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   LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11   

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LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11 (https://dejure.org/2014,35514)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18.06.2014 - L 8 R 92/11 (https://dejure.org/2014,35514)
LSG Nordrhein-Westfalen, Entscheidung vom 18. Juni 2014 - L 8 R 92/11 (https://dejure.org/2014,35514)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
  • ra.de
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gem. § 240 SGB VI ; Verweisung auf die Tätigkeit eines Warenprüfers/Versandfertigmachers bei vorangegangener Tätigkeit als Verputzer (ohne Berufsausbildung) in einem Stuckateurbetrieb; ...

  • rechtsportal.de

    Gewährung einer Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung bei Berufsunfähigkeit gem. § 240 SGB VI

  • rechtsportal.de
  • datenbank.nwb.de(kostenpflichtig)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (23)

  • BSG, 12.11.1980 - 1 RJ 24/79

    Berufsunfähigkeit - Berufskraftfahrer - Berufskraftfahrer-Ausbildungsordnung

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der bisherige Beruf (tariflich) entsprechend einem Facharbeiterberuf entlohnt worden ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 55, S. 169; BSG, Urteil v. 24.4.1980, 1 RJ 62/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).

    Neben der gleichen tariflichen Einstufung und Entlohnung ist zu verlangen, dass der Versicherte nicht nur eine seinem individuellen Arbeitsplatz entsprechende Leistung erbringt, sondern auch über die theoretischen Kenntnisse und praktischen Fertigkeiten verfügt, welche in seiner Berufsgruppe gemeinhin erwartet werden (BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79 = SozR 2200 § 1246 Nr. 68).

    In diesem Sinne muss eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, S. 163; BSG, Urteil v. 29.11.1979, 4 RJ 17/79; Urteil v. 23.4.1980, 4 RJ 29/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).

    Da aber für eine früher ausgeübte Tätigkeit nicht die förmliche Erfüllung von Qualifikationsmerkmalen verlangt werden kann, die sich für die Ausübung der gleichen Tätigkeit erst in späterer Zeit herausgebildet haben oder in spezifischen Rechtsvorschriften über den jeweiligen Ausbildungsweg und -umfang niedergelegt finden, ist stets - sofern nicht der Betreffende die neuen Voraussetzungen ohnehin erfüllt - ergänzend zu prüfen, welcher Berufsgruppe des Mehrstufenschemas nach gegenwärtigem Verständnis der Anspruchssteller mit seiner früheren Beschäftigung qualitativ gleichzustellen ist (BSG, Urteil v. 20.9.1988, 5/5b RJ 32/87; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 68, 94 [Kraftfahrer, der keine förmliche Ausbildung nach der Berufskraftfahrer-Ausbildungsverordnung durchlaufen hatte]).

    Für die Zuordnung zur Gruppe mit dem bisherigen Beruf des Facharbeiters verlangt die Rechtsprechung des BSG allerdings in derartigen Fällen nicht nur die tarifliche Einstufung als Facharbeiter, sondern auch die "vollwertige" Ausübung des jeweiligen Fachberufs, was die einem ausgebildeten Facharbeiter entsprechenden praktischen Fertigkeiten und theoretischen Kenntnisse voraussetzt (BSG, Urteil v. 12.11.1980 SozR 2200 § 1246 Nr. 68 m.w.N.).

  • BSG, 20.07.2005 - B 13 RJ 29/04 R

    Berufsunfähigkeitsrente - Rangierleiter - tarifliche Einstufung -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
    Ausgangspunkt der Feststellung des Vorliegens des Versicherungsfalls der Berufsunfähigkeit ist nach der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts (BSG) der bisherige Beruf, den der Versicherte ausgeübt hat (BSG, Urteil v. 20.7.2005, B 13 RJ 29/04 R - SozR 4-2600 § 43 Nr. 4; BSG, Urteil v. 26.4.2005, B 5 RJ 27/04 R - SGb 2005, 337).

    Darunter ist grundsätzlich die versicherungspflichtige Tätigkeit zu verstehen, die der Versicherte auf Dauer, d.h. mit dem Ziel, diese bis zum Erreichen der Altersgrenze oder bis zum Eintritt der gesundheitlichen Unfähigkeit durchzuführen, ausgeübt hat (BSG, Urteil v. 20.7.2005, a.a.O.).

    In der Regel ist dies die letzte versicherungspflichtige Beschäftigung oder Tätigkeit, jedenfalls dann, wenn sie die qualitativ höchste ist (BSG, Urteil v. 20.7.2005, a.a.O.).

  • BSG, 24.06.1980 - 1 RJ 84/79
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
    Dieser muss nämlich der Verweisungstätigkeit angemessen entsprechen (BSG, Urteil v. 24.6.1980, 1 RJ 84/79 m.w.N.).

    Der Versicherte darf weder auf eine zu geringwertige Tätigkeit verwiesen, noch darf er in seinen beruflichen Kenntnissen und Fähigkeiten überfordert werden (BSG, Urteil v. 24.6.1980, 1 RJ 84/79, m.w.N).

  • BSG, 29.03.1994 - 13 RJ 35/93

    Benennung von zumutbarer Verweisungstätigkeiten, Mehrstufenschema

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
    Diese Berufsgruppen werden ausgehend von der Bedeutung, die Dauer und Umfang der Ausbildung für den Beruf haben, gebildet (BSG, Urteil v. 29.3.1994, 13 RJ 35/93).

    Ausschlaggebend hierfür ist vielmehr die Qualität der verrichteten Arbeit, d.h. der aus einer Mehrzahl von Faktoren ermittelte Wert der Arbeit für den Betrieb (BSG, Urteil v. 29.3.1994, 13 RJ 35/93).

  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 17/79
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
    In diesem Sinne muss eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, S. 163; BSG, Urteil v. 29.11.1979, 4 RJ 17/79; Urteil v. 23.4.1980, 4 RJ 29/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).
  • BSG, 23.04.1980 - 4 RJ 29/79

    Ausländischer Versicherter - Facharbeiter - Beherrschung der deutschen Sprache -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
    In diesem Sinne muss eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, S. 163; BSG, Urteil v. 29.11.1979, 4 RJ 17/79; Urteil v. 23.4.1980, 4 RJ 29/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).
  • BSG, 11.09.1979 - 5 RJ 136/78
    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
    Das gilt etwa dann, wenn sie nicht auf der betrieblichen Bedeutung der Tätigkeit beruht, sondern lediglich dem Ausgleich von mit ihr verbundenen Nachteilen oder Erschwernissen (z.B. Nacht-, Akkord-oder Schmutzarbeit) dient (vgl. BSGE 44, 10, 11 = SozR 2200 § 1246 Nr. 17 S. 52) oder aus sozialen Gründen wegen in der Person des Versicherten liegender Umstände (höheres Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Bewährungsaufstieg) vorgenommen wird (BSGE 44, 10, 12 = SozR 2200 § 1246 Nr. 17, S. 53; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 46, S. 139; BSGE 49, 34, 36 = SozR 2200 § 1246 Nr. 49, S. 148).
  • BSG, 27.04.1977 - 5 RJ 148/76

    Facharbeiter - Verweisbarkeit - Zumutbarkeit - Tätigkeit eines Pförtners -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
    Das gilt etwa dann, wenn sie nicht auf der betrieblichen Bedeutung der Tätigkeit beruht, sondern lediglich dem Ausgleich von mit ihr verbundenen Nachteilen oder Erschwernissen (z.B. Nacht-, Akkord-oder Schmutzarbeit) dient (vgl. BSGE 44, 10, 11 = SozR 2200 § 1246 Nr. 17 S. 52) oder aus sozialen Gründen wegen in der Person des Versicherten liegender Umstände (höheres Lebensalter, Dauer der Betriebszugehörigkeit, Bewährungsaufstieg) vorgenommen wird (BSGE 44, 10, 12 = SozR 2200 § 1246 Nr. 17, S. 53; BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 46, S. 139; BSGE 49, 34, 36 = SozR 2200 § 1246 Nr. 49, S. 148).
  • BSG, 29.11.1979 - 4 RJ 111/78

    Bisheriger Beruf - Kurzfristige Ausübung einer Beschäftigung - Eintritt des

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
    In diesem Sinne muss eine "Wettbewerbsfähigkeit" im Verhältnis zu anderen Versicherten derselben Berufsgruppe bestehen (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 53, S. 163; BSG, Urteil v. 29.11.1979, 4 RJ 17/79; Urteil v. 23.4.1980, 4 RJ 29/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).
  • BSG, 24.04.1980 - 1 RJ 62/79

    Berufsunfähigkeit eines Ausländers - Bisheriger Beruf - Facharbeitertätigkeit -

    Auszug aus LSG Nordrhein-Westfalen, 18.06.2014 - L 8 R 92/11
    Dies ist regelmäßig der Fall, wenn der bisherige Beruf (tariflich) entsprechend einem Facharbeiterberuf entlohnt worden ist (BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 55, S. 169; BSG, Urteil v. 24.4.1980, 1 RJ 62/79; BSG, Urteil v. 12.11.1980, 1 RJ 24/79).
  • BSG, 13.12.1984 - 11 RA 72/83

    Umschulungsberuf als 'bisheriger Beruf' - Aufgabe eines Berufs vor

  • BSG, 30.10.1985 - 4a RJ 53/84

    Befristete Beschäftigung - Arbeitsbeschaffungsmaßnahme -

  • BSG, 28.11.1985 - 4a RJ 51/84

    Zumutbarer beruflicher Abstieg - Fehlende Berufsausbildung - Hinzuziehung von

  • BSG, 11.11.1986 - 4a RJ 85/85
  • BSG, 26.05.1988 - 5/5b RJ 26/87

    Rechtmäßigkeit der Entziehung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit -

  • BSG, 20.09.1988 - 5/5b RJ 32/87

    Gewährung einer Rente wegen Berufsunfähigkeit/Erwerbsunfähigkeit - Übergehen von

  • BSG, 14.09.1995 - 5 RJ 10/95

    Anspruch auf Rente wegen Erwerbsunfähigeit und Berufsunfähigkeit - Wegefähigkeit

  • BSG, 19.06.1997 - 13 RJ 101/96

    Anspruch auf Versichertenrente wegen Erwerbsunfähigkeit oder Berufsunfähigkeit -

  • BSG, 13.12.2000 - B 5 RJ 28/99 R

    Berufsunfähigkeit - Briefsortiererin - tarifliche Einstufung - qualitätsfremde

  • BSG, 12.02.2004 - B 13 RJ 34/03 R

    Berufsunfähigkeit - Geschäftsführer eines Karussells im Schaustellergewerbe -

  • BSG, 26.04.2005 - B 5 RJ 27/04 R

    Berufsunfähigkeit - Hauptberuf - Berufsschutz - Lösung vom bisherigen Beruf

  • BSG, 09.09.1986 - 5b RJ 82/85

    Leitberuf - Ausbildungsberuf - Mehrstufenschema - Hochbaufacharbeiter -

  • BSG, 12.12.1979 - 1 RJ 132/78

    Facharbeiter - Verweisung eines Arbeitnehmers - Zuweisung eines weniger bezahlten

  • LSG Saarland, 05.07.2018 - L 1 R 116/15

    Rente wegen verminderter Erwerbsfähigkeit aus der gesetzlichen Rentenversicherung

    Bei Baustellentätigkeiten sind insoweit nach ständiger Rechtsprechung jedoch lediglich "Spezialbaufacharbeiter" als Facharbeiter im Sinne des Mehrstufenschemas des BSG einzuordnen, nicht jedoch die so genannten "Baufacharbeiter", zu denen sich der Kläger selbst zählt (vgl. hierzu bereits BSG SozR 2200 § 1246 Nr. 140; BSG, Urteile vom 14.09.1995 - 5 RJ 10/95, vom 19.06.1997 - 13 RJ 101/96; siehe auch Thüringer Landessozialgericht, Urteil vom 27.09.2016 - L 6 R 1782/12 - juris Rn. 29 - Landessozialgericht für das Land Nordrhein-Westfalen, Urteil vom 18.06.2014 - L 8 R 92/11 - juris Rn. 94).
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