Rechtsprechung
LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21 |
Volltextveröffentlichungen (5)
- Sozialgerichtsbarkeit.de
Rentenversicherung
- openjur.de
- NRWE (Rechtsprechungsdatenbank NRW)
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- rechtsportal.de
Kein Anspruch des unverheirateten Versicherten auf Erziehungsrente in der gesetzlichen Rentenversicherung; Verfassungsmäßigkeit von § 47 Abs. 1 SGB VI
Verfahrensgang
- SG Dortmund, 15.06.2021 - S 44 R 2418/18
- LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
- BSG, 24.07.2023 - B 5 R 31/23 B
Wird zitiert von ... (0) Neu Zitiert selbst (8)
- BVerfG, 09.11.2004 - 1 BvR 684/98
Ausschluss der Eltern nichtehelicher Kinder von einer Hinterbliebenenversorgung …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Dies sei auch dem Beschluss des BVerfG vom 09.11.2004 - 1 BvR 684/98 - zu entnehmen, in dem ausgeführt und begründet werde, dass die Vorschriften der §§ 40, 40a Abs. 1 und 41 Abs. 1 Satz 1 Bundesversorgungsgesetz (BVG) i.V.m. § 1 Abs. 8 Satz 1 Opferentschädigungsgesetz (OEG) mit Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG unvereinbar seien, soweit sie keine Versorgungsleistungen für den Partner eine nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorsähen, der nach dem gewaltsamen Tod des anderen Lebenspartners unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernehme.Etwas anderes folgt schließlich auch nicht aus dem Beschluss des BVerfG vom 09.11.2004 - 1 BvR 684/98 -, in dem das Gericht es für unvereinbar mit Art. 3 Abs. 1 GG i.V.m. Art. 6 Abs. 1 GG erklärt hat, dass das OEG keine Versorgungsleistung für den Partner einer nichtehelichen Lebensgemeinschaft vorsieht, der nach dem gewaltsamen Tod des anderen Lebenspartners unter Verzicht auf eine Erwerbstätigkeit die Betreuung der gemeinsamen Kinder übernimmt.
- LSG Bayern, 30.09.2009 - L 1 R 204/09
Vorlagebeschluss an das BVerfG - Rente wegen Todes - Erziehungsrente - …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Auf die Aufforderung der Beklagten, eine Heiratsurkunde und Unterlagen zu einer erfolgten Scheidung vorzulegen (Schreiben vom 18.07.2018) teilte der Kläger am 25.07.2018 mit, seinem Antrag sei trotz fehlendem Trauschein stattzugeben, da das Bayerische Landessozialgericht (LSG) so entschieden habe (L 1 R 204/09).Mit Beschluss vom 02.05.2012 - 1 BvG 20/09 - habe das Bundesverfassungsgericht (BVerfG) entschieden, dass der Normenkontrollantrag des Bayerischen LSG vom 30.09.2009 - L 1 R 204/09 - betreffend die Regelung der Erziehungsrente in § 47 SGB VI unzulässig sei.
- SG Karlsruhe, 19.11.2014 - S 12 R 4487/12
Anspruch auf Erziehungsrente gem § 47 Abs 1 SGB 6 - Verfassungsmäßigkeit der …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Dass lediglich die (weitere) Erziehungsrente den nie verheirateten Erziehenden nicht zusteht, beeinträchtigt die bereits durch diese übrigen Absicherungen auch wirtschaftlich mögliche Fortsetzung der Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einerseits nicht und ist andererseits durch die grundgesetzlich gerechtfertigte Privilegierung der Ehe (s. oben) gerechtfertigt (zum Ganzen so auch: SG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2014 - S 12 R 4487/12 -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.04.2016 - L 3 R 150/15 -, juris).
- LSG Sachsen-Anhalt, 18.04.2016 - L 3 R 150/15
Verfassungsmäßigkeit der Regelung zur Erziehungsrente nach § 47 Abs 1 SGB 6 aus …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Dass lediglich die (weitere) Erziehungsrente den nie verheirateten Erziehenden nicht zusteht, beeinträchtigt die bereits durch diese übrigen Absicherungen auch wirtschaftlich mögliche Fortsetzung der Lebens- und Erziehungsgemeinschaft einerseits nicht und ist andererseits durch die grundgesetzlich gerechtfertigte Privilegierung der Ehe (s. oben) gerechtfertigt (zum Ganzen so auch: SG Karlsruhe, Urteil vom 19.11.2014 - S 12 R 4487/12 -, juris; LSG Sachsen-Anhalt, Urteil vom 18.04.2016 - L 3 R 150/15 -, juris). - BVerfG, 12.10.2010 - 1 BvL 14/09
Zur Haftungsprivilegierung des nicht mit dem Kind in einem Haushalt lebenden …
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Dieses betrifft nach der ständigen Rechtsprechung des BVerfG die umfassende Gemeinschaft von Eltern und ihren Kindern bzw. die tatsächliche Lebens- und Erziehungsgemeinschaft von Eltern und Kindern (z.B. BVerfG, Beschluss vom 12.10.2010 - 1 BvL 14/09 -, juris;… vgl. Uhle in BeckOK GG, 52. Ed. 15.8.2022, Art. 6 Rn. 14). - BVerfG, 17.07.2002 - 1 BvF 1/01
Lebenspartnerschaftsgesetz
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Dadurch werden verschiedengeschlechtliche nichteheliche Lebensgemeinschaften zwar faktisch benachteiligt; wollen sie ihrer Lebensgemeinschaft aber eine dauerhafte Rechtsverbindlichkeit - verbunden mit den einhergehenden Vorteilen - geben, steht ihnen das Institut der Ehe zumutbar offen (vgl. BVerfG, Urteil vom 17.07.2002 - 1 BvF 1/01 -, juris, Rn. 109). - BVerfG, 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94
Pflegeversicherung III
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Der Gesetzgeber hat bei der Gestaltung sozialer Sicherungssysteme grundsätzlich einen großen Gestaltungsspielraum (BVerfG, Urteil vom 03.04.2001 - 1 BvR 1629/94 -, juris, Rn. 54). - BVerfG, 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07
Gleichbehandlung eingetragener Lebensgemeinschaft
Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 16.12.2022 - L 4 R 672/21
Dementsprechend darf der Gesetzgeber die in Art. 6 Abs. 1 GG ausdrücklich genannte, in der vorgesehenen rechtlichen Form geschlossene bürgerlich-rechtliche (§§ 1303 ff. BGB) Ehe - seit 01.10.2017 auch die gleichgeschlechtliche Ehe - gegenüber anderen Formen des Zusammenlebens anders regeln und insofern auch bestimmte Vorteile schaffen, die für diese anderen Formen nicht vorgesehen werden (vgl. dazu BVerfG, Beschluss vom 07.07.2009 - 1 BvR 1164/07 -, juris, Rn. 101f.).