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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 61/16   

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https://dejure.org/2018,50377
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 61/16 (https://dejure.org/2018,50377)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.05.2018 - L 9 AL 61/16 (https://dejure.org/2018,50377)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Mai 2018 - L 9 AL 61/16 (https://dejure.org/2018,50377)
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  • LSG Nordrhein-Westfalen, 20.02.2014 - L 9 AL 49/13
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 61/16
    Dem Bildungsgutschein bzw. dem Bescheid über die Bewilligung von FbW-Leistungen vom 09.06.2011, deren Aufhebung die Beklagte versäumt hat, kommt insoweit Tatbestandswirkung zu, als dass nicht zu prüfen ist, ob eine nach § 81 SGB III geförderte berufliche Weiterbildung überhaupt vorliegt (vgl. zur Tatbestandswirkung Senat, Beschluss vom 17.02.2012 - L 9 AL 370/11 B ER -, juris Rn. 8, und Beschluss vom 20.02.2014 - L 9 AL 49/13 -, juris Rn. 69).
  • BSG, 10.05.1979 - 7 RAr 40/78

    Unterhaltsgeldanspruch, einzelne Besuchstage

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 61/16
    Denn die Teilnahme an der Maßnahme vermittelt die Kausalität i.S.v. § 144 Abs. 1 SGB III. Folglich muss der geförderte Teilnehmer an nach dem Maßnahmekonzept für ihn vorgesehenen Unterrichtseinheiten regelmäßig teilnehmen, um den Anspruch auf Arbeitslosengeld zu behalten (vgl. BSG, Urteil vom 10.05.1979 - 7 RAr 40/78 -, juris Rn. 9; Söhngen, a.a.O., Rn. 28 f.).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 17.02.2012 - L 9 AL 370/11

    Arbeitslosenversicherung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.05.2018 - L 9 AL 61/16
    Dem Bildungsgutschein bzw. dem Bescheid über die Bewilligung von FbW-Leistungen vom 09.06.2011, deren Aufhebung die Beklagte versäumt hat, kommt insoweit Tatbestandswirkung zu, als dass nicht zu prüfen ist, ob eine nach § 81 SGB III geförderte berufliche Weiterbildung überhaupt vorliegt (vgl. zur Tatbestandswirkung Senat, Beschluss vom 17.02.2012 - L 9 AL 370/11 B ER -, juris Rn. 8, und Beschluss vom 20.02.2014 - L 9 AL 49/13 -, juris Rn. 69).
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