - Urteil vom 15.2.2005 - B 2 U 1/04 R -, jeweils m.W.N.).
  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 6/91

    Unfallversicherungsschutz bei nachbarschaftlicher Hilfe in einem

  • BSG, 15.06.2010 - B 2 U 12/09 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Hilfeleistung iS des

  • BSG, 18.01.2011 - B 2 U 9/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz gem § 2 Abs 1 Nr 4 SGB

  • BSG, 27.03.2012 - B 2 U 5/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz -

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 16/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - versicherte Tätigkeit als

  • BSG, 15.05.2012 - B 2 U 8/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Fiktion einer

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 27/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Unfallversicherungsschutz - Eishockeyprofi -

  • BSG, 13.11.2012 - B 2 U 19/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Unfallkausalität - zweistufige

  • BSG, 24.07.2012 - B 2 U 9/11 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Begriff der Verrichtung und der

  • BSG, 18.06.2013 - B 2 U 10/12 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Wegeunfall - Überfall - Schutzbereich -

  • BSG, 26.06.2014 - B 2 U 4/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Versicherungstatbestand:

  • BSG, 04.12.2014 - B 2 U 10/13 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 05.07.2016 - B 2 U 19/14 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - sachlicher Zusammenhang -

  • BSG, 30.03.2017 - B 2 U 15/15 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Arbeitsunfall - Dienstreise - betriebliche

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