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   LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2019 - L 21 AS 1484/19 B ER   

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https://dejure.org/2019,56551
LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2019 - L 21 AS 1484/19 B ER (https://dejure.org/2019,56551)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17.10.2019 - L 21 AS 1484/19 B ER (https://dejure.org/2019,56551)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 17. Oktober 2019 - L 21 AS 1484/19 B ER (https://dejure.org/2019,56551)
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (7)

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.09.2017 - L 21 AS 1459/17

    Anspruch auf Leistungen der Grundsicherung für Arbeitsuchende nach dem SGB II im

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2019 - L 21 AS 1484/19
    Steht somit (zumindest) eine ungeklärte unionsrechtliche Rechtsfrage im Raum, bei der im Hauptsacheverfahren eine Vorlage an den EuGH naheliegt, kann sich das Tatsachengericht nicht mit einer summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten zufriedengeben, sondern muss darüber hinaus eine Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Antragsteller durchführen (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16, Rn. 18 und 23; zum Vorstehenden Beschluss des erkennenden Senats vom 14. September 2017 - L 21 AS 1459/17 B ER / L 21 AS 1360/17 B -, Juris Rn. 34).

    Der Senat nimmt insoweit zur Begründung im Einzelnen auf seinen Beschluss vom 14.09.2017 (L 21 AS 1459/17 B ER / L 21 AS 1360/18 B, Juris Rn. 43 ff.) Bezug, auf den er die Beteiligten vor seiner Entscheidung ausdrücklich hingewiesen hat.

    Ein solcher besonderer Grund könnte insbesondere angesichts der grundrechtlichen Schutzpflicht aus Art. 2 Abs. 2 Satz 1 GG eine Schwangerschaft mit unmittelbar bevorstehender bzw. zu erwartender Entbindung sein (dazu Beschluss des erkennenden Senates vom 14.09.2017 - L 21 AS 1459/17 B ER / L 21 AS 1360/18 B, Juris Rn. 36).

  • LSG Nordrhein-Westfalen, 12.07.2017 - L 12 AS 596/17

    SGB-II -Leistungen; EU-Ausländer; Europarechtswidrigkeit des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2019 - L 21 AS 1484/19
    In diesem Fall sind die grundrechtlichen Belange des Antragstellers umfassend in die Abwägung einzustellen (LSG NRW vom 12.07.2017 - L 12 AS 596/17 B ER / L 12 AS 597/17 B, Juris Rn. 21).
  • LSG Nordrhein-Westfalen, 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18

    SGB II-Leistungsausschluss für sog. EU-Ausländer europarechtswidrig?

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2019 - L 21 AS 1484/19
    Die europarechtlichen Bedenken, die gegen diesen Leistungsausschluss vorgebracht werden und einen Verstoß gegen das leistungsrechtliche Gleichbehandlungsgebot des Art. 4 der Verordnung (EG) 883/2004 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 29.04.2004 (Koordinierungsverordnung) annehmen (hierzu Vorlagebeschluss des LSG NRW vom 14.02.2019 - L 19 AS 1104/18, m.w.N. zum Streitstand), hält der Senat derzeit nicht für derart durchgreifend, dass das nationale Recht unangewendet bleiben müsste.
  • BVerfG, 27.04.2005 - 1 BvR 223/05

    Einstweiliger Rechtsschutz gegen eine Untersagungungsverfügung betreffend den

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2019 - L 21 AS 1484/19
    Stellt sich bei der Rechtsprüfung überdies eine Frage, die im Hauptsacheverfahren voraussichtlich eine Vorlage des dann letztinstanzlich entscheidenden Gerichts an den EuGH erfordert, so lassen sich weder - ohne weiteres - ernstliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit verneinen noch kann die offensichtliche Rechtmäßigkeit des Verwaltungsakts bejaht werden (vgl. zu einer ähnlichen Situation: BVerfG, Beschluss vom 27.04.2005, 1 BvR 223/05).
  • BSG, 03.12.2015 - B 4 AS 43/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2019 - L 21 AS 1484/19
    Der von der Bundesregierung erklärte Vorbehalt ist wirksam (BSG, Urteil vom 03.12.2015, B 4 AS 43/15 R, Juris Rn. 18 ff).
  • BSG, 17.03.2016 - B 4 AS 32/15 R

    Grundsicherung für Arbeitsuchende - Leistungsausschluss für Ausländer bei

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2019 - L 21 AS 1484/19
    Bezogen auf SGB II-Leistungen kann sich ein Unionsbürger nach Erklärung des Vorbehalts durch die Bundesregierung am 19.12.2011 nicht mehr auf das Gleichbehandlungsgebot des EFA berufen (BSG, Urteil vom 17.03.2016, B 4 AS 32/15 R, Juris Rn. 18).
  • BVerfG, 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16

    Den Anforderungen an die Gewährung effektiven Rechtsschutzes müssen die Gerichte

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 17.10.2019 - L 21 AS 1484/19
    Steht somit (zumindest) eine ungeklärte unionsrechtliche Rechtsfrage im Raum, bei der im Hauptsacheverfahren eine Vorlage an den EuGH naheliegt, kann sich das Tatsachengericht nicht mit einer summarischen Prüfung der Erfolgsaussichten zufriedengeben, sondern muss darüber hinaus eine Interessenabwägung unter besonderer Berücksichtigung der Situation der Antragsteller durchführen (BVerfG, Beschluss vom 17.01.2017 - 2 BvR 2013/16, Rn. 18 und 23; zum Vorstehenden Beschluss des erkennenden Senats vom 14. September 2017 - L 21 AS 1459/17 B ER / L 21 AS 1360/17 B -, Juris Rn. 34).
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