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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - L 9 AL 297/13   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 (https://dejure.org/2014,8255)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 (https://dejure.org/2014,8255)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13 (https://dejure.org/2014,8255)
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Volltextveröffentlichungen (9)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Streit über die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit; hier als Rechtsanwältin; Ablehnung des Gründungszuschusses bei eintägiger Arbeitslosigkeit wegen Eigenkündigung des voran gegangenen Arbeitsverhältnisses und bestandskräftig ...

  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Streit über die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit - hier als Rechtsanwältin

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (3)

  • BSG, 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R

    Gründungszuschuss nicht nur bei nahtlosem Anschluss an Arbeitslosengeld

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - L 9 AL 297/13
    Mit Richterbrief vom 04.03.2014 hat der Senat die Beteiligten unter Bezugnahme auf das Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R - darauf hingewiesen, dass der geltend gemachte Anspruch auch daran scheitern dürfte, dass die Klägerin bis zur Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit am 02.11.2010 wegen der bestandkräftig festgestellten Sperrzeit keinen konkreten Anspruch auf Zahlung von Arbeitslosengeld hatte.

    Vielmehr liegt ein "Anspruch" im Sinne von § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB III a.F. nur vor, wenn die materiellen Voraussetzungen eines konkreten Zahlungsanspruchs auf die jeweilige Entgeltersatzleistung gegeben sind (BSG, Urt. v. 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris Rn. 16 m.w.N.).

    Der Rechtsprechung des BSG lässt sich zwar entnehmen, dass eine Unterbrechung des Bezugs einer Entgeltersatzleistung für die Dauer einer Sperrzeit nichts an der Erfüllung der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB III a.F. ändert (vgl. BSG, Urt. v. 24.06.1993 - 11 RAr 1/92 -, juris Rn. 16; Urt. v. 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris Rn. 18 ff., 22 a.E.).

    Nach der Rechtsprechung des BSG ist aber notwendige Bedingung für einen Anspruch auf Gründungszuschuss, dass der Anspruch auf Entgeltersatzleistung zumindest für einen Tag dem Grunde nach entstanden ist und auch nicht ruht, d.h. die Entgeltersatzleistung für mindestens einen Tag vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit tatsächlich zu zahlen ist (deutlich BSG, Urt. v. 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris Rn. 3, 17; Jüttner, in: NK-SGB III, 5. Aufl. 2013, § 93 Rn. 19; Winkler, in: Gagel, SGB III, § 93 Rn. 25, Stand: April 2012).

  • BSG, 24.06.1993 - 11 RAr 1/92

    Überbrückungsgeld - Zeitraum

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - L 9 AL 297/13
    Daran fehlt es, wenn der Anspruch auf die jeweilige Entgeltersatzleistung ruht (vgl. BSG, Urt. v. 24.06.1993 - 11 RAr 1/92 -, juris Rn. 17).

    Der Rechtsprechung des BSG lässt sich zwar entnehmen, dass eine Unterbrechung des Bezugs einer Entgeltersatzleistung für die Dauer einer Sperrzeit nichts an der Erfüllung der Voraussetzungen des § 57 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 Buchstabe a SGB III a.F. ändert (vgl. BSG, Urt. v. 24.06.1993 - 11 RAr 1/92 -, juris Rn. 16; Urt. v. 05.05.2010 - B 11 AL 11/09 R -, juris Rn. 18 ff., 22 a.E.).

  • BSG, 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R

    Arbeitslosengeldanspruch - Erlöschensfrist - keine Verlängerung bei Bezug von

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.04.2014 - L 9 AL 297/13
    Tatsächliche Gegebenheiten, wie die fehlende Verfügbarkeit, können nicht mit Hilfe eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruchs aus der Welt geschafft werden (vgl. BSG, Urt. v. 31.01.2006 - B 11a AL 15/05 R -, juris Rn. 19 m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 219/13

    Anspruch auf Gründungszuschuss nach Aufnahme einer selbständigen,

    Der Senat hat die Klägerin auf die Entscheidungen des BSG vom 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R - und des Senats vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 - hingewiesen und die maßgeblichen Gründe der Entscheidungen erläutert.

    Subjektive Verfügbarkeit lag deshalb tatsächlich nicht vor (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 11.03.2014 - B 11 AL 10/13 R -, juris Rn. 18, sowie, in einem ähnlichen Fall, den vor Veröffentlichung der Entscheidung des BSG ergangenen, mittlerweile rechtskräftigen Beschluss des Senats vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 37 ff.).

    Wenn jedoch, wie hier, zu keinem Zeitpunkt vor Beginn der selbstständigen Tätigkeit wegen eines Ruhenstatbestandes ein Anspruch auf Zahlung einer Entgeltersatzleistung besteht, kann ein Anspruch auf Gründungszuschuss gemäß § 93 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 SGB III a.F. schon gar nicht entstehen (zum Ganzen bereits der rechtskräftige Beschluss des Senats vom 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 41 ff.).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 10.12.2015 - L 9 AL 83/14

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss nach Existenzgründung nach dem SGB III ;

    Die Gewährung eines Gründungszuschusses zur Beendigung von Arbeitslosigkeit durch Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit setzt voraus, dass mindestens an einem Tag im Rahmen der Arbeitslosigkeit Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gegeben war, mithin die Bereitschaft bestand, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (vgl. Senat, Beschl. v. 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 37; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 18; Hassel, in: Brand, SGB III, 7. Aufl. 2015, § 93 Rn. 9).

    Damit war auch ihm klar, dass eine mit der Arbeitslosmeldung erklärte Bereitschaft zur Beschäftigungsaufnahme an diesem Tag keinerlei Folgen nach sich ziehen würde (s. Senat, Beschl. v. 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 38).

  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 27/16

    Anspruch auf einen Gründungszuschuss für eine selbstständige hauptberufliche

    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 192/16

    Anspruch auf Gewährung eines Gründungszuschusses für die Aufnahme einer

    Es ist deshalb ohne weiteres davon auszugehen, dass bei dem Kläger mindestens an einem Tag im Rahmen der Arbeitslosigkeit Verfügbarkeit für den Arbeitsmarkt gegeben war, mithin die Bereitschaft bestand, eine versicherungspflichtige Beschäftigung aufzunehmen (vgl. hierzu Senat, Beschl. v. 16.04.2014 - L 9 AL 297/13 -, juris Rn. 37; Senat, Urt. v. 10.12.2015 - L 9 AL 83/14 -, juris Rn. 27; LSG Berlin-Brandenburg, Urt. v. 28.05.2014 - L 18 AL 236/13 -, juris Rn. 18).
  • LSG Hamburg, 14.06.2017 - L 2 AL 64/16

    Voraussetzung des Anspruchs auf Gründungszuschuss; Leistungsbezug nach dem SGB

    Auch sei die zwischenzeitlich ergangene Rechtsprechung des LSG Nordrhein-Westfalen (Hinweis auf Beschluss vom 16. April 2014, L 9 AL 297/13 und Urteil vom 25. September 2014, L 9 AL 219/13) zu berücksichtigen, nach der ein Anspruch auf Gründungszuschuss voraussetze, dass ein Anspruch auf Entgeltersatzleistungen zumindest für einen Tag dem Grunde nach vor Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit entstanden sein müsse.
  • LSG Sachsen, 19.04.2018 - L 3 AL 157/16

    Zahlung von Arbeitslosengeld an einen Sonderrechtsnachfolger

    Nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichtes kann eine Begebenheit tatsächlicher Art, wie zum Beispiel die subjektive Verfügbarkeit des Versicherten für die Arbeitsvermittlung, nicht im Rahmen eines sozialrechtlichen Herstellungsanspruches ersetzt werden (vgl. BSG, Urteil vom 31. Januar 2006 - B 11a AL 15/05 R - juris Rdnr. 19; LSG für das Land Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13 - juris Rdnr. 49; Hess. LSG, Urteil vom 18. November 2016 - L 7 AL 87/15 - juris Rdnr. 47; Hassel, a. a. O., Rdnr. 38; vgl. auch Sächs. LSG, Beschluss vom 14. August 2014 - L 3 AL 1/13 B PKH - juris Rdnr. 23 [zur Arbeitslosmeldung]).
  • LSG Hamburg, 03.02.2016 - L 2 AL 23/15

    Gründungszuschuss - Aufnahmezeitpunkt der selbständigen Tätigkeit - Restanspruch

    Der Senat schließt sich unter dieser Prämisse der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III im Sinne der Legaldefinition des § 138 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris).
  • LSG Hamburg, 07.12.2016 - L 2 AL 7/16

    Anspruch auf Neubescheidung eines Antrags auf Gründungszuschuss zur Vorbereitung

    Der Senat schließt sich wie bereits in seinen Urteilen vom 3. Februar 2016 (L 2 AL 23/15, juris) und vom 29. Juni 2016 (L 2 AL 27/16, juris) der Rechtsprechung namentlich der Landessozialgerichte Berlin-Brandenburg und Nordrhein-Westfalen an, die ebenfalls den Begriff der Arbeitslosigkeit in § 93 Abs. 1 SGB III als Zusammentreffen von Beschäftigungslosigkeit, Eigenbemühungen und Verfügbarkeit aufgefasst (LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 28. Mai 2014 - L 18 AL 236/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, beide in juris; offen gelassen im Urteil des Senats vom 23. September 2015 - L 2 AL 20/14, juris) und insbesondere auch das Vorliegen subjektiver Verfügbarkeit gefordert haben (LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 25. September 2014 - L 9 AL 219/13, LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 10. Dezember 2015 - L 9 AL 83/14, alle in juris).
  • LSG Hamburg, 29.06.2016 - L 2 AL 57/15
    Dies ist nicht von der Solidargemeinschaft zu subventionieren (vgl. zum Ganzen LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16. April 2014 - L 9 AL 297/13, juris; Petzold in: Hauck/Noftz, SGB III, Stand Juni 2016, § 93 Rn. 27).
  • LSG Baden-Württemberg, 08.10.2014 - L 3 AL 1993/14
    Es entspricht der ständigen Rechtsprechung des BSG, dass der Anspruch auf Entgeltersatzleistungen nach dieser Vorschrift zumindest für einen Tag dem Grunde nach entstanden sein muss und auch nicht geruht haben darf, d.h., die Entgeltersatzleistung muss für mindestens einen Tag vor der Aufnahme der selbstständigen Tätigkeit tatsächlich zu zahlen sein (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Urt. v. 16.04.2014, L 9 AL 297/13, Juris Rn. 45; Jüttner, in: NK-SGB III, 5. Aufl. 2013, § 93 Rn. 19; Winkler, in: Gagel, SGB III, § 93 Rn. 25, Stand: April 2012).
  • SG Hamburg, 22.07.2016 - S 13 AL 563/11
  • LSG Baden-Württemberg, 28.01.2015 - L 3 AL 262/14
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