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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 10/11   

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https://dejure.org/2012,31147
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 10/11 (https://dejure.org/2012,31147)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.05.2012 - L 8 LW 10/11 (https://dejure.org/2012,31147)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Mai 2012 - L 8 LW 10/11 (https://dejure.org/2012,31147)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 10.05.2007 - B 10 LW 7/05 R

    Alterssicherung der Landwirte - Befreiung von der Versicherungspflicht eines

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 10/11
    Sie hat den angefochtenen Bescheid, unter anderem unter Hinweis auf das Rundschreiben ihres Verbandes vom 4.10.2007 zum Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 10.5.2007, B 10 LW 7/05 R, sowie das weitere Rundschreiben vom 23.12.2008, verteidigt.

    Der Senat folgt insoweit in vollem Umfang der entsprechenden Rechtsauffassung des BSG zum ohne Bedürftigkeitsprüfung im Anschluss an Arbeitslosengeld gezahlten Überbrückungsgeld nach § 57 SGB III a.F. (BSG, Urteil v. 10.5.2007, B 10 LW 7/05 R, SozR 4-5868 § 3 Nr. 2).

    Er beruht also nicht auf der selbstständigen Tätigkeit, sondern gleicht deren ungenügende Erträge aus (BSG, Urteil v. 10.5.2007, a.a.O. Rdnr. 14, ebenso Stratmann in Niesel/Brand, SGB III, 5 Aufl. 2012, § 57 Rdnr. 3).

    Ebenso hat schon das BSG in seiner Entscheidung zum Überbrückungsgeld (Urteil v. 10.5.2007, a.a.O.) ausgeführt, dass es für die Befreiung nach § 3 ALG nicht darauf ankomme, ob aus den auf das Überbrückungsgeld entfallenden pauschalierten Sozialversicherungsbeiträgen freiwillige Beiträge in die gesetzliche Rentenversicherung eingezahlt worden seien.

  • BSG, 25.07.2002 - B 10 LW 12/01 R

    Alterssicherung der Landwirte - mitarbeitender Familienangehöriger - Ausbildung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 10/11
    Das ALG enthält ein differenziertes System von Regel (Versicherungspflicht) und Ausnahme (Versicherungsfreiheit bzw. Befreiung auf Antrag; vgl. hierzu BSG, Urteil v. 25.7.2002, B 10 LW 12/01 R, SozR 3-5868 § 2 Nr. 2, m.w.N.).

    Eine teleologische Reduktion einzelner Befreiungstatbestände würde demgegenüber das gesetzliche System grundsätzlich ebenso verletzen wie eine gesetzesergänzende, Lücken schließende Auslegung (vgl. hierzu BSG, Urteil v. 25.7.2002, a.a.O.).

  • BVerfG, 07.04.1997 - 1 BvL 11/96

    Zur Beteiligung des Betriebsrates bei Einstellungen und Versetzung im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 10/11
    Eine dahingehende teleologische Reduzierung (vgl. zu deren Voraussetzungen BVerfG, Beschluss v. 7.4.1997, 1 BvL 11/96, NJW 1997, 2230, 2231; BSG, Urteil v. 18.8.2011, B 10 EG 7/10 R, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) der Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG ist auch weder von Sinn und Zweck der Vorschrift, ihrer Entstehungsgeschichte oder dem Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen her geboten.
  • BSG, 18.08.2011 - B 10 EG 7/10 R

    Elterngeld - Bemessung - Bemessungszeitraum - Verschiebung - teleologische

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 10/11
    Eine dahingehende teleologische Reduzierung (vgl. zu deren Voraussetzungen BVerfG, Beschluss v. 7.4.1997, 1 BvL 11/96, NJW 1997, 2230, 2231; BSG, Urteil v. 18.8.2011, B 10 EG 7/10 R, zur Veröffentlichung in BSGE vorgesehen) der Anwendung des § 3 Abs. 1 Nr. 1 ALG ist auch weder von Sinn und Zweck der Vorschrift, ihrer Entstehungsgeschichte oder dem Gesamtzusammenhang der einschlägigen Regelungen her geboten.
  • Drs-Bund, 21.09.1993 - BT-Drs 12/5700
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.05.2012 - L 8 LW 10/11
    Vielmehr ist die lediglich zeitweise Befreiung mit (Wieder-)Eintritt der Versicherungspflicht bei Wegfall der Befreiungsvoraussetzungen ausdrücklich gewollt (BT-Drs. 12/5700, S. 71 zu § 3).
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