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   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 55/03   

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https://dejure.org/2004,16472
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 55/03 (https://dejure.org/2004,16472)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.11.2004 - L 1 AL 55/03 (https://dejure.org/2004,16472)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. November 2004 - L 1 AL 55/03 (https://dejure.org/2004,16472)
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Volltextveröffentlichungen (5)

  • Sozialgerichtsbarkeit.de

    Arbeitslosenversicherung

  • openjur.de
  • NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)

    Arbeitslosenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anspruch auf Unterhaltsgeld eines Arbeitnehmers bei Teilnahme an einer für die Weiterbildungsförderung anerkannten Vollzeitmaßnahme nach Ablehnung von Arbeitslosenhilfe mangels Bedürftigkeit; Auslegung des § 158 Abs. 1 S. 1 Drittes Buch Sozialgesetzbuch (SBG III)

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (5)

  • BSG, 12.02.1998 - B 10 LW 2/97 R

    Altershilfe für Landwirte - Pflichtversicherung - Befreiung - Landwirtsehegatte -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 55/03
    Eine Regelungslücke ist eine "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes (vgl. Larenz, Methodenlehre, 6. Auflage 1991, S. 370 ff), die immer nur innerhalb des Regelungszusammenhanges des Gesetzes und ausgehend von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers (seinem "Plan") festgestellt und geschlossen werden kann (BSG Urteil vom 12.02.1998, B 10 LW 2/97 R, SozR 3-5868 § 85 Nr. 2; Urteil vom 30.06.1999, B 10 LW 17/98 R, SozR 3-5868 § 3 Nr. 1).

    Die Rechtsprechung ist jedoch nur dann zur Ausfüllung von Regelungslücken berufen, wenn das Schweigen des Gesetzes auf einem Versehen oder dem Übersehen eines Tatbestandes beruht (BSG Urteil vom 12.02.1998 a.a.O.).

  • Drs-Bund, 18.06.1996 - BT-Drs 13/4941
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 55/03
    Denn die mit der Vorschrift vorgenommene Anbindung der Bemessung des Unterhaltsgeldes an die Bemessung eines zeitnah vor der Teilnahme an einer Weiterbildungsmaßnahme liegenden Anspruchs auf Arbeitslosenhilfe, soll in erster Linie eine für die Mehrzahl der Maßnahmeteilnehmer vereinfachte und beschleunigte Feststellung der Leistungshöhe gewährleisten (vgl. 1. AFRG-Entwurf, BT-Drucks. 13/4941 S. 182; Henning, SGBI III, § 158 Rdn. 1).
  • BSG, 22.09.1988 - 2/9b RU 36/87

    Hinterbliebenenrente aus der gesetzlichen Unfallversicherung - Feststellung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 55/03
    § 2 Abs. 2 2. Halbsatz SGB I ist bei der Rechtsfindung zu beachten und keinesfalls als Leerformel zu werten (vgl. BSG Urteil vom 22.09.1988 2/9b RU 36/87, SozR 2200 § 545 Nr. 8; Urteil vom 17.12.1980 - 12 RK 34/80, SozR 2000 § 381 Nr. 44).
  • BSG, 30.06.1999 - B 10 LW 17/98 R

    Alterssicherung der Landwirte - Versicherungspflicht - Befreiung - Planwidrigkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 55/03
    Eine Regelungslücke ist eine "planwidrige Unvollständigkeit" des Gesetzes (vgl. Larenz, Methodenlehre, 6. Auflage 1991, S. 370 ff), die immer nur innerhalb des Regelungszusammenhanges des Gesetzes und ausgehend von der Regelungsabsicht des Gesetzgebers (seinem "Plan") festgestellt und geschlossen werden kann (BSG Urteil vom 12.02.1998, B 10 LW 2/97 R, SozR 3-5868 § 85 Nr. 2; Urteil vom 30.06.1999, B 10 LW 17/98 R, SozR 3-5868 § 3 Nr. 1).
  • BSG, 17.12.1980 - 12 RK 34/80

    Herstellungsanspruch - Unterlassungklage - Rentenantragsteller - Pflichtmitglied

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2004 - L 1 AL 55/03
    § 2 Abs. 2 2. Halbsatz SGB I ist bei der Rechtsfindung zu beachten und keinesfalls als Leerformel zu werten (vgl. BSG Urteil vom 22.09.1988 2/9b RU 36/87, SozR 2200 § 545 Nr. 8; Urteil vom 17.12.1980 - 12 RK 34/80, SozR 2000 § 381 Nr. 44).
  • SG Aachen, 16.02.2005 - S 11 AL 72/04

    Arbeitslosenversicherung

    § 158 Abs. 1 Satz 2 SGB III a.F. führte jedoch nicht dazu, dass Arbeitslose, die zuletzt mangels Bedürftigkeit keine Alhi bezogen haben, auch keinen Anspruch auf Unterhaltsgeld haben (hierzu und zum Folgenden ausführlich LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 16.11.2004, L 1 AL 55/03), denn die Voraussetzungen für die Leistung von Unterhaltsgeld waren bereits andernorts abschließend normiert und eine planwidrige Regelungslücke lag nicht vor.
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