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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13   

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https://dejure.org/2013,39943
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13 (https://dejure.org/2013,39943)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.09.2013 - L 1 KR 491/13 (https://dejure.org/2013,39943)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. September 2013 - L 1 KR 491/13 (https://dejure.org/2013,39943)
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Volltextveröffentlichungen (8)

  • REHADAT Informationssystem (Volltext/Leitsatz/Kurzinformation)

    Anspruch auf mobile Rollstuhl-Treppensteighilfe 'Scalamobil' durch gesetzliche Krankenversicherung

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Gesetzliche Krankenversicherung; Hilfsmittelversorgung; Gehbehinderung; Treppensteighilfe für Rollstuhl

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gesetzliche Krankenversicherung

  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (15)

  • BSG, 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - keine Leistungspflicht der Krankenkassen für

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
    Nach dem Urteil des Bundessozialgerichts (BSG) vom 07.10.2010 (B 3 KR 13/09) habe ein dauerhaft gehunfähiger Versicherter keinen Anspruch auf eine Versorgung mit einer elektrisch betriebenen mobilen Treppensteighilfe allein aufgrund seiner individuellen Wohnverhältnisse.

    Die Beklagte, die gegen das ihr am 08.07.2013 zugestellte Urteil am 15.07.2013 unter Wiederholung und Vertiefung ihres erstinstanzlichen Vortrags - weiterhin gestützt auf das Urteil des BSG vom 07.10.2010 (B 3 KR 13/09) - Berufung eingelegt hat, beantragt, das Urteil des Sozialgerichts Düsseldorf vom 13.06.2013 abzuändern und die Klage abzuweisen.

    Als Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist die Treppensteighilfe von der Beklagten zu gewähren, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (zu diesen Voraussetzungen vgl. in ständiger Rspr. u.v.a. BSG Urteile vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, vom 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - und vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R -).

    An diesen Maßstäben hat das BSG in seiner Grundsatzentscheidung zur Versorgung einer Rollstuhlfahrerin mit einer Treppensteighilfe vom 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 - festgehalten.

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R

    Krankenversicherung - Rollstuhl-Bike als Hilfsmittel - Zielrichtungen des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
    Daher kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (BSG, Urteile vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R - und vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R -).

    Für die Bestimmung des Nahbereichs gilt ein abstrakter, von den Besonderheiten des jeweiligen Wohnortes unabhängiger Maßstab (BSG, Urteile vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R -, vom 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R - und vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R -).

    Der in § 33 SGB I normierte Individualisierungsgrundsatz ist für den die Anspruchsvoraussetzungen des § 33 SGB V betreffenden Nahbereich bereits deshalb ohne Bedeutung, weil er ausschließlich für die Ausgestaltung sozialer Rechte gilt, seine Anwendung mithin auf die Rechtsfolgenseite einer im SGB geregelten Anspruchsgrundlage beschränkt ist (zusammenfassend BSG, Urteile vom 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R - und vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R -).

  • BSG, 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R

    Krankenversicherung - keine Ausstattung eines gehunfähigen Schülers mit zweitem

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
    Daher kann die Versorgung mit einem fortschrittlichen, technisch weiterentwickelten Hilfsmittel nicht mit der Begründung abgelehnt werden, der bisher erreichte Versorgungsstandard sei ausreichend, solange ein Ausgleich der Behinderung nicht vollständig im Sinne des Gleichziehens mit einem nicht behinderten Menschen erreicht ist (BSG, Urteile vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R - und vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R -).

    Als Hilfsmittel zum mittelbaren Behinderungsausgleich ist die Treppensteighilfe von der Beklagten zu gewähren, wenn sie die Auswirkungen der Behinderung im gesamten täglichen Leben beseitigt oder mildert und damit ein allgemeines Grundbedürfnis des täglichen Lebens betrifft (zu diesen Voraussetzungen vgl. in ständiger Rspr. u.v.a. BSG Urteile vom 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R -, vom 07.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - und vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R -).

    Dazu haben die Krankenkassen die Versicherten so auszustatten, dass sie sich nach Möglichkeit in der eigenen Wohnung bewegen und - dies ist hier entscheidend - die Wohnung verlassen können, um bei einem kurzen "Spaziergang an die frische Luft zu kommen" oder um die - üblicherweise im Nahbereich der Wohnung liegenden - Stellen zu erreichen, an denen Alltagsgeschäfte zu erledigen sind (u.v.a. BSG Urteile vom 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R - und vom 03.11.2011 - B 3 KR 4/11 R -, jeweils m.w.N.).

  • BSG, 12.06.2008 - B 3 P 6/07 R

    Deckenlifter keine Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfelds

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
    Eine Hilfe zählt danach zu den Mitteln der behinderungsgerechten Zurichtung der Wohnung und nicht zu den Hilfsmitteln nach § 33 SGB V und § 31 SGB IX, wenn sie nur in der konkreten Wohnung (Wohngrundstück) wegen deren besonderer Beschaffenheit erforderlich ist, nicht aber, wenn es dieser Hilfe typischerweise und erfahrungsgemäß auch in anderen Wohnungen bzw. Wohngebäuden bedarf (BSG, Urteil vom 12.06.2008, B 3 P 6/07 R. - Deckenlifter).

    In seiner "Deckenlifter"-Entscheidung (Urteil vom 12.06.2008, B 3 P 6/07 R), an der der 3. Senat des BSG mithin ausdrücklich festhält, orientiert er sich für die Auslegung des Begriffs "Maßnahme zur Verbesserung des individuellen Wohnumfeldes" maßgeblich an dem Maßnahmezweck einerseits und der Dauerhaftigkeit des Wohnungseinbaus andererseits.

  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R

    Krankenversicherung - Versorgung von Erwachsenen mit Rollstuhl-Bike -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
    Für die Bestimmung des Nahbereichs gilt ein abstrakter, von den Besonderheiten des jeweiligen Wohnortes unabhängiger Maßstab (BSG, Urteile vom 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R -, vom 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R - und vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R -).

    Der in § 33 SGB I normierte Individualisierungsgrundsatz ist für den die Anspruchsvoraussetzungen des § 33 SGB V betreffenden Nahbereich bereits deshalb ohne Bedeutung, weil er ausschließlich für die Ausgestaltung sozialer Rechte gilt, seine Anwendung mithin auf die Rechtsfolgenseite einer im SGB geregelten Anspruchsgrundlage beschränkt ist (zusammenfassend BSG, Urteile vom 18.05.2011 - B 3 KR 7/10 R - und vom 18.05.2011 - B 3 KR 12/10 R -).

  • BSG, 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Treppenlift - Treppenraupe - Anpassung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
    Dabei ist es ohne Belang, ob eine technische Hilfe nur unter Einschaltung Dritter genutzt werden kann (vgl. etwa BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R - zum Treppenlift, Urteil vom 08.06.1994 - 3/1 RK 13/93 - zum Rollstuhlboy, Beschluss vom 26.06.1990 - 3 RK 39/89 B - zur Notrufanlage und Urteil vom 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79 - zum Krankenlifter).
  • BSG, 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - kein Anspruch auf Versorgung mit einer

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
    Grundsätzlich bemisst sich die Leistungspflicht gemäß ständiger Rechtsprechung des BSG danach, ob ein Hilfsmittel zum unmittelbaren oder zum mittelbaren Behinderungsausgleich beansprucht wird (u.v.a. Urteile vom 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R - und 21.03.2013 - B 3 KR 3/12 R -).
  • BSG, 08.06.1994 - 1 RK 13/93

    Krankenversicherung - Hilfsmittel Rollstuhlboy - Erforderlichkeit

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
    Dabei ist es ohne Belang, ob eine technische Hilfe nur unter Einschaltung Dritter genutzt werden kann (vgl. etwa BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R - zum Treppenlift, Urteil vom 08.06.1994 - 3/1 RK 13/93 - zum Rollstuhlboy, Beschluss vom 26.06.1990 - 3 RK 39/89 B - zur Notrufanlage und Urteil vom 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79 - zum Krankenlifter).
  • BSG, 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79

    Krankenlifter zum Tragen, Heben und Transpotieren von Schwerstkörperbehinderten

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
    Dabei ist es ohne Belang, ob eine technische Hilfe nur unter Einschaltung Dritter genutzt werden kann (vgl. etwa BSG, Urteil vom 06.08.1998 - B 3 KR 14/97 R - zum Treppenlift, Urteil vom 08.06.1994 - 3/1 RK 13/93 - zum Rollstuhlboy, Beschluss vom 26.06.1990 - 3 RK 39/89 B - zur Notrufanlage und Urteil vom 01.04.1981 - 5a/5 RKn 12/79 - zum Krankenlifter).
  • BSG, 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R

    Krankenversicherung - Querschnittslähmung - Jugendlicher - Hilfsmittel -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.09.2013 - L 1 KR 491/13
    Die Frage, ob ein Mittel als allgemeiner Gebrauchsgegenstand des täglichen Lebens einzustufen ist, stellt sich für einen Gegenstand, der von der Konzeption her vorwiegend für Kranke oder Behinderte gedacht ist, erst dann, wenn er in nennenswertem Umfang auch von insoweit nicht betroffenen Menschen benutzt wird (BSG, Urteil vom 16.04.1998 - B 3 KR 9/97 R -).
  • BSG, 18.05.2011 - B 3 KR 10/10 R

    Krankenversicherung - kein Anspruch der Versicherten auf Versorgung mit

  • BSG, 26.06.1990 - 3 RK 39/89

    Beiträge für die Teilnahme an einem Nothilfsdienst und für eine Notrufanlage

  • BSG, 24.01.2013 - B 3 KR 5/12 R

    Krankenversicherung - Leistungsantrag zur Hilfsmittelversorgung (hier: technisch

  • BSG, 19.04.2007 - B 3 KR 9/06 R

    Krankenversicherung - Hilfsmittel - Erschließen eines körperlichen Freiraums -

  • BSG, 17.12.2009 - B 3 KR 20/08 R

    Krankenkasse darf Hörgeschädigte nicht auf Versorgung mit unzureichenden

  • LSG Baden-Württemberg, 19.02.2014 - L 5 KR 4341/12
    Der Senat folgt mit dieser Entscheidung - auch in der Begründung - dem 1. Senat des LSG NRW, Urt. v. 17.9.2013 - L 1 KR 491/13, denn auch im vorliegenden Fall ist - anders als im Urteil des BSG v. 7.10.2010 - B 3 KR 13/09 R - die Klägerin nicht in der Lage, ihre Wohnung ohne Treppensteighilfe zu verlassen.
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