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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2021 - L 17 U 643/18   

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https://dejure.org/2021,11752
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2021 - L 17 U 643/18 (https://dejure.org/2021,11752)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.02.2021 - L 17 U 643/18 (https://dejure.org/2021,11752)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Februar 2021 - L 17 U 643/18 (https://dejure.org/2021,11752)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (3)

  • LSG Baden-Württemberg, 25.08.2017 - L 8 U 1894/17

    Sozialgerichtliches Verfahren - Unzulässigkeit - Leistungsklage: nicht näher

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2021 - L 17 U 643/18
    Bei diesem Begehren handelt es sich um ein Feststellungsbegehren gerichtet auf die Feststellung über den 02.09.2013 hinausgehender durch den am 15.11.2012 erlittenen Arbeitsunfall bedingter AU, welches die Klägerin in einen Verpflichtungsantrag gekleidet hat (vgl. dazu auch Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 2017 - L 8 U 1894/17 -, Rn. 50, juris).

    Die im angefochtenen Bescheid ausgesprochene Dauer der AU ist vielmehr lediglich ein erläuternder Hinweis ohne Regelungsgehalt, der einer eigenständigen Anfechtung nicht zugänglich ist (vgl. Landessozialgericht Baden-Württemberg, Urteil vom 25. August 2017 - L 8 U 1894/17 -, Rn. 53 - 54, juris m.w.N.).

  • LSG Niedersachsen-Bremen, 30.11.2011 - L 3 U 220/10

    Gesetzliche Unfallversicherung - Sozialdatenschutz - kein Vorschlagsrecht des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2021 - L 17 U 643/18
    Hieran hält er fest und weist ergänzend darauf hin, dass sich aus dem Recht der gesetzlichen Unfallversicherung, insbesondere auch aus § 200 Abs. 2 SGB VII, kein Recht des Versicherten ergibt, selbst einen Gutachter bindend vorzuschlagen, den die Verwaltung dann zu beauftragen hat (Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen, Urteil vom 30.11.2011 - L 3 U 220/10 -, Rn. 23-25, juris).
  • SG Köln, 09.11.2018 - S 18 U 157/17
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2021 - L 17 U 643/18
    Die Klägerin beantragt schriftsätzlich, das Urteil des Sozialgerichts Köln vom 09.11.2018 (S 18 U 157/17) unter Abänderung des Bescheides vom 19.03.2014 in Gestalt des Widerspruchsbescheides vom 15.03.2017 aufzuheben und die Beklagte zu verurteilen, bei ihr unfallbedingte Arbeitsunfähigkeit über den 02.09.2013 hinaus anzuerkennen.
  • SG Duisburg, 28.03.2023 - S 49 U 26/22
    Sofern lediglich einzelne Anspruchsvoraussetzungen verneint werden - bspw. Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit - liegt regelmäßig keine Entscheidung über den entsprechenden Leistungsanspruch vor und auch eine sog. Elementenfeststellung ist unzulässig, mit welcher geltend gemacht werden soll, dass die einzelnen Anspruchsvoraussetzung - als Einzelelement eines Leistungsanspruches - entgegen der Bescheidung der Behörde doch verwirklicht ist (in diesem Sinne einschränkend für eine Vorliegensdauer des Merkmals unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit etwa: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.02.2021 - L 17 U 643/18, juris, Rn. 41; vgl. auch: Senger, in: Schlegel/Voelzke, jurisPK-SGG, 2. Aufl., § 55 SGG, Rn. 43; Böttiger, in: Fichte/Jüttner, SGG, 3. Aufl. 2020, § 55 SGG [Klagebegehren in Form der Feststellungsklage], Rn. 6 m.w.N. aus Rechtsprechung und Literatur).
  • SG Duisburg, 23.09.2022 - S 49 U 613/17
    Sofern lediglich einzelne Anspruchsvoraussetzungen verneint werden - bspw. Arbeitsunfähigkeit oder Behandlungsbedürftigkeit - liegt regelmäßig keine Entscheidung über den entsprechenden Leistungsanspruch vor und auch eine sog. Elementenfeststellung ist unzulässig, mit welcher geltend gemacht werden soll, dass die einzelnen Anspruchsvoraussetzung - als Einzelelement eines Leistungsanspruches - entgegen der Bescheidung der Behörde doch verwirklicht ist (in diesem Sinne einschränkend für eine Vorliegensdauer des Merkmals unfallbedingter Arbeitsunfähigkeit etwa: LSG Nordrhein-Westfalen, Beschl. v. 17.02.2021 - L 17 U 643/18, juris, Rn. 41).
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