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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12   

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https://dejure.org/2013,5197
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12 (https://dejure.org/2013,5197)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.01.2013 - L 5 KR 180/12 (https://dejure.org/2013,5197)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Januar 2013 - L 5 KR 180/12 (https://dejure.org/2013,5197)
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Kurzfassungen/Presse

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • NZS 2013, 421
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (7)

  • BSG, 18.02.1997 - 1 RK 23/96

    Kostenübernahme für Fahrten zur ambulanten Dialysebehandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12
    Eine Erstreckung des Anwendungsbereichs der Vorschrift auf weitere, nicht ausdrücklich genannte Fälle einer ambulanten Behandlung käme nur in Betracht, wenn die getroffene Regelung gemessen an den mit ihr verfolgten Zielen unvollständig wäre und durch die Einbeziehung ähnlicher, vom Gesetzeszweck ebenfalls erfasster Sachverhalte ergänzt werden müsste (BSG, Urteil v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 = NZS 1997, 420, juris Rdn. 12).

    Bereits der Umstand, dass das Gesetz die Übernahme der durch eine medizinische Behandlung verursachten Fahrkosten auf bestimmte, genau umschriebene Sachverhalte beschränkt und die Fälle, in denen Krankenkassen Fahrkosten zu übernehmen haben, abschließend regelt (vgl. BSG, Urteil v. 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 Rdn. 12), macht deutlich, daß die Regelung Ausnahmecharakter hat und die privilegierten Tatbestände abschließend erfassen will (BSG, Urteil v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 = NZS 1997, 420, juris Rdn. 13).

    Das GSG vom 21.12.1992 (BGBl. I S. 2266) hat zwar den Katalog der zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenversicherung zählenden Fahrkosten um den Tatbestand des jetzigen § 60 Abs. 2 Satz 1 Nr. 4 SGB V erweitert, jedoch das der Vorschrift zugrundeliegende Regel-Ausnahmeprinzip nicht aufgegeben (BSG, Urteil v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 = NZS 1997, 420, juris Rdn. 13).

  • BSG, 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R

    Krankenversicherung - Kostenübernahme für Fahrkosten bei ambulanter Behandlung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12
    Denn es hat sich bei den durchgeführten Fahrten mit dem Pkw um Fahrten gehandelt, die den Krankenkassen nicht im Rahmen des Naturalleistungsgrundsatzes als eigenorganisierte Leistungen zugerechnet werden und bei denen mithin der Anspruch aus § 60 SGB V von vornherein auf "die Kosten" als Ausgleich der entstandenen notwendigen finanziellen Aufwendungen selbst gerichtet ist (vgl. BSG, Urteil v. 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 5 Rdn. 16).

    Schließlich ist zu berücksichtigen, dass das BSG im Fall einer Versicherten, der einmal wöchentlich LDL-Apherese verordnet worden war, hinsichtlich der Fahrkosten von einer Zuzahlungspflicht für jede Fahrt ausgegangen ist und eine Beschränkung auf die erste Hin- und die letzte Rückfahrt nicht erörtert hat (vgl. BSG, Urteil v. 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 5, Rdn. 17, 18, 21, 36).

  • BSG, 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R

    Krankenversicherung - Kostenerstattungsansprüche - vorrangiger Übergang auf

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12
    Der Anspruch ist im Rechtssinne auch auf "laufende" Geldleistungen gerichtet, weil er - wie hier - über mehrere Zeitabschnitte selbst beschaffte Leistungen, und zwar Fahrten zu ambulanten strahlentherapeutischen Behandlungen betrifft (vgl. im Einzelnen BSG, Urteil v. 03.07.2012 - B 1 KR 6/11 R Rdn. 11 ff.).
  • BSG, 28.01.1999 - B 3 KR 4/98 R

    Krankenversicherung - Umfang der häuslichen Krankenpflege - Zusammenhang zwischen

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12
    In jedem Fall würden nur akute Behandlungsfälle, nicht jedoch Fälle einer dauerhaften Pflegebedürftigkeit erfasst (BSG SozR 3-2500 § 37 Nr. 1 juris Rdn. 19).
  • BSG, 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R

    Krankenversicherung - Nichtbenutzung eines Fahrzeuges für den eigenen Transport -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12
    Bereits der Umstand, dass das Gesetz die Übernahme der durch eine medizinische Behandlung verursachten Fahrkosten auf bestimmte, genau umschriebene Sachverhalte beschränkt und die Fälle, in denen Krankenkassen Fahrkosten zu übernehmen haben, abschließend regelt (vgl. BSG, Urteil v. 02.11.2007 - B 1 KR 4/07 R, SozR 4-2500 § 60 Nr. 2 Rdn. 12), macht deutlich, daß die Regelung Ausnahmecharakter hat und die privilegierten Tatbestände abschließend erfassen will (BSG, Urteil v. 18.02.1997 - 1 RK 23/96, SozR 3-2500 § 60 Nr. 1 = NZS 1997, 420, juris Rdn. 13).
  • BSG, 16.12.2008 - B 1 KR 2/08 R

    Krankenversicherung - sachleistungsersetzende Kostenerstattung nach

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12
    Kein anderes Ergebnis ergibt sich, wenn man den Antrag des Versicherten auf Erstattung von Fahrkosten vom 20.08.2008 als Überprüfungsantrag nach § 44 Abs. 1 Satz 1 Zehntes Buch Sozialgesetzbuch (SGB X) auslegt (vgl. auch BSG SozR 4-2500 § 13 Nr. 20).
  • Drs-Bund, 03.05.1988 - BT-Drs 11/2237
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.01.2013 - L 5 KR 180/12
    Der Gesetzgeber war der Auffassung, dass einerseits die starke, durch eine weitgehend unkritische Verordnung von Krankenfahrten seitens der Ärzte und Krankenhäuser mitverursachte Kostenbelastung der Krankenkassen finanziell nicht länger vertretbar, andererseits angesichts des hohen Grades der Motorisierung und des zumindest im städtischen Bereich dichten Netzes öffentlicher Verkehrsmittel eine umfassende Kostenübernahme auch nicht zwingend geboten sei (FraktEntw.-GRG, BT-Drucks. 11/2237, 186 zu § 68).
  • SG Duisburg, 13.01.2017 - S 39 KN 164/16
    Dass zu Fahrkosten ein Eigenanteil im Sinne der Zuzahlung nach § 61 SGB V zu leisten ist, ist in § 60 Abs. 1 Satz 3 SGB V ausdrücklich vorgeschrieben (vgl. hierzu auch BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R - Landessozialgericht für das Land Nord-rhein-Westfalen (LSG NRW), Urteil vom 17.01.2013 - L 5 KR 180/12 -).

    Abweichend hiervon kann nach allgemeiner Ansicht eine Erstattung für Fahrtkosten gewährt werden (u.a. BSG, Urteil vom 18.11.2014 - B 1 KR 8/13 R - Rn. 9; BSG, Urteil vom 28.07.2008 - B 1 KR 27/07 R -, Rn. 16; LSG NRW, Urteil vom 17.01.2013 - L 5 KR 180/12 -, Rn. 27 f.), so dass die beantragte Kostenerstattung grundsätzlich möglich war.

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