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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99 (https://dejure.org/2000,9167)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.2000 - L 17 U 290/99 (https://dejure.org/2000,9167)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 2000 - L 17 U 290/99 (https://dejure.org/2000,9167)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung wegen eines Arbeitsunfalls; Arbeitsunfall als ein Unfall auf einem mit den Arbeitstätigkeiten zusammenhängenden Weg nach und von dem Ort der Tätigkeit; Unfall auf dem Weg zu einer Hospitation im Rahmen ...

  • Deutsche Gesetzliche Unfallversicherung PDF (Volltext/Leitsatz)

    Kein UV-Schutz bei privater Arbeitssuche

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (7)Neu Zitiert selbst (9)

  • BSG, 20.01.1987 - 2 RU 15/86

    Arbeitsunfall - Versicherungsschutz - Eigene Interessen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
    Das BSG hat mehrfach entschieden (vgl. BSG SGb 1986, 577; SozR 2200 § 539 Nr. 119, BSG SozR 2200 § 550 Nr. 1), daß die Aufforderung unerläßliche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist, weil der Gesetzgeber diesen Schutz nicht auf Personen ausdehnen wollte, die ohne Aufforderung des Arbeitsamtes einen Unternehmer zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses aufsuchen (Krasney, BG 1987, 383, 384).

    Die Tätigkeit muß zudem in einem inneren Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen stehen und rechtlich wesentlich sein (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 m.w.N.).

    Nicht alles, was einem Unternehmen objektiv nützlich und der Art der Verrichtung nach üblicherweise sonst dem allgemeinen Arbeitsmarkt zugänglich ist, wird in arbeitnehmerähnlicher Tätigkeit verrichtet (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119).

  • BGH, 25.06.1985 - VI ZR 34/84

    Eintrittspflicht der gesetzlichen Unfallversicherung bei Verletzung eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
    Die Klägerin verweist insoweit auf eine Entscheidung des BGH vom 25.06.1985 (VersR 1985, 1082).

    Der Bundesgerichtshof - BGH - (BGH VersR 1985, 1082, 1083) spricht von einer fremdwirtschaftlichen Zweckbestimmung, der die Tätigkeit dienen müsse.

  • BSG, 31.01.1974 - 2 RU 169/72

    Versicherungsschutz - Aufsuchen eines Unternehmers - Arbeitsplatz - Keine

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
    Bei Verrichtungen und auf Wegen, die mit einer privaten Arbeitssuche und den Verhandlungen über den Abschluß eines Arbeitsvertrages zusammenhängen, ist in der Regel kein Versicherungsschutz gegeben; es handelt sich vielmehr grundsätzlich um den eigenwirtschaftlichen unversicherten Bereich des Arbeitsuchenden (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 36; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, Seite 472 i I m.w.N.).

    Das BSG hat mehrfach entschieden (vgl. BSG SGb 1986, 577; SozR 2200 § 539 Nr. 119, BSG SozR 2200 § 550 Nr. 1), daß die Aufforderung unerläßliche Voraussetzungen für den Versicherungsschutz nach dieser Vorschrift ist, weil der Gesetzgeber diesen Schutz nicht auf Personen ausdehnen wollte, die ohne Aufforderung des Arbeitsamtes einen Unternehmer zur Anbahnung eines Arbeitsverhältnisses aufsuchen (Krasney, BG 1987, 383, 384).

  • BSG, 17.03.1992 - 2 RU 22/91

    Abgrenzung arbeitnehmerähnlicher Tätigkeiten von unternehmerähnlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
    Die Tätigkeit muß zudem in einem inneren Zusammenhang mit dem unterstützten Unternehmen stehen und rechtlich wesentlich sein (BSG SozR 2200 § 539 Nr. 119; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 16 m.w.N.).
  • BSG, 28.02.1964 - 2 RU 185/61

    Ereignis eines Unfalls beim Zurücklegen des Weges nach oder von der Arbeitsstätte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob bei einer "gemischtwirtschaftlichen" Tätigkeit diese wesentlich den betrieblichen Interessen gedient hat,ist, ob sie hypothetisch auch bei Entfallen des privaten Zweckes vorgenommen worden wäre (BSGE 20, 219; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 25.11.1992 - 2 RU 48/91

    Voraussetzungen für das Vorliegen eines Arbeitsunfalls - Vorliegen einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
    Wesentlich für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO ist vielmehr die auf die Belange des Unternehmens gerichtete Handlungstendenz, die in dem von der Rechtsprechung verwendeten und bereits dargelegten Begriff der dem Unternehmen "dienenden" Tätigkeit zum Ausdruck kommt (s. BSG a.a.O.; BSG Urteile vom 25.11.1992 - 2 RU 48/91 und 30.06.1993 - 2 RU 40/92 - m.w.N.).
  • BSG, 26.09.1996 - 2 RU 12/96

    Versicherungsschutz eines Studenten bei Vorbesprechung für eine Praktikumsstelle

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
    Bei Verrichtungen und auf Wegen, die mit einer privaten Arbeitssuche und den Verhandlungen über den Abschluß eines Arbeitsvertrages zusammenhängen, ist in der Regel kein Versicherungsschutz gegeben; es handelt sich vielmehr grundsätzlich um den eigenwirtschaftlichen unversicherten Bereich des Arbeitsuchenden (BSG SozR 2200 § 550 Nr. 1; BSG SozR 3-2200 § 539 Nr. 36; Brackmann, Handbuch der Sozialversicherung, 11. Auflage, Seite 472 i I m.w.N.).
  • BSG, 05.05.1994 - 2 RU 26/93

    Unbestimmte Tätigkeiten - Unfallversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
    Entscheidendes Abgrenzungskriterium für die Frage, ob bei einer "gemischtwirtschaftlichen" Tätigkeit diese wesentlich den betrieblichen Interessen gedient hat,ist, ob sie hypothetisch auch bei Entfallen des privaten Zweckes vorgenommen worden wäre (BSGE 20, 219; BSG SozR 3-2200 § 548 Nr. 19).
  • BSG, 30.06.1993 - 2 RU 40/92

    Anspruch auf Entschädigung aus der gesetzlichen Unfallversicherung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2000 - L 17 U 290/99
    Wesentlich für den Versicherungsschutz nach § 539 Abs. 2 i.V.m. Abs. 1 Nr. 1 RVO ist vielmehr die auf die Belange des Unternehmens gerichtete Handlungstendenz, die in dem von der Rechtsprechung verwendeten und bereits dargelegten Begriff der dem Unternehmen "dienenden" Tätigkeit zum Ausdruck kommt (s. BSG a.a.O.; BSG Urteile vom 25.11.1992 - 2 RU 48/91 und 30.06.1993 - 2 RU 40/92 - m.w.N.).
  • SG Aachen, 16.09.2009 - S 8 U 26/09

    Arbeitsunfall auf dem Weg zur erstmaligen Arbeitsaufnahme bei späterer

    Bei Hospitations- oder Probearbeitstagen im Rahmen eines laufenden Bewerbungsverfahrens zur Erlangung eines Arbeitsplatzes mangelt es regelmäßig an einer Eingliederung in den Betrieb des (potentiellen) Arbeitgebers (LSG Nordrhein-Westfalen, a.a.O., weiterhin auch LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2000, L 17 U 290/99; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.01.2007, Az. L 14 U 70/05).

    Sozialversicherungsrechtlich lässt sich das "Probebeschäftigungsverhältnis" dadurch charakterisieren, dass im Gegensatz zum eigentlichen Beschäftigungsverhältnis i.S.d. § 7 SGB IV nicht die Arbeitsleistung im Vordergrund steht, sondern erst die Anbahnung eines späteren potentiellen Beschäftigungsverhältnisses (vgl. hierzu LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2000, a.a.O.; LSG Niedersachsen-Bremen, a.a.O.), in deren Rahmen Unfallversicherungsschutz grundsätzlich nur in den Fällen des - hier offensichtlich nicht erfüllten - § 2 Abs. 1 Nr. 14 SGB VII besteht (BSG, Urteil vom 30.01.1986, 2 RU 1/85).

    Bereits der Einsatz des Betriebsneulings in diesen verschiedenen Bereichen, insbesondere aber die Formulierung, er solle bestimmte Tätigkeiten "kennenlernen", spricht dafür, dass nicht die Arbeitsleistung, sondern die Feststellung der Eignung im Vordergrund stand, zumal eine Entlastung der regulär Beschäftigten nicht schon zur Annahme einer Beschäftigung auch des zur Probe Arbeitenden führt (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.02.2000, a.a.O.).

  • SG Augsburg, 12.04.2005 - S 5 U 5023/02
    Rein der Vollständigkeit halber, ohne dass es auf diesen Gesichtspunkt noch ankäme, wird auf Folgendes hingewiesen: In den oben angeführten Entscheidungen, zudem beispielsweise auch im Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.02.2000, Az.: L 17 U 290/99, war es regelmäßig der Fall, dass die - teilweise im Rahmen eines Probearbeitstags - ausgeführten Arbeiten den Unternehmen objektiv betrachtet dienlich waren.

    - Die Argumentationskette des LG, dass der Proberitt versichert sei, weil, wenn dieser erfolgreich verlaufen wäre, später eine Beschäftigung im Sinne des SGB VII erfolgt wäre, und dieser (spätere) Versicherungsschutz sich dann auch auf den Proberitt bezogen hätte, ist unvereinbar mit der Entscheidung des BSG vom 20.01.1987, Az.: 2 RU 15/86 und dem Urteil des LSG für das Land Nordrhein-Westfalen vom 16.02.2000, Az.: L 17 U 290/99.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 01.10.2008 - L 17 U 43/08

    Anerkennung eines Verkehrsunfalls als Arbeitsunfall, Beginn des

    Bei Hospitations- oder Probearbeitstagen im Rahmen eines laufenden Bewerbungsverfahrens zur Erlangung eines Arbeitsplatzes mangelt es regelmäßig an einer Eingliederung in den Betrieb des (potentiellen) Arbeitgebers (siehe Senatsurteil vom 16.02.2000, Az. L 17 U 290/99 = HVBG-Info 2000, 1647 ff; vgl. auch LSG Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 25.01.2007, Az. L 14 U 70/05 = UV-Recht Aktuell 2007, 531 ff).
  • SG Berlin, 26.10.2012 - S 67 U 708/09

    Gesetzliche Unfallversicherung - Anerkennung eines Arbeitsunfalls -

    synonym gebraucht, wobei die begriffliche Klarheit und die Abgrenzung zum tatsächlich bestehenden Arbeitsverhältnis bei einer festzustellenden Tendenz zum Missbrauch seitens der Arbeitgeber unklar erscheint, insbesondere dann, wenn es nicht nur um eine klassische, im wesentlichen beobachtende Hospitation ohne nennenswerte eigene Arbeitstätigkeit des Hospitierenden geht, sondern zur Probe Arbeit geleistet werden soll (vgl. Arbeitsgericht Weiden, Urteil v. 07.05.2008 - 1 Ca 64/08 C - LSG Hamburg, Urteil v. 31.01.2012 - L 3 U 21/11 - SG Aachen - Urt. v. 16.09.2009 - S 8 U 26/09 - LSG NRW, Urt. v. 16.02.2000 - L 17 U 290/99 -).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 20.07.2011 - L 14 U 146/11
    Einzelne Handreichungen im Rahmen eines Schnupper- bzw. Probetages führen nicht dazu, einen Versicherungsschutz im Rahmen des § 2 Abs. 2 Satz 1 SGB VII herzustellen (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Februar 2000 - Az.: L 17 U 290/99, Rn. 27; BGH, Urteil vom 25. Juni 1985 - Az.: VI ZR 34/84, Rn. 13, 14 - zitiert jeweils nach juris).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.10.2013 - L 3 U 39/11
    Derartige Bemühungen um die Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses stehen nach § 539 Abs. 1 Nr. 1 RVO aber nicht schon unter dem Schutz der gesetzlichen Unfallversicherung (vgl hierzu Landessozialgericht (LSG) Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. Februar 2000 - L 17 U 290/99 - juris mwN).
  • SG Hannover, 21.02.2019 - S 22 U 147/17
    Häufig werden Begriffe wie Probearbeitsverhältnis, Hospitation und ähnliches synonym gebraucht, wobei die begriffliche Klarheit und die Abgrenzung zum tatsächlich bestehenden Arbeitsverhältnis bei einer festzustellenden Tendenz zum Missbrauch seitens der Arbeitgeber unklar erscheint, insbesondere dann, wenn es nicht nur um eine klassische, im Wesentlichen beobachtende Hospitation ohne nennenswerte eigene Arbeitstätigkeit des Hospitierenden geht, sondern zur Probe Arbeit geleistet werden soll (vgl. LSG Hamburg, Urteil vom 31. Januar 2012 - L 3 U 21/11 - SG Aachen, Urteil vom 16. September 2009 - S 8 U 26/09 - LSG NRW, Urteil vom 16. Februar 2000 - L 17 U 290/99 -).
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