Rechtsprechung
   LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13 B ER, L 9 SO 486/13 B   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/2013,36610
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13 B ER, L 9 SO 486/13 B (https://dejure.org/2013,36610)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16.12.2013 - L 9 SO 485/13 B ER, L 9 SO 486/13 B (https://dejure.org/2013,36610)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 16. Dezember 2013 - L 9 SO 485/13 B ER, L 9 SO 486/13 B (https://dejure.org/2013,36610)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/2013,36610) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (7)

Kurzfassungen/Presse

Hinweis zu den Links:
Zu grauen Einträgen liegen derzeit keine weiteren Informationen vor. Sie können diese Links aber nutzen, um die Einträge beispielsweise in Ihre Merkliste aufzunehmen.

Verfahrensgang

 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (9)

  • BFH, 02.03.1978 - IV R 120/76

    Verfahrensbeteiligter - Befangenheit - Richterablehnung - Ablehnungsgesuch -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13
    Abgesehen davon, dass nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers (vgl. BR-Drs. 315/11, S. 40; BT-Drs. 17/6764, S. 27) viel dafür spricht, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Befangenheitsgesuchen gegen Gerichtspersonen auch nach dem bis zum 24.10.2013 geltenden Recht gemäß § 172 Abs. 2 SGG a.F. ausgeschlossen war (so auch die wohl herrschende Meinung, vgl. statt vieler Thüringer LSG, Beschl. v. 21.08.2013 - L 6 SF 1156/13 B -, juris Rn. 2 m.w.N.) und deshalb der Beschluss vom 20.09.2013 bereits rechtskräftig ist, ist die Mitwirkung des abgelehnten Richters nach (erstinstanzlicher) Zurückweisung des Befangenheitsgesuch nicht verfahrensfehlerhaft, auch wenn der Beschluss über die Zurückweisung noch nicht rechtskräftig ist (so ausdrücklich BFH, Beschl. v. 02.03.1978 - IV R 120/76 -, juris Rn. 22 ff., zitiert auch in BSG, Beschl. v. 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B -, juris Rn. 5).
  • BVerfG, 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09

    Keine Verletzung der Rechtsschutzgarantie durch grundsätzliche Verneinung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die begründete Aussicht besteht, dass der Antragsteller die begehrten Leistungen durch zumutbare Mitwirkungshandlungen gegenüber der zuständigen Behörde erhalten kann (vgl. hierzu u.a. den Beschluss des Senats vom 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 51; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS -, juris Rn. 16 m.w.N., siehe auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09 -, juris Rn. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 24.03.2011 - L 19 AS 365/11

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13
    Unter diesen Umständen könnte die rückwirkende Bewilligung der Prozesskostenhilfe, die sonstige Allgemeinkosten (Schreibauslagen etc.) der Partei nicht erfasst, keine Wirkung mehr entfalten (vgl. zum Ganzen LSG NRW, Beschluss vom 24.03.2011 - L 19 AS 365/11 B ER, L 19 AS 366/11 B -, juris Rn. 14 f. m.w.N.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 31.03.2011 - L 6 B 86/09

    Grundsicherung für Arbeitsuchende

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die begründete Aussicht besteht, dass der Antragsteller die begehrten Leistungen durch zumutbare Mitwirkungshandlungen gegenüber der zuständigen Behörde erhalten kann (vgl. hierzu u.a. den Beschluss des Senats vom 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 51; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS -, juris Rn. 16 m.w.N., siehe auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09 -, juris Rn. 3).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.05.2012 - L 11 KR 206/12

    Krankenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13
    Nach der Rechtsprechung des 11. Senats des Landessozialgerichts Nordrhein-Westfalen soll zwar nach dem hier einschlägigen, bis zum 24.10.2013 geltenden Recht (vgl. nunmehr aber § 172 Abs. 2 SGG in der ab dem 25.10.2013 geltenden Fassung) die Beschwerde gegen die Zurückweisung eines Befangenheitsgesuchs statthaft sein (vgl. Beschl. v. 29.05.2012 - L 11 KR 206/12 B, L 11 KR 299/12 B -, juris Rn. 6 ff.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 23.07.2013 - L 9 SO 225/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13
    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die begründete Aussicht besteht, dass der Antragsteller die begehrten Leistungen durch zumutbare Mitwirkungshandlungen gegenüber der zuständigen Behörde erhalten kann (vgl. hierzu u.a. den Beschluss des Senats vom 23.07.2013 - L 9 SO 225/13 B ER, L 9 SO 226/13 B -, juris Rn. 51; ebenso LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 31.03.2011 - L 6 B 86/09 AS -, juris Rn. 16 m.w.N., siehe auch BVerfG, Beschluss der 2. Kammer des Ersten Senats vom 30.10.2009 - 1 BvR 2442/09 -, juris Rn. 3).
  • LSG Thüringen, 21.08.2013 - L 6 SF 1156/13

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit der Beschwerde gegen die

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13
    Abgesehen davon, dass nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers (vgl. BR-Drs. 315/11, S. 40; BT-Drs. 17/6764, S. 27) viel dafür spricht, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Befangenheitsgesuchen gegen Gerichtspersonen auch nach dem bis zum 24.10.2013 geltenden Recht gemäß § 172 Abs. 2 SGG a.F. ausgeschlossen war (so auch die wohl herrschende Meinung, vgl. statt vieler Thüringer LSG, Beschl. v. 21.08.2013 - L 6 SF 1156/13 B -, juris Rn. 2 m.w.N.) und deshalb der Beschluss vom 20.09.2013 bereits rechtskräftig ist, ist die Mitwirkung des abgelehnten Richters nach (erstinstanzlicher) Zurückweisung des Befangenheitsgesuch nicht verfahrensfehlerhaft, auch wenn der Beschluss über die Zurückweisung noch nicht rechtskräftig ist (so ausdrücklich BFH, Beschl. v. 02.03.1978 - IV R 120/76 -, juris Rn. 22 ff., zitiert auch in BSG, Beschl. v. 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B -, juris Rn. 5).
  • BSG, 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B

    Rüge unzulässiger Mitwirkungen des abgelehnten Richters im sozialgerichtlichen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13
    Abgesehen davon, dass nach Auffassung des Senats im Hinblick auf den eindeutigen Willen des Gesetzgebers (vgl. BR-Drs. 315/11, S. 40; BT-Drs. 17/6764, S. 27) viel dafür spricht, dass die Beschwerde gegen die Ablehnung von Befangenheitsgesuchen gegen Gerichtspersonen auch nach dem bis zum 24.10.2013 geltenden Recht gemäß § 172 Abs. 2 SGG a.F. ausgeschlossen war (so auch die wohl herrschende Meinung, vgl. statt vieler Thüringer LSG, Beschl. v. 21.08.2013 - L 6 SF 1156/13 B -, juris Rn. 2 m.w.N.) und deshalb der Beschluss vom 20.09.2013 bereits rechtskräftig ist, ist die Mitwirkung des abgelehnten Richters nach (erstinstanzlicher) Zurückweisung des Befangenheitsgesuch nicht verfahrensfehlerhaft, auch wenn der Beschluss über die Zurückweisung noch nicht rechtskräftig ist (so ausdrücklich BFH, Beschl. v. 02.03.1978 - IV R 120/76 -, juris Rn. 22 ff., zitiert auch in BSG, Beschl. v. 27.06.2001 - B 6 KA 12/01 B -, juris Rn. 5).
  • BSG, 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH

    Sozialgerichtliches Verfahren - unzulässige Revision - LSG - Beifügung einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2013 - L 9 SO 485/13
    Zudem wird verbreitet vertreten, dass sich ein Befangenheitsgesuch erst mit der Rechtskraft des Beschlusses über seine Zurückweisung erledigt (vgl. BSG, Beschl. v. 30.06.2008 - B 2 U 1/08 RH -, juris Rn. 17 m.w.N.).
  • LSG Baden-Württemberg, 19.12.2017 - L 7 AS 3405/17

    Arbeitslosengeld II - Mehrbedarf - unabweisbarer laufender besonderer Bedarf -

    Der Richter B. war damit an der Mitwirkung bei dem Urteil nicht gehindert (vgl. LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16. Dezember 2013 - L 9 SO 485/13 B ER - juris Rdnr. 5).
  • SG Nürnberg, 14.10.2021 - S 4 R 139/21

    Coronavirus, SARS-CoV-2, Rente, Leistungen, Altersrente, Behinderung,

    Dies ist beispielsweise der Fall, wenn die begründete Aussicht besteht, dass der Kläger die begehrten Leistungen durch zumutbare Mitwirkungshandlungen gegenüber der zuständigen Behörde erhalten kann, vgl. zum Beispiel, LSG Nordrhein-Westfalen, Beschluss vom 16.12.2013, Az. L 9 SO 485/13 B, L 9 SO 486/13 B.
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht