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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 150/12   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 150/12 (https://dejure.org/2013,32845)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.10.2013 - L 9 AL 150/12 (https://dejure.org/2013,32845)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 (https://dejure.org/2013,32845)
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Wird zitiert von ... (9)Neu Zitiert selbst (5)

  • SG Berlin, 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07

    Förderung der Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit - Weitergewährung des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 150/12
    Dies bedeute für den vorliegenden Sachverhalt: Da der Gründungszuschuss zur Sicherung des Lebensunterhalts und der sozialen Absicherung diene (Verweis auf BT-Drucksache 16/1696 Seite 30), bedürfe es einer solchen Absicherung nicht (mehr), wenn diese schon über die eigenen Einnahmen aus der geförderten Geschäftstätigkeit gewährleistet werden könne (Verweis auf SG Berlin, Urteil vom 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 - Orientierungssatz und Rdnr. 19).

    aa) Indem die Beklagte darauf abgestellt hat, ob der Kläger mit den Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit seinen Lebensunterhalt und die für ihn notwendige soziale Sicherung sicherstellen konnte, hat sie einen legitimen, der Teleologie des § 58 Abs. 2 SGB III a.F. entsprechenden Zweck verfolgt und damit ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung ausgeübt (in diesem Sinne auch SG Berlin, Urt. v. 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 -, juris Rn. 19 f.; Winkler, in: Gagel, SGB II/SGB III, § 94 SGB III, Rn. 11, Stand: April 2012).

  • BSG, 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R

    Vorbehaltsbescheid - Anpassungsbescheide - endgültiger Bescheid - Rückforderung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 150/12
    Entscheidend ist, dass die Behörde neben ihren internen Weisungen die Besonderheiten des Einzelfalles beachtet (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R -, juris Rn. 27 m.w.N.).
  • BSG, 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Verletztenrente - Abfindung - Ermessen -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 150/12
    Deshalb haben die Tatsacheninstanzen in tatsächlicher Hinsicht zu überprüfen, ob die Behörde die Tatsachen, die sie ihrer Ermessensentscheidung zugrunde gelegt hat, zutreffend und vollständig ermittelt hat (vgl. zum Ganzen BSG, Urt. v. 09.11.2010 - B 2 U 10/10 R -, juris Rn. 15).
  • BSG, 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R

    Gesetzliche Unfallversicherung - Leistungsversagung - Leistungsentziehung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 150/12
    Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen z.T. nicht einheitlich vorgenommen wird (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R -, juris Rn. 16; Keller, a.a.O., Rn. 27).
  • BSG, 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R

    Förderung der beruflichen Weiterbildung - vorherige Beratungspflicht und

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2013 - L 9 AL 150/12
    Vielmehr konnten allein die bei Erlass des Bescheids vom 16.05.2011 bzw. des Widerspruchsbescheids vom 23.05.2011 (vgl. zum maßgeblichen Zeitpunkt für eine Prognoseentscheidung BSG, Urt. v. 03.07.2003 - B 7 AL 66/02 R -, juris Rn. 24 f. m.w.N.) bekannten Umstände Grundlage für die Prognoseentscheidung der Beklagten sein.
  • SG Duisburg, 05.11.2014 - S 16 AL 594/12

    Ablehnung der weiteren Förderung der Aufnahme einer selbstständigen Tätigkeit

    Ob diese weitere Förderung gemäß § 324 Abs. 1 Satz 1 SGB III unter dem Vorbehalt einer - hier nicht erfolgten - rechtzeitigen Antragsstellung vor Eintritt des leistungsbegründenden Ereignisses stehen, kann hier offenbleiben (vgl. Landessozialgericht NRW (LSG NRW), Urteil vom 17.10.2013 - L 9 AL 150/12, juris Randnr. 31 mit Hinweisen zum Meinungsstreit, dort ebenfalls offen gelassen).

    Hieraus haben Rechtsprechung und Literatur verschiedene Kategorien von Ermessensfehlern (Ermessensnichtgebrauch, Ermessensüberschreitung, Ermessensunterschreitung, Ermessensfehlgebrauch) entwickelt, wobei die Begrifflichkeiten und Unterteilung in die einzelnen Fallgruppen z.T. nicht einheitlich vorgenommen wird (vgl. insoweit BSG, Urt. v. 18.03.2008 - B 2 U 1/07 R -, juris Rn. 16; LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 35ff, m.w.N ; Keller, in Meyer-Ladewig/Keller/ Leitherer, Kommentar zu § 54 SGG,10. Auflage 2012, Rn. 27; Kuhnke in jurisPK-SGB III, 1. Aufl. 2014, § 93 SGB III, Rn. 35 ).

    Ist die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen oder hat sie andere vom Gericht festgestellte Tatsachen nicht berücksichtigt, ist die Entscheidung der Behörde aufzuheben, wenn dadurch die Ermessensentscheidung beeinflusst wurde oder hätte beeinflusst werden können (vgl. LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 35ff, m.w.N.; Keller, a.a.O., Rn. 27ff.).

    Die Beklagte hat, indem sie die sich aus der selbständigen Tätigkeit ergebende Leistungsfähigkeit unter dem Gesichtspunkt der Erforderlichkeit der Leistung zur Sicherung des Lebensunterhaltes und der sozialen Sicherung geprüft hat, von einem durch den Zweck des § 58 Abs. 2 SGB III gerechtfertigten Ermessensgesichtspunkt Gebrauch gemacht hat (LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 42ff ; LSG Baden-Württemberg, Urteil vom 28.02.2014 - L 8 AL 1515/13, juris Rn. 35, Sozialgericht Chemnitz, Urteil vom 12.06.2014 - S 26 AL 863/12, juris Rn. 41 f.; Kuhnke in jurisPK-SGB III, § 93 SGB III Rn. 36).

    Die Kammer verweist hierzu auf die zutreffenden und ausführlichen Erläuterungen in der angegebenen Entscheidung des LSG NRW im Urteil vom 17.10.2013 (a.a.O., juris Rn. 42 ff.) und macht sich diese zu Eigen.

    Vertrauensschutzgesichtspunkten zugunsten der Geförderten wird dadurch hinreichend Rechnung getragen, dass vor der Entscheidung über den Weiterbewilligungsantrag in Gestalt einer Prognose geprüft wird, ob das Einkommen aus der selbstständigen Tätigkeit voraussichtlich zur sozialen Absicherung ausreicht" (LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 42 bis 46).

    Ob Beklagte verpflichtet ist, Überlegungen und Ermittlungen zu dem verfügbaren Nettoeinkommen der Klägerin und ihren tatsächlichen Ausgaben für die soziale Sicherung anzustellen (so LSG NRW, Urteil vom 17.10.2013, a.a.O., Rn. 58), und ob dies grundsätzlich zu erfolgen hat oder nur im Falle konkreter Anhaltspunkte, kann hier offen bleiben.

  • LSG Rheinland-Pfalz, 28.05.2015 - L 1 AL 33/14

    Anspruch auf Weitergewährung des Gründungszuschusses

    Indem die Beklagte darauf abgestellt hat, ob der Kläger mit den Einnahmen aus seiner selbstständigen Tätigkeit seinen Lebensunterhalt und die für ihn notwendige soziale Sicherung sicherstellen konnte, hat sie einen legitimen, der Teleologie des § 94 Abs. 2 SGB III entsprechenden Zweck verfolgt und damit ihr Ermessen entsprechend dem Zweck der gesetzlichen Ermächtigung ausgeübt (vgl Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013 - L 9 AL 150/12 -, juris zu der bis zum 31.03.2012 geltenden wortgleichen Vorgängerreglung in § 58 Abs. 2 SGB III).

    Wenn der Gesetzgeber in Anbetracht dieser Erwägungen die Weitergewährung des auf die pauschale soziale Absicherung reduzierten Gründungszuschusses in das Ermessen der Beklagten stellt, so entspricht es dem Sinn und Zweck dieser Ermächtigung, dass die Weitergewährung abgelehnt werden kann, wenn die Absicherung schon über die eigenen Einnahmen aus der geförderten Geschäftstätigkeit gewährleistet werden kann (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013, aaO; SG Berlin, Urteil vom 08.02.2010 - S 70 AL 3675/07 -, juris; SG Duisburg, Urteil vom 05.11.2014 - S 16 AL 594/12 -, juris, jeweils zu der bis zum 31.03.2012 geltenden wortgleichen Vorgängerreglung in § 58 Abs. 2 SGB III; Link, in Eicher/Schlegel, SGB III nF, § 94, Rn 46).

    Förderungsbedarf, der dann nicht besteht, wenn das erzielte Einkommen zur sozialen Sicherung ausreicht (vgl LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013, aaO; SG Duisburg, Urteil vom 05.11.2014 - S 16 AL 594/12 -, juris).

  • LSG Bayern, 20.04.2017 - L 9 AL 49/14

    Ermessensausübung bei der Gewährung eines Gründungszuschusses zur Förderung der

    Zu einer rechtsfehlerfreien Ermessensausübung hätte es jedoch der umfassenden Prüfung der Besonderheiten des Einzelfalles des Klägers bedurft (vgl. Bundessozialgericht, Urteil vom 16.06.1999, Az. B 9 V 4/99 R; Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013, Az. L 9 AL 150/12).

    Es war nach alledem nicht ermessensfehlerhaft oder gar ermessensmissbräuchlich, den Antrag auf Weitergewährung des Gründungszuschusses abzulehnen." Anders als in dem vom Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen mit Urteil vom 17.10.2013 (Az. L 9 AL 150/12) entschiedenen Verfahren fand daher im hier vorliegenden Fall offensichtlich keinerlei Einzelfallprüfung der Beklagten statt, da die Beklagte die Ablehnung der streitigen Leistung allein mit der Überschreitung des oben genannten Grenzbetrages begründet hat.

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 06.06.2018 - L 9 AL 92/18

    Gewährung eines Gründungszuschusses

    Die Antragsgegnerin kann mithin auch bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen grundsätzlich die Gewährung des Zuschusses ablehnen (Urteil des Senats vom 17.10.2013 - L 9 AL 150/12 - juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.10.2016 - L 18 AL 50/15 - juris Rn. 17).
  • LSG Berlin-Brandenburg, 05.10.2016 - L 18 AL 50/15

    Ermessen des Leistungsträgers bei der Bemessung der Dauer des Gründungszuschusses

    Wenn der Gesetzgeber in Anbetracht dieser Erwägungen die Weitergewährung des auf die pauschale soziale Absicherung reduzierten GZ in das Ermessen der Beklagten stellt, so entspricht es dem Sinn und Zweck dieser Ermächtigung, dass die Weitergewährung abgelehnt werden kann, wenn die Absicherung schon über die eigenen Einnahmen aus der geförderten Geschäftstätigkeit gewährleistet werden kann (vgl Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 - juris).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 08.08.2018 - L 9 AL 94/18

    Geltendmachung eines Gründungszuschusses

    Die Beklagte kann mithin auch bei Vorliegen der tatbestandlichen Voraussetzungen grundsätzlich die Gewährung des Zuschusses ablehnen (Urteil des Senats vom 17.10.2013 - L 9 AL 150/12 - juris Rn. 35; LSG Berlin-Brandenburg, Urteil vom 05.10.2016 - L 18 AL 50/15 - juris Rn. 17).
  • SG Duisburg, 02.11.2015 - S 16 AL 624/12

    Anspruch eines Facharztes für Chirurgie auf Gewährung eines Gründungszuschusses

    Ist die Behörde von einem unrichtigen Sachverhalt ausgegangen oder hat sie andere vom Gericht festgestellte Tatsachen nicht berücksichtigt, ist die Entscheidung der Behörde aufzuheben, wenn dadurch die Ermessensentscheidung beeinflusst wurde oder hätte beeinflusst werden können (vgl. LSG NRW, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 -, juris Rn. 35ff, m.w.N.; Keller, a.a.O., Rn. 27ff.).
  • LSG Niedersachsen-Bremen, 23.01.2018 - L 11 AL 25/16
    Insoweit geht der Gesetzgeber davon aus, dass nach Abschluss der ersten Förderphase das Unternehmen derart gefestigt ist, dass der Lebensunterhalt aus den Einnahmen der selbstständigen Tätigkeit bestritten werden kann und (allenfalls) noch ein Bedürfnis für die Gewährung von Leistungen zur sozialen Absicherung besteht (LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17. Oktober 2013 - L 9 AL 150/12 - unter Hinweis auf die Beschlussempfehlung und den Bericht des Ausschusses für Arbeit und Soziales des Deutschen Bundestages vom 31. Mai 2006, BT-Drs 16/1696, Seite 31).
  • LSG Baden-Württemberg, 20.03.2015 - L 12 AL 1669/14
    Ein Berufen auf ermessenslenkende Weisungen ist zulässig, wenn nicht sogar zur Gewährleistung einer dem allgemeinen Gleichheitssatz des Artikel 3 Abs. 1 des Grundgesetzes (GG) entsprechenden Ermessensausübung geboten (BSG, Urteil vom 16.06.1999 - B 9 V 4/99 R - BSGE 84, 108 = SozR 3-3900 § 22 Nr. 1; LSG Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 17.10.2013 - L 9 AL 150/12 -, juris).
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