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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 10 P 38/12   

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https://dejure.org/2013,11490
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 10 P 38/12 (https://dejure.org/2013,11490)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.04.2013 - L 10 P 38/12 (https://dejure.org/2013,11490)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. April 2013 - L 10 P 38/12 (https://dejure.org/2013,11490)
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Wird zitiert von ... (2)Neu Zitiert selbst (2)

  • BSG, 07.07.2005 - B 3 P 8/04 R

    Rücknahme eines Pflegegeld bewilligenden Verwaltungsaktes - Rechtswidrigkeit der

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 10 P 38/12
    Schließlich könne die angefochtene Entscheidung auch nicht auf das Urteil des BSG vom 07.07.2005 (Az.: B 3 P 8/04 R) gestützt werden, da dem dortigen Klageverfahren eine andere Fallkonstellation zugrunde gelegen habe.

    Etwas anderes ergibt sich auch nicht aufgrund der Hinweise des SG auf das Urteil des BSG vom 07.07.2005 (B 3 P 8/04 R).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 29.08.2012 - L 10 SB 89/12

    Entschädigungs-/Schwerbehindertenrecht

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.04.2013 - L 10 P 38/12
    Er hätte rechtzeitig vor der mündlichen Verhandlung gestellt werden müssen, damit die Sachverständigen geladen bzw zunächst schriftlich befragt und eine Vertagung hätte vermieden werden können (vgl Urteil des erkennenden Senats vom 29.08.2012, L 10 SB 89/12, mwN, Keller in Meyer-Ladewig/Keller/Leitherer, aa0, § 118 Rn 12e mwN).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 19.05.2016 - L 9 AL 255/15

    Gewährung eines Eingliederungszuschusses; Weiterführung einer offensichtlich

    Die grundsätzliche Kostenfreiheit in sozialgerichtlichen Verfahren ist an die Grenze gelangt, wenn die Gerichte - wie hier - sinnlos und über Gebühr in Anspruch genommen werden (Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.04.2013 - L 10 P 38/12 -, juris Rn. 24).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 27.08.2014 - L 10 P 52/14

    Berufung gegen die Verpflichtung zur Zahlung von Pflegegeld nach der Pflegestufe

    Mit Urteil vom 17.04.2013 (L 10 P 38/12 in Juris) hat der Senat die Berufung der Beklagten zurückgewiesen und ihr - neben den außergerichtlichen Kosten des Klägers - Kosten in Höhe von 1000 EUR auferlegt.
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