Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11 |
Volltextveröffentlichungen (7)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Arbeitslosenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
Arbeitslosenversicherung
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Zulässigkeit des Eintritts einer Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages während der Elternzeit; Anspruch auf Arbeitslosengeld
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Zulässigkeit des Eintritts einer Sperrzeit nach Abschluss eines Aufhebungsvertrages während der Elternzeit
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Verfahrensgang
- SG Gelsenkirchen, 16.11.2010 - S 20 AL 10/09
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11
Wird zitiert von ... (4)
- SG Darmstadt, 16.12.2013 - S 1 AL 419/10 Der Leistungsbescheid hängt aber insoweit untrennbar mit dem Sperrzeitbescheid zusammen, als die Beklagte wegen der mit der Sperrzeit verbundenen Minderung Arbeitslosengeld nur für 270 Tage bewilligt hat (vgl. möglicherweise anders allerdings LSG NRW, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11).
Allein mit einer gegen den Sperrzeitbescheid gerichteten Anfechtungsklage konnte der Kläger sein Rechtsschutzziel daher nicht erreichen (anders wiederum LSG NRW, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11).
a) Der Kläger hat zunächst durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages sein Beschäftigungsverhältnis gelöst; dieses hat nach Auffassung der Kammer insbesondere noch nicht durch den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit geendet (vgl. zur vergleichbaren Problematik des Eintritts einer Sperrzeit wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während einer Elternzeit: LSG NRW, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11).
Auch die Erkrankung des Klägers führte nach Auffassung der Kammer nicht zu einer Beendigung des Beschäftigungs- vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses (vgl. zu einer ähnlichen Problematik in Bezug auf die Elternzeit: LSG NRW, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11).
Da ein arbeitsunfähiger Arbeitnehmer jedenfalls regelmäßig nicht allein wegen einer Erkrankung gekündigt werden darf und damit kündigungsrechtlich unverändert vor dem Risiko der Arbeitslosigkeit geschützt ist, würde es dem Zweck der Sperrzeitregelung zuwiderlaufen, wenn ein etwaiges versicherungswidriges Verhalten während dieser Zeit von vornherein keine Sperrzeit nach sich ziehen könnte, weil es am Beschäftigungsverhältnis fehlte (vgl. hierzu nochmals die Überlegungen des LSG NRW, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11).
- LSG Nordrhein-Westfalen, 25.09.2014 - L 9 AL 236/13
Anspruch auf Arbeitslosengeld; Sperrzeit wegen verspäteter Arbeitsuchendmeldung; …
Grundsätzlich bilden zwar ein Sperrzeitbescheid und ein zeitgleicher oder nachfolgender Bewilligungsbescheid, mit dem gewissermaßen die "Konsequenzen" aus dem Sperrzeitbescheid gezogen werden, eine rechtliche Einheit (vgl. etwa: Senatsurteil vom 16.11.2011, Az.: L 9 AL 82/11, juris Rn. 27 m.w.N. zur Rechtsprechung des BSG) und sind prozessual nicht isoliert voneinander angreifbar (vgl. etwa: BSG…, Urteil vom 21.07.2009, Az.: B 7 AL 6/08 R, juris Rn. 9). - LSG Nordrhein-Westfalen, 27.04.2017 - L 9 AL 54/15
Anspruch auf Arbeitslosengeld
Grundsätzlich bilden ein Sperrzeitbescheid und ein zeitgleicher Bewilligungsbescheid, mit dem gewissermaßen die "Konsequenzen" aus dem Sperrzeitbescheid gezogen werden, eine rechtliche Einheit (…vgl. etwa: Bundessozialgericht [BSG] Urteil vom 21.07.2009 - B 7 AL 6/08 R - juris Rn. 9; Senat, Urteil vom 16.11.2011 - L 9 AL 82/11 - juris Rn.27). - LSG Hessen, 20.03.2015 - L 7 AL 21/14 Durch den Abschluss des Aufhebungsvertrages habe der Kläger sein Beschäftigungsverhältnis zum Ablauf des 31. März 2009 gelöst; dieses habe insbesondere noch nicht durch den Eintritt der Arbeitsunfähigkeit geendet (Verweis auf LSG NRW, 16.11.2011 - L 9 AL 82/11 zur vergleichbaren Problematik des Eintritts einer Sperrzeit wegen der Beendigung eines Arbeitsverhältnisses während der Elternzeit).