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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2005 - L 20 B 9/05 SO ER   

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https://dejure.org/2005,10161
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2005 - L 20 B 9/05 SO ER (https://dejure.org/2005,10161)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.09.2005 - L 20 B 9/05 SO ER (https://dejure.org/2005,10161)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. September 2005 - L 20 B 9/05 SO ER (https://dejure.org/2005,10161)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Sozialhilfe

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Sozialhilfe

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Übernahme der Kosten einer Haushaltshilfe nach Oberschenkelamputation; Kostenübernahme für nur einzelne Tätigkeiten der Haushaltsführung bei Bestreiten des Lebensunterhalts aus eigenem Einkommen; Berücksichtigung einer möglichen stationären Unterbringung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (3)

  • SG Hamburg, 13.06.2005 - S 51 SO 267/05

    Anspruch auf Grundsicherung für Arbeitsuchende, Gewährung einer Haushaltshilfe

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2005 - L 20 B 9/05
    Der gegenteiligen Auffassung, die aus der Vorschrift des § 27 Abs. 3 SGB XII, der der Vorgängerregelung des § 11 Abs. 3 BSHG entspricht, (maßgeblich für das BSHG: OVG Lüneburg, Urteil vom 18.08.1982, Az.: 4 A 35/82, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte, 33, 20, 23 f.; für das SGB XII: SG Oldenburg, Beschluss vom 30.05.2005, Az.: S 2 SO 49/05 ER; SG Hamburg, Beschluss vom 13.06.2005, Az.: S 51 SO 267/05 ER)ist nicht zu folgen (wie hier: Ottersbach in Jahn, Sozialgesetzbuch für die Praxis Zwölftes Buch 2005, § 27 Rz. 38).
  • SG Oldenburg, 30.05.2005 - S 2 SO 49/05

    Abweichende Erbringung; analoge Anwendung; andere Lebenslage; Anwendbarkeit;

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2005 - L 20 B 9/05
    Der gegenteiligen Auffassung, die aus der Vorschrift des § 27 Abs. 3 SGB XII, der der Vorgängerregelung des § 11 Abs. 3 BSHG entspricht, (maßgeblich für das BSHG: OVG Lüneburg, Urteil vom 18.08.1982, Az.: 4 A 35/82, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte, 33, 20, 23 f.; für das SGB XII: SG Oldenburg, Beschluss vom 30.05.2005, Az.: S 2 SO 49/05 ER; SG Hamburg, Beschluss vom 13.06.2005, Az.: S 51 SO 267/05 ER)ist nicht zu folgen (wie hier: Ottersbach in Jahn, Sozialgesetzbuch für die Praxis Zwölftes Buch 2005, § 27 Rz. 38).
  • OVG Niedersachsen-Schleswig-Holstein, 18.08.1982 - 4 A 35/82
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.09.2005 - L 20 B 9/05
    Der gegenteiligen Auffassung, die aus der Vorschrift des § 27 Abs. 3 SGB XII, der der Vorgängerregelung des § 11 Abs. 3 BSHG entspricht, (maßgeblich für das BSHG: OVG Lüneburg, Urteil vom 18.08.1982, Az.: 4 A 35/82, Fürsorgerechtliche Entscheidungen der Verwaltungs- und Sozialgerichte, 33, 20, 23 f.; für das SGB XII: SG Oldenburg, Beschluss vom 30.05.2005, Az.: S 2 SO 49/05 ER; SG Hamburg, Beschluss vom 13.06.2005, Az.: S 51 SO 267/05 ER)ist nicht zu folgen (wie hier: Ottersbach in Jahn, Sozialgesetzbuch für die Praxis Zwölftes Buch 2005, § 27 Rz. 38).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 30.03.2006 - L 15 B 45/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Übernahme der Kosten für hauswirtschaftliche

    Diese Auffassung wird damit begründet, dass es sich bei der hauswirtschaftlichen Versorgung um einen Bedarf handele, der in erster Linie über die Hilfe zum Lebensunterhalt (nach § 27 Abs. 3 SGB XII - früher nach § 11 Abs. 3 BSHG, ablehnend LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2005 - L 20 B 9/05 SO ER -, wonach Rechtsgrundlage § 70 Abs. 1 SGB XII bzw. zuvor die Vorgängervorschrift § 70 Abs. 1 BSHG sei) abzudecken sei, da die im Rahmen der Pflegebedürftigkeit geleistete Hilfe zur Pflege Verrichtungen "an" der und nicht nur "für" die Person des Hilfesuchenden erfordere (vgl. dazu und zum folgenden LSG Niedersachsen-Bremen, Beschluss vom 04. Januar 2006 - L 8 SO 58/05 ER m. w. N.).

    Sie soll eine Hilfe zur Haushaltsführung auch dann gewähren, wenn der Hilfesuchende wegen einer Behinderung lediglich wesentliche Verrichtungen nicht selbst erledigen kann, ohne gänzlich an der Versorgung seines Haushaltes zum Beispiel durch einen Krankenhausaufenthalt gehindert zu sein (vgl. LSG Niedersachsen-Bremen aaO; LSG Nordrhein-Wesfalen vom 16. September 2005 - L 20 B 9/05 SO ER - in Info also 2005, Seite 230).

  • LSG Hessen, 04.07.2006 - L 9 SO 24/06

    Sozialhilfe - kranker bzw behinderter Mensch - Nichtvorliegen eines

    Deshalb sei in Fällen streitiger Leistungsträger-Zuständigkeit nach Anrufung der Einigungsstelle eine erweiternde Auslegung des § 70 Abs. 1 SGB XII dahingehend geboten, unter diese Vorschrift auch einzelne Haushaltsverrichtungen zu subsumieren (Bezugnahme auf LSG Nordrhein-Westfalen vom 16. September 2005 - L 20 B 9/05 SO ER).
  • SG Duisburg, 19.12.2006 - S 7 (27) SO 195/05

    Sozialhilfe

    Im Hinblick auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen - LSG NW - (Az: L 20 B 9/05 SO ER) sei davon auszugehen, dass ein Leistungsanspruch nach dieser Vorschrift auch dann bestehe, wenn nur Teilleistungen im Haushalt erforderlich seien und es sich um Berechtigte handele, die parallel dazu Leistungen nach dem SGB II erhielten.

    Unabhängig von der Frage, ob die (reine) hauswirtschaftliche Versorgung überhaupt der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zuzurechnen ist (vgl. insoweit ablehnenden Beschluss des LSG NW vom 16.09.2005, Az: L 20 B 9/05 SO ER), ist an diesem Differenzierungskriterium jedoch nicht festzuhalten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg aaO sowie Beschluss des LSG Hessen vom 04.07.2006, Az: L 9 SO 24/06 ER).

  • SG Duisburg, 06.12.2006 - S 7 (27) SO 195/05

    Zahlung eines monatlichen Betrages für die Inanspruchnahme einer Haushaltshilfe;

    Im Hinblick auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen - LSG NW - (Az: L 20 B 9/05 SO ER) sei davon auszugehen, dass ein Leistungsanspruch nach dieser Vorschrift auch dann bestehe, wenn nur Teilleistungen im Haushalt erforderlich seien und es sich um Berechtigte handele, die parallel dazu Leistungen nach dem SGB II erhielten.

    Unabhängig von der Frage, ob die (reine) hauswirtschaftliche Versorgung überhaupt der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zuzurechnen ist (vgl. insoweit ablehnenden Beschluss des LSG NW vom 16.09.2005, Az: L 20 B 9/05 SO ER), ist an diesem Differenzierungskriterium jedoch nicht festzuhalten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg aaO sowie Beschluss des LSG Hessen vom 04.07.2006, Az: L 9 SO 24/06 ER).

  • SG Osnabrück, 28.06.2006 - S 22 AS 79/06
    Die Klägerin verweist in diesem Zusammenhang auf Entscheidungen des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 16. September 2005 - L 20 B 9/05 SO ER -) und des Sozialgerichtes Lüneburg (Beschluss vom 11. August 2005 - S 30 AS 328/05 ER -).

    Insoweit geht der Verweis der Klägerin zu der zitierten Entscheidung des Landessozialgerichtes Nordrhein-Westfalen (Beschluss vom 16. September 2005 - L 20 B 9/05 SO ER - = info also 2005, S. 230 f, zitiert nach JURIS) fehl.

  • LSG Baden-Württemberg, 15.05.2006 - L 13 AS 1708/06

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - einstweiliger Rechtsschutz - Haushaltshilfe -

    Ob sich der Anspruch auch aus § 70 SGB XII (vgl. hierzu auch LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 2005 - L 20 B 9/05 SO ER - in Juris) oder § 73 SGB XII ergibt, kann offen bleiben.
  • SG Duisburg, 09.12.2006 - S 7 (27) SO 195/05
    Im Hinblick auf eine Entscheidung des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen - LSG NW - (Az: L 20 B 9/05 SO ER) sei davon auszugehen, dass ein Leistungsanspruch nach dieser Vorschrift auch dann bestehe, wenn nur Teilleistungen im Haushalt erforderlich seien und es sich um Berechtigte handele, die parallel dazu Leistungen nach dem SGB II erhielten.

    Unabhängig von der Frage, ob die (reine) hauswirtschaftliche Versorgung überhaupt der laufenden Hilfe zum Lebensunterhalt zuzurechnen ist (vgl. insoweit ablehnenden Beschluss des LSG NW vom 16.09.2005, Az: L 20 B 9/05 SO ER), ist an diesem Differenzierungskriterium jedoch nicht festzuhalten (vgl. LSG Berlin-Brandenburg aaO sowie Beschluss des LSG Hessen vom 04.07.2006, Az: L 9 SO 24/06 ER).

  • SG Düsseldorf, 15.12.2009 - S 42 (29,44) SO 71/05

    Sozialhilfe

    Zudem dürfte die Norm auch auf einzelne Verrichtungen anwendbar sein; die Regelung kommt also nicht nur zur Anwendung, wenn es um Hilfen geht, die den gesamten Haushalt betreffen (vgl. LSG NRW Beschl. v. 19.09.2005 - L 20 B 9/05 ER, juris; auch das BSG (Urt. v. 11.12.2007 - B8/9b SO 12/06 R, juris) hält die Unterscheidung zwischen einer kleinen Haushaltshilfe für einzelne Verrichtungen (nach § 28 Abs. 1 S. 2 SGB XII) und einer großen für die gesamte oder wesentliche Teile der Haushaltsführung (nach § 70 SGB XII) zumindest für zweifelhaft).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 04.01.2006 - L 8 SO 58/05

    Anspruch auf Gewährung von Hilfen für die hauswirtschaftliche Versorgung;

    Geschähe dies hier nicht, bestünde die Gefahr, dass die Antragstellerin ihren Haushalt allein nicht weiterführen kann, so dass Aufnahme in ein Heim - also eine stationäre Unterbringung - droht (vgl. dazu Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. September 2005 - L 20 B 9/05 SO ER - ).
  • SG Aachen, 08.05.2007 - S 20 SO 90/06

    Sozialhilfe

    Ist nach alledem der mit der Klage verfolgte Anspruch der Klägerin nach den Vorschriften §§ 61 ff. SGB XII über die Hilfe zur Pflege begründet, so kann die Kammer dahinstehen lassen, ob der Anspruch (auch) auf § 70 SGB XII gestützt werden kann (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.09.2005 - L 20 B 9/05 SO ER; LSG Hamburg, Beschluss vom 05.07.2005 - L 5 B 159/05 ER AS).
  • SG Hamburg, 27.10.2005 - S 58 SO 514/05

    Anspruch auf sog. kleine Haushaltshilfe bei Beziehern von Leistungen nach dem SGB

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.05.2005 - L 8 SO 58/05
  • SG Düsseldorf, 06.12.2005 - S 23 SO 202/05

    Sozialhilfe

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