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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 5 KR 59/22 B ER   

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https://dejure.org/2022,7741
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 5 KR 59/22 B ER (https://dejure.org/2022,7741)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.02.2022 - L 5 KR 59/22 B ER (https://dejure.org/2022,7741)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Februar 2022 - L 5 KR 59/22 B ER (https://dejure.org/2022,7741)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R

    Vergütung stationärer Krankenhausbehandlungen in der gesetzlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 5 KR 59/22
    Die Zulassung kann sich grundsätzlich aus nationalem Recht (§ 21 Abs. 1 Arzneimittelgesetz) oder aus dem Recht der Europäischen Union ergeben, nicht aber aus ausländischem Recht (BSG, Urteil vom 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R Rn. 13 m.w.N.).

    Danach können Versicherte mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung oder mit einer zumindest wertungsmäßig vergleichbaren Erkrankung, für die eine allgemein anerkannte, dem medizinischen Standard entsprechende Leistung nicht zur Verfügung steht, auch eine vom Qualitätsgebot (§ 2 Abs. 1 S. 3 SGB V) abweichende Leistung beanspruchen, wenn eine nicht ganz entfernt liegende Aussicht auf Heilung oder auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf besteht (BSG, Urteil vom 19.03.2020 - B 1 KR 22/18 R Rn. 20 ff.).

  • BSG, 13.12.2016 - B 1 KR 10/16 R

    Krankenversicherung - Übernahme der Kosten für das Arzneimittel Avastin zur

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 5 KR 59/22
    Abzustellen ist dabei auf die im jeweiligen Zeitpunkt der Behandlung vorliegenden Erkenntnisse (vgl. nur BSG, Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 10/16 R Rn. 16).

    Es müssen also Erkenntnisse in der Qualität einer kontrollierten klinischen Prüfung der Phase III (gegenüber Standard oder Placebo) veröffentlicht sein und einen klinisch relevanten Nutzen bei vertretbaren Risiken belegen (vgl. BSG, Urteil vom 13.12.2016 - B 1 KR 10/16 R Rn. 17).

  • BSG, 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R

    Krankenversicherung - Erwachsener mit ADHS-Leiden - kein Anspruch auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 5 KR 59/22
    Zweifel bestehen jedenfalls deshalb, weil das Kriterium einer Krankheit, die zumindest mit einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlich verlaufenden Erkrankung in der Bewertung vergleichbar ist, nach der Rechtsprechung des BSG nämlich eine strengere Voraussetzung beschreibt, als sie mit dem Erfordernis einer "schwerwiegenden" Erkrankung für die Eröffnung des Off-Label-Use formuliert ist (vgl. BSG, Urteil vom 30.06.2009 - B 1 KR 5/09 R Rn. 46).
  • BVerfG, 12.05.2005 - 1 BvR 569/05

    Verletzung des Grundrechts auf wirksamen Rechtsschutz (GG Art 19 Abs 4)

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 5 KR 59/22
    Können ohne Eilrechtsschutz jedoch schwere und unzumutbare Nachteile entstehen, die durch das Hauptsacheverfahren nicht mehr zu beseitigen wären, ist eine abschließende Prüfung erforderlich (BVerfG, Beschluss vom 12.05.2005 - 1 BvR 569/05 Rn. 24 f.).
  • BVerfG, 06.12.2005 - 1 BvR 347/98

    "Nikolausbeschluss": Zur Leistungspflicht der gesetzlichen Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.02.2022 - L 5 KR 59/22
    Nach dem sog. Nikolaus-Beschluss des BVerfG vom 6.12.2005 folgt aus den Grundrechten nach Art. 2 Abs. 1 GG i.V.m. dem Sozialstaatsprinzip und nach Art. 2 Abs. 2 GG ein Anspruch auf Krankenversorgung in Fällen einer lebensbedrohlichen oder regelmäßig tödlichen Erkrankung, wenn für sie eine allgemein anerkannte, medizinischem Standard entsprechende Behandlung nicht zur Verfügung steht und die vom Versicherten gewählte andere Behandlungsmethode eine auf Indizien gestützte, nicht ganz fernliegende Aussicht auf Heilung oder wenigstens auf eine spürbare positive Einwirkung auf den Krankheitsverlauf verspricht (BVerfG, Beschluss vom 6.12.2005 - 1 BvR 347/98 Rn. 33).
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